Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein guter Freund befindet sich in einem unbefristeten Arbeitsvertrag
bei einer Leiharbeitfirma.
5 Jahre ist er bereits in der Firma angestellt. In dieser war er stets in der selben Fabrik, für nicht körperlich schwere Arbeit zuständig.
Jetzt ist es so, dass die Fabrik für 3 Monate nicht mehr auf Temporärkräfte angewiesen ist ab dem 10.04.2019.
Als einzige Alternative haben sie Ihm viel weiter entfernt, körperlich schwere Arbeit angeboten.
Er hat aber Rückenprobleme, was dort allgemein bekannt ist- jedoch nicht Attestiert.
Da er diese Arbeit nicht annehmen möchte, wollen sie, dass er ein Aufhebungsvertrag unterschreibt, andernfalls würden sie ihn wegen Arbeitsverweigerung belangen.
Sie meinten mündlich zu Ihm, dass er sich keine Sorgen machen muss wegen einer Sperrzeit, was ich so nicht glauben kann.
Folgende Punkte empfinde ich als kritisch:
- Die Parteien sind darüber einig, dass das zwischen ihnen geschlossene Arbeitsverhätnis einvernehmlich zum 10.04.2019 aufgehoben wird.
- Der Arbeitnehmer wurde auf ein mögliches Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld in die Möglichkeit des Eintritts einer Sperrfrist hingewiesen( was ja der mündlichen Aussage so nicht übereinstimmt)
- Mit der Erfüllung dieser Verinbarung sind alle finanziellen Anrpüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis und aus Anlass seiner Beendigung abgegolten. Beide Parteien erklären, dass über hinausgehende finanzielle Ansprüche nicht bestehen. Dies gilt nicht für Anrpüche auf den gesetzlichen Mindeslohn. ( für mich als Leihe klingt dass nach einer Absicherung bzgl. Abfindung)
Er hat den Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben.
Wie ist hierfür eure Eintschätzung?
Freundliche Grüße
Aufhebungsvertrag ungerechtfertigt ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich würde auf jeden Fall nicht kündigen. Und klar bekommt er eine Sperre beim Amt..
Der Arbeitnehmer wurde auf ein mögliches Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld in die Möglichkeit des Eintritts einer Sperrfrist hingewiesen( was ja der mündlichen Aussage so nicht übereinstimmt) Völlig schnuppe, ob er darauf hingewiesen wurde - er bekommt eine Sperrfrist. Will er das nicht, soll er halt nicht unterschreiben.
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Zitat:
Er hat aber Rückenprobleme, was dort allgemein bekannt ist- jedoch nicht Attestiert.
Da er diese Arbeit nicht annehmen möchte, wollen sie, dass er ein Aufhebungsvertrag unterschreibt, andernfalls würden sie ihn wegen Arbeitsverweigerung belangen.
Das ist jetzt der springende Punkt.
Kann er nicht - dann ab zum Arzt. Hier braucht er was in der Hand. Notalls AU-Bescheinigung holen.
Will er nur nicht, hat er die A- Card so oder so. Denn Aufhebungsvertrag macht Sperre und Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - auch.
Denn Aufhebungsvertrag macht Sperre und Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - auch. Freilich dürfte die Kündigung anfechtbar sein (wofür eine ärztliche Bescheinigung in der Tat sehr nützlich sein dürfte) - die eigene Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag kann er nicht anfechten.
Notalls AU-Bescheinigung holen. Von der bloßen AUSSICHT auf schwere Arbeit pflegt man allerdings nicht krank zu werden...
Er hat dem Arbeitgeber, vertragsgemäß, zur Verfügung zu stehen. Wenn er ein Problem mit dem Rücken hat, dann sollte er zu einem Arzt gehen und sich dies attestieren lassen, ansonsten ist es tatsächlich Arbeitsverweigerung, wenn er gemäß seinem Vertrag eingesetzt werden soll, er sich aber weigert dies zu tun.ZitatWie ist hierfür eure Eintschätzung? :
Ein Auflösungsvertrag führt dann nicht zu einer Sperre, wenn der AN seinen AV nicht ohne wichtigen Grund aufgibt, d.h. u.a. dass klar ist oder wird, dass ansonsten die Kündigung kommt:
https://kanzlei-kerner.de/sperrzeit-vermeiden-beim-aufhebungsvertrag-geht-jetzt-einfacher/
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