Aufhebungsvertrag und Transfergesellschaft während Elternzeit

14. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Andrea K
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufhebungsvertrag und Transfergesellschaft während Elternzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zur Vorgeschichte:
Ich habe von 2001 bis 2004 meine kaufmännische Ausbildung bei einem Unternehmen gemacht und seitdem bei diesem fest angestellt gearbeitet. 2014 würde das Unternehmen von einem Investor übernommen, inkl. der Mitarbeiter.

Zum aktuellen Fall:
Zum Monatsende wird das Unternehmen entweder stillgelegt oder verkauft. Der Käufer hält sich wohl noch nicht entschieden. Im Falle des erneuten Verkaufs habe ich einen Vertrag vorliegen, der einen Aufhebungsvertrag und einen Arbeitsvertrag für eine Transfergesellschaft enthält.
Nun ist es jedoch so, dass ich seit Herbst letzten Jahres in Elternzeit bin und diese bis 2017 beantragt hatte.

Im Anschreiben steht:"zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung" würde ich diesen Vertrag erhalten. Kann man mich in Elternzeit ohne Zustimmung der zuständigen Stelle überhaupt betriebsbedingt kündigen, wenn es nicht um eine Schließung geht?
Wenn ich diesen sogenannten Drei-Parteien-Vertrag mit der Transfergesellschaft und meinem bisherigen Arbeitgeber nicht unterschreibe, geht mein Arbeitsvertrag nicht einfach zum neuen Eigentümer über, wie 2014 auch?

Ich werde dazu nächste Woche einen Anwalt befragen, würde mich aber über eine Einschätzung über die Feiertage freuen.

Vielen Dank.

Andrea K

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Der Vertrag geht über an den neuen Eigentümer. Wenn Sie kein Interesse an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben unterschreiben Sie den Aufhebungsvertrag einfach nicht.

1x Hilfreiche Antwort



#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn das Unternehmen stillgelegt wird, dann kann auch in Elternzeit gekündigt werden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sollten Sie einen Aufhebungsvertrag in der jetzigen Situation unterschreiben und im Anschluss an die Elternzeit auf Arbeitslosengeld angewiesen sein, wird die Agentur für Arbeit das ALG für 3 Monate sperren, da Sie ohne Not selber Ihre Arbeitslosigkeit herbeigeführt haben. Ein Aufhebungsvertrag macht nur Sinn, wenn eine betriebsbedingte Kündigung aktuell droht und im Vertrag die Kündigungsfrist eingehalten wird. Das ist hier ja gar nicht möglich, da Sie aktuell unkündbar sind.

-- Editiert von altona01 am 14.05.2016 18:47

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na ja, bei Stillegung droht die doch. Das wäre zunächst zu klären.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von Andrea K):
Kann man mich in Elternzeit ohne Zustimmung der zuständigen Stelle überhaupt betriebsbedingt kündigen, wenn es nicht um eine Schließung geht?
Wenn ich diesen sogenannten Drei-Parteien-Vertrag mit der Transfergesellschaft und meinem bisherigen Arbeitgeber nicht unterschreibe, geht mein Arbeitsvertrag nicht einfach zum neuen Eigentümer über, wie 2014 auch?
K


Wenn das die zentralen Fragen sind, dann lautet die Antwort ja und ja. Der AG kann ohne Zustimmung der Behörde nicht wirksam kündigen - als AN müsste man sich trotzdem innerhalb der 3 Wochenfrist des KSchG dagegen per Ksch-Klage wehren, wenn es der AG tut.

Und ja, das Arbeitsverhältnis geht bei einem Verkauf nach §613a BGB an den Erwerber über. Es besteht also zunächst keinen Grund in eine transfergesellschaft zu wechseln.

Man könnte an dieser Stelle natürlich über den Sinn dieser sogenannten dreiseitenverträge diskutieren. Aber das ist eher ein arbeitspolitisches Thema und kein rechtliches. Soll denn innerhalb des Aufhebungsvertrages noch eine Abfindung angeboten werden oder geht es rein um den Wechsel in die Transfergesellschaft, die meist zwischen 6 und 12 Monaten bestehen und die gewechselten AN "qualifizieren" und in einen neuen Job bringen sollen? Beides übrigens in der Regel mit äußerst mäßigem Erfolg.



@altona01

Meines Wissens sind die Arbeitsagenturen bei diesen Transfergesellschaften in der Regel involviert, von denen kommt dann auch das Transferkurzarbeitergeld, da in diesen Gesellschaften ja nicht gearbeitet wird. Also mit einer Sperre müsste man daher meiner Meinung nach nicht rechnen. Aber ich sehen es wie Du, anhand der Schilderung ergibt der Wechsel zum jetzigen Zeitpunkt in die Transfergesellschaft für jemandem in Elternzeit keinen Sinn.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@1000kleinesachen,
mir ging es in der Antwort mehr um den Aufhebungsvertrag, aber stimmt schon, der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist im Moment auch nicht sinnvoll.

Wenn stillgelegt wird, dann kann man sich ja mit Angeboten befassen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nach Stillegung ist es häufig zu spät, wenn es um Abfindungen geht. Offensichtlich gibt es einen dauerhaften nicht vermeidbaren Arbeitsausfall (§ 111 SGB III ), andernfalls würde das mit der Transfergesellschaft nicht klappen. Man müsste also erst einmal schauen, ob es da eine Betriebsvereinbarung/einen Tarifvertrag gibt, wo das geregelt ist. Das ist ganz wichtig. Und erst dann weiss man, was man anpeilen kann. Etwa, wenn Abfindung möglich: nach Ende der Elternzeit ein Jahr in Transfergesellschaft, dann im Falle von Nichtvermittlung Zahlung einer Abfindung. Oder, jetzt Zahlung einer Abfindung, Verzicht auf Transfergesellschaft. Häufig sind da jedoch gerade beim Verkauf Fristen gesetzt, wenn die nicht eingehalten werden, dann gibt es nur die betriebsbedingte Kündigung ohne Abfindung oder Zeit des Abpufferns durch eine Transfergesellschaft.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn Transfergesellschaften eingesetzt werden, kenne ich das eigentlich nur, dass sozusagen vorab ein Profiling der einzelnen Mitarbeiter stattfindet. Sprich Mitarbeiter der Transfergesellschaft sprechen mit den Mitarbeitern (und machen sozusagen Werbung für den Eintritt in diese.) Das scheint aber hier gar nicht stattgefunden zu haben. Evtl. versucht man hier sozusagen durch die Hintertür eine unkündbare Mitarbeiterin los zu werden.

An Stelle der TS würde ich mich mal an die Transfergesellschaft wenden und mit dem zuständigen Ansprechpartner über die Situation unterhalten, insbesondere ob ein Wechsel jetzt überhaupt Sinn machen würde.

1x Hilfreiche Antwort

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