Aufhebungsvertrag unterschreiben ja od. nein

11. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
frosch1971
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag unterschreiben ja od. nein

Hallo habe gestern von meiner Arbeitsstelle einen Aufhebungsvertrag zu geschickt bekommen muß ich diesen unterschreiben oder sind das nur Drohungen er hat folgenden Inhalt.
Guten Tag seit 27.03.2003 sind Sie lt. unseren Unterlagen dauerhaft erkrankt und wie Sie mir in einem Telefonat im Jahr 2008 mitteilten auch nicht mehr in der Lage den in der Vergangenheit bei uns ausgeführten Beruf weiterhin auszuüben.Eine andere,Ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechenden Tätigkeit können wir Ihnen nicht anbieten.
Aus diesem Grund, dass sie seit 7 Jahren nicht mehr arbeiten können,unterbreiten wir Ihnen einen Aufhebungsvertrag,welcher in der Anlage in zweifacher Ausfertigung beigefügt ist.Wir bittenSie, ein Exemplar zu unterschreiben und uns bis spätestens 25.Juni 2010 zurück zu senden.
Sollte dies nicht bis zum 25.06.10 unterschrieben uns vorliegen,sehen wir uns gezwungen, das Arbeitsverhältnis aus krankheitbedingten Gründen zu kündigen.

Was soll ich tun
Gruß und Danke im voraus für eure Antworten

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18 Antworten
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#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2006x hilfreich)

... schwer zu sagen, was du tun sollst. was sind denn deine interessen?
ist es denn richtig, dass du die firma seit sieben jahren nicht von innen gesehen hast??

meine persönliche neigung wäre, es auf die kündigung ankommen zu lassen. denn der AG muss nachweisen, dass die kündigung unausweichlich ist - einerseits wegen schlechter prognose (wird im text ja angedeutet), andererseits, weil deine dauernde erkrankung den betrieb übergebührlich belastet. vielleicht schaut ja noch eine abfindung raus.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1841 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Eine andere,Ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechenden Tätigkeit können wir Ihnen nicht anbieten.


Die Frage wäre, ob diese Aussage des Arbeitgebers so zutreffend ist.

Kann der AG Ihnen nicht doch einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten? Hier wird auch vom AG verlangt, dass er u.U. Versetzungen durchführt.

Wenn ja, würde ich es auch auf eine Kdg. ankommen lassen und diese auf Ihre Richtigkeit überprüfen lassen.

Nur wäre hier zuvor zu klären, wieviel AN in dem Betrieb beschäftigt sind.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#3
 Von 
frosch1971
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo habe in einem großen Globus Markt im Lager/Warenannahme gearbeitet hatte leider in den letzen 10 Jahren 2 Bandscheibenvorfälle in dem Markt sind meines Wissens noch ca 250 Leute beschäftigt wie gesagt noch da der Markt fleißig Stellen am streichen ist und durch Fremdfirmen ersetzt

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#4
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Ich habe niemals einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, weil der immer dokumentiert, dass das Arbeitsverhältnis "im gegenseitigen Eionverständnis" aufgehoben wurde.

Es ist schon sehr merkwürdig, über 6 Jahre AU zu sein, ohne, dass da eine Verrentung oder eine Beendigung des AV in Betracht kommt. Es ist wirklich keinem Betrrieb zuzumuten, solange auf einen Mitarbeiter zu verzichten bzw. ihm einen Arbeitsplatz zu reservieren.

Mein Grundsatz war immer der: Wenn ein AG der Meinung sein sollte, mich los werden zu wollen: Dann bitte, aber dann kündigt er mir (mit allen Pflichten, die daraus entstehen können). Aufhebungsvertrag ist immer nur nachteilig. Argumentation AfA: "Sie haben ohne Not ihren Arbeitsplatz quittiert!" Folge: Sperre. Vor einigen Jahren wurde ich mit 499 anderen Mitarbeitern von einem grossen Unternehmen eingestellt. Innerhalb der Probezeit (kurz vor deren Ablauf), wurde ich mit den 499 anderen MA gekündigt. das ist in der Probezeit bekanntlich ohne Angabe von Gründen möglich. Nun macht das schon einen seltsamen Eindruck, wenn ein aufstrebendes Unternehmen (Kabelanbieter) just 500 Leute akquiriert und einstellt und sich nach 5 Monaten überlegt, dass die alle überflüssig sind. Wie steht man da in der Presse, in den Medien und wie bei den Arbeitsagenturen? Also, wurden den Leuten Aufhebungsverträge schmackhaft gemacht. Als "Belohnung" für jede Unterschrift winkte dem MA, der gerade seine Stelle verloren hatte, ein voll-sattes Monatsgehalt als Abfindung.

Ich habe auf meiner Entlassung bestanden und habe die Abfindung kassiert.
Niemals: Aufhebungsvertrag.

sternchen08 :grins:

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Du kannst den Aufhebungsvertrag ablehnen, dann musst du dir gleich überlegen ob du Klage gegen die folgende Kündigung einlegst. Dein AG kann dir wohl keinen anderen Job anbieten und du scheinst wohl auch nicht in der Lage zu seinen einen anderen anzunehmen.
Von wem bekommst du denn Geld ? Die Krankenkassen zahlt doch lange nicht mehr.

Du musst dir die Frage stellen was du willst und kannst. Evtl. kann man ja ein paar Euro Kapital herausschlagen. Eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen macht auch bei der ARGE nichts.

Sprich auch mal mit dem Wohlfahrsverband, evtl. hast du bereits behindertenstatus und wärst so leicht nicht kündbar. Was eine Abfindung erhöhen würde.

Das nervige "grundlose Widersprechen" gegen Aufhebungsverträge sollte man vergessen. Nur ohne "Vorteil" ist es nicht nötig einem Abfindungsvertrag zuzustimmen, aber dann muss man bei Kündigung auch klagen.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

@mustermann:
Das nervige "grundlose Widersprechen" gegen Aufhebungsverträge sollte man vergessen. Nur ohne "Vorteil" ist es nicht nötig einem Abfindungsvertrag zuzustimmen, aber dann muss man bei Kündigung auch klagen.

Nerviges grundloses Widersprechen?
Man unterschreibt den Aufhebungsvertrag nicht und die Sache ist erledigt.

Wieso sollte man bei einer Kündigung klagen müssen?

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

quote:
Wieso sollte man bei einer Kündigung klagen müssen?

Na was wird wohl nach dem ablehnen des Aufhebungsvertrag folgen, eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen, hat der AG doch geschrieben. Wenn man meint das geht nicht müsste man klagen.

Will man eh klagen kann man dich versuchen den Aufhebungsvertrag gegen Abfindung zu verhandeln.

Nur "Man unterschreibt den Aufhebungsvertrag nicht und die Sache ist erledigt." ist einfach zu kurz gedacht

Man sollte seine Wünsche und Möglichkeiten prüfen und dahin wirken.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39395 Beiträge, 14150x hilfreich)

Was man tut, das sollte auch von der zukünftigen Berufsplanung abhängig sein. Wenn der Aufhebungsvertrag so formuliert ist (betriebsbedingt), steht dieser einer neuen Einstellung nicht entgegen. Wenn allerdings eine Kündigung erfolgt wegen 7 Jahre andauernder Krankheit, das könnte einen zukünftigen Arbeitgeber schon abschrecken.

Also, es sollte erst einmal geklärt werden, was der TE wirklich will und kann.

wirdwerden

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#9
 Von 
Wernfeld
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo,
ein solches Problem hatte mich auch beschäftigt, bitte einfach mal den Text auf der Seite

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=104120&

lesen.

In der Regel bekommt man vom Arbeitsamt 12 Wochen Arbeitslosengeld-Sperre, wenn man einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, doch es gibt Ausnahmen, steht alles im Text.

Gruß

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#10
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

@frosch1971
Natürlich ist es nicht damit getan, einen angebotenen Aufhebungsvertrag zurückzuweisen und dann anzunehmen, dass alles i.Ordnung ist. Hatte ich aber auch explizid anders beschrieben.

Nach sieben Jahren Arbetisunfähigkeit dürfte der AG kein Problem damit haben, eine ordentliche Kündigung auszusprechen, ob der AN dann klagt oder nicht, ist ja eine ganz andere Frage.

Wie schon ein anderer Thread-Schreiber anmerkte: Wie hast Du Dich in all' den Jahren finanziert? Gehaltsfortzahlungh: 6 Wochen', Krankengeld: 78 Wochen. Was machst Du seitdem? Wie finanziert du Dich.

Wenn in der Kündigung steht, dass man sich aus gesundheitlichen Gründen von Dir trennt, Dir der Arbeitplatz nicht länger freigehalten werden kann uind die Firma den Platz neu besetzen muss. passiert Dir rein gar nichts.

Schöne Grüsse

sternchen08

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#11
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

moin,

einen aufhebungsvertrag nie unterschreiben. allerhöchstens wenn du schon einen neune vertrag in der tasche hast.... aber sonst nie!! das ist so als wenn du selber kündigen würdest, folglich nix moneten von der arbeitsagentur.

wenn du schon so lange krank bist, dann kann der AG dich auch so kündigen.

aber tur dir den gefallen und unterschreibe sowas nicht. soll dir der AG eine ordentliche kündigung zukommen lassen.


:)

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"

Im ewigen Gedenken."

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#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

quote:
elber kündigen würdest, folglich nix moneten von der arbeitsagentur


Ich kann jederzeit aus gesundheitlichen Gründen kündigen, und es gibt trotzdem Geld von der ARGE.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#13
 Von 
frosch1971
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo habe die ganze zeit alg 2 bekommen und ein Kleingewerbe angemeldet für Flohmarkt und habe mich so über Wasser gehalten .Soll ich den Aufhebungsvertrag jetzt einfach nicht beachten und zum Altpapier tun oder nicht unterschreiben und zurück schicken
gruß

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#14
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Wie bitte bekommt man ALG2 wenn man einen Arbeitsplatz hat? Arbeitsfähig an sich bist du ja wenn du stundenlang am Flohmarkt Kistenschleppen und herumstehen kannst.

Ist das der ARGE bekannt - merkwürdige Geschichte.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#15
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Ja@ mustermann: Gute Frage. Dann kann man auch locker sieben Jahre arbeitsunfähig, aber nicht krank sein.

Wenn der gute @frosch1971 nach allen Postings immer noch nicht weiss, was er zu tun hat, soll er machen, was ihm so in den Sinn kommt. Ich persönlich fühle mich seit seinem Outing, dass er als Trödelking o.ä. seine zusätzliche Knete zu HARTZ IV verdient und sich dann in epischer Breite hier im Forum beraten läßt, leicht vergeigt.

Meine Güte, wäre ich der Arbeitgeber: ich würde mich umgehend entscheiden.

sternchen08

Ich wundere mich immer mal wieder, wie unverforen Menschen hier ihre Vorstellungen kund tun.

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#16
 Von 
Chilischote
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie sollten auf keinen Fall den Aufhebungsvertrag unterschreiben, weil Sie damit gleichzeitig eine Sperre von der Agentur für Arbeit erhalten. Ich rate Ihnen zur Mitgliedschaft in der Gewerkschaft. Ihnen wird nun bald eine Kündigung ins Haus flattern, die Sie nichtakzeptieren sollten.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Na, das ist ja mal ein hübscher Nick-Name:

[color=blue]@holla-die deichfee[/color]
Zum Thema: Genauso ist es. Niemals, und um keine Preis. Habe ich ja weiter vorne anschaulich beschrieben.

sternchen08:)

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#18
 Von 
Wernfeld
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich lese hier zu dem Thema einfach noch zu viele Meinungen und zu wenig Fakten.

Punkt 1: Der Arbeitsplatz ist eh verloren, da dieser entweder per Aufhebungsvertrag gelöst wird, oder vom Arbeitgeber anderweilig gekündigt wird.
Der Arbeitnehmer ist also Verlierer, da er zwar den Aufhebungsvertrag abwehren kann, nicht aber die zweite Kündigungsvariante des Arbeitgebers.

Punkt 2: Ist eine Abfindung in dem Aufhebungsvertrag integriert, oder in der anderen Kündigungsvariante ?

Punkt 3: Wenn der Arbeitgeber einen so oder so rausschmeisst, dann kann man auch einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, denn dann hatte man einen wichtigen Grund, die schlechtere Entllassungsmethode von sich abzuwenden. Dabei sollte dieser eine entsprechende Abfindung beinhalten, ansonsten muß man sich ja fragen, warum überhaupt dann ein Aufhebungsvertrag ?

Man muss also abwägen, mit welcher Variante finde ich besser einen neuen Arbeitsplatz. Nach Rrechtssprechung wäre es der Aufhebungsvertrag. Arbeitslosengeld-Sperre darf es in diesem Falll dann nicht geben, oft versucht es die Bundesagentur für Arbeit aber dennoch.Erfoderlich ist vielmehr, daß dem Arbeitnehmer ein wichtiger Grund objektiv vorgelegen hat, den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.

Dies wiederum ist grundsätzlich der Fall, wenn der Arbeitslose einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hat, nachdem ihm der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen Kündigung gedroht hat, und es ihm nicht zuzumuten ist, die Kündigung hinzunehmen.
Bei dieser Bewertung spielt nach der neueren Rechtsprechung des BSG das Interesse des Arbeitnehmers, sich im Hinblick auf eine ohnehin nicht zu vermeidende Beschäftigungslosigkeit wenigstens eine Abfindung zu sichern, eine entscheidende Rolle.

In diesem Fall würde ich beim Arbeitgeber dringlichst nachfragen, ob dieser bereit wäre, im Aufhebungsvertrag eine Abfindung zu integrieren.

Ich hatte auch das Problem, was man unter

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=104120&

nachlesen kann. Dort ist die intensive Antwort eines Anwaltes gleich dabei.

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