Aufhebungsvertrag unterschreiben oder .... ?

5. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Fanguro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag unterschreiben oder .... ?

Hallo zusammen,
einmal angenommen, eine Firma XY mit ca 600 Angestellten, muss betriebsbedingt Stellen in meheren Abteilungen streichen. Dabei bietet der Arbeitgeber zb einem Max H. einen Aufhebungsvertrag an.

Nehmen wir an, die Abteilung besteht aus 13 Mitarbeitern, mit fast gleichen Qualifikationen, der einzelnen Mitarbeitern. Max H. hat nun einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen obwohl dieser eine höhere Qualiffikation besitzt. Zudem hat Max H. eine wesentlich höhere Betriebszugehörigkeit (8 Jahre, andere Mitarbeiter nur 1 Jahr) oder auch größere Soziale Verpflichtungen, als die anderen Mitarbeiter.

Obwohl Max H. eigentlich die besseren Vorraussetzungen hat als manch anderer, ist die Wahl auf Ihn gefallen, was mit großer Sicherheit Private Gründe zwischen den anderen Mitarbeitern und dem Vorgesetzten haben.

Sollte Max H. nun diesen Aufhebungsvertrag annehmen, oder diesen verweigern?
Welche Folgen könnte dieses haben? Könnte danach eine Betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden, oder müssten hier dann nach einem Sozialplan vorgegangen werden?

Bitte um recht rasche antworten!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag
Warum sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.Das schlechteste was es überhaupt gibt! Wenn überhaupt, könnten Sie einer Betriebsbedingten Kündigung zustimmen und im Gegenzug eine Abfindung aushandeln, so bekommen Sie auch keine Sperre beim Arbeitsamt.Bei einer Kündigung muß der Sozialplan eingehalten werden, denken Sie daran eine neue Arbeitsstelle zu finden ist in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise sehr schwer, da würde ich schon um meinen Arbeitsplatz kämfpen.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1633x hilfreich)

Wenn Max H eine neue Stelle hat, dann macht es evtl. Sinn, Aufhebungsvertrag + Abfindung zu nehmen. Wenn nichts in Aussicht ist, droht Sperre vom Arbeitsamt und die Abfindung muss zum Lebensunterhalt benutzt werden.

Gruß
Michael

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#3
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

"Das schlechteste was es überhaupt gibt! "
Warum?

Ansonsten siehe Michael32.

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