Aufhebungsvertrag unterschreiben und dann?

30. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
batavusfahrer1
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 9x hilfreich)
Aufhebungsvertrag unterschreiben und dann?

Hallo und Servus,

ich bin 3 Jahre in einem Unternehmen angestellt. Nun soll ich angeblich ein paar Emails falsch verteilt haben und man hat mich mündlich fristlos gekündigt und sofort von der Arbeit freigestellt.

Nun hat man mir nur einen Aufhebungsvetrag angeboten ( ohne "bares" ) und ihn mir zugeschickt, obwohl mit dem Betriebsrat eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen zugesagt hatte.

Wenn ich jetzt nicht unterschreibe, was dann?

Wenn ich unterschreibe, bekomme ich a) keine "Abfindung" und b) keine Kohle vom Amt, oder?

Bitte schnell um Antwort, da die Frist bald verstreicht..

Servus

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
Nun soll ich angeblich ein paar Emails falsch verteilt haben und man hat mich mündlich fristlos gekündigt und sofort von der Arbeit freigestellt.


Was für eine Tätigkeit ist das genau?
Selbst bei Arbeitsfehlern sind die Schritte
1. Ermahnung
2. Abmahnung
3. Kündigung
die richtige Reihenfolge.

Wenn bei solchen Kleinigkeiten bereits eine Kündigung ausgesprochen wird muss etwas anderes, gravierenderes vorgefallen sein.

Den Satz mit dem Betriebsrat verstehe ich nicht ganz ....

quote:
obwohl mit dem Betriebsrat eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen zugesagt hatte.


Ein Aufhebungsvertrag (in beiderseitigem Einvernehmen) zu unterschreiben halte ich für schlecht da in der Tat das Arbeitslosengeld gesperrt würde.

Außerdem sehe ich keinen Grund das Unternehmen zu verlassen außer, wie oben angemerkt, nur die halbe Wahrheit erzählt wurde.

Tip: Kündigen lassen, dann ggfs. Kündigungsschutzklage über einen Anwalt erheben und wenigstens ein paar Monatsgehälter als "Abfindung" einkassieren.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2006x hilfreich)

... nicht unterschreiben! die mündliche "kündigung" bedeutet rein gar nichts außer ärger, du bist frei gestellt und das muss dein ag auch zahlen. also kannst du eigentlich in ruhe warten. sollte dann die kündigung kommen, kannst du dagegen vorgehen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
batavusfahrer1
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 9x hilfreich)

Servus,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich arbeite als Vorstandsassistent.

Das Vertrauensverhältnis sei zerstört, da der Inhalt vertraulich sei und der Mitarbeiter diesen Inhalt nicht hätte lesen dürfen.

In der Firma sind keine Stellen verfügbar.

Der Betriebsrat wurde von mir hinzugezogen und er wollte vermitteln. Leider kam dann doch nur der Aufhebungsvertrag, statt einer normalen betriebsbedingten Kündigung.

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#4
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 343x hilfreich)

Selbst für jemanden in der Position als Vorstandsassistent dürfte die Rechtmäßigkeit der Kündigung vor einem Arbeitsgericht nicht standhalten.

Nichts unterschreiben und die Sache aussitzen.

Frei gestellt sein bedeutet dass man sein Gehalt trotzdem bekommt.

Nach Zustellung der ordentlichen Kündigung zum Anwalt für Arbeitsrecht gehen, beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben lassen und, da das Verhältnis wohl einigermaßen zerüttet sein wird, auf eine Abfindung einigen.

3 Monatsgehälter sollten schon drin sein.

(Ich weiß jetzt aber nicht in wie weit eine Abfindung auf die Höhe der Zahlung von Arbeitslosengeld Auswirkung hat)

Wichtig ist jetzt nur keine Unterschrift zu leisten sonst gibt es weder Geld vom Arbeitgeber und als "Bonbon" eine Sperre von der Bundesagentur für Arbeit.

Speedy

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Ich würde per Einschreiben Rückschein den Aufhebungsvertrag ablehnen und meine Arbeits kraft zur Verfügung stellen. Danach "erreichbar" sein.

Der AG soll kündigen und ggf in einem Kündigungsschutzverfahren eine Abfindung zahlen. Kann man natürlich auch gleich aushandeln ohne zu klagen.

Schon mal nen neuen Job suchen, denn das ganze lohnt sich richtig wenn man bereits ne Ersatzstelle hat. Geht man in die Arbeitslosigkeit würde ich Zeit schinden so lange es geht, jeder Gerichtstermin verlegen und durch Krankheit das Verfahren bis zum St.Nimmerleinstag ziehen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#6
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

fakt ist

1. du stehst in einem unbefristeten arbeitsverhaltnis
2. dir wird ein aufhebungsvertrag angeboten, den kannst du akzeptieren, was eine
sperre beim ALG 1 auslöst oder nicht akzeptieren, dann bleibst du weiter-
beschäftigt
3. der betriebsrat kann dir keine kündigung anbieten, er sollte eher nach BetrVG
handeln und einer eventuellen betriebsbedingten kündigung des AG
widersprechen
4. kommt eine kündigung erhebst du klage innerhalb von drei wochen
5. hast du interesse daran, das ganze zu beenden, bietest du dem AG einen
aufhebungsvertrag an, dem eine entsprechende abfindung zugrundeliegt,
die deine sperrfrist ausgleicht
6. locker bleiben



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#7
 Von 
batavusfahrer1
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 9x hilfreich)

Servus.

Eine betriebsbedingte Kündigung würde ich ja akzeptieren, aber angeblich würde der AG dann ja "lügen" und dann wäre eine Klage vom AN vorprogrammiert, da die Kündigung eigentlich am Vertrauensverlust liegt und das ist dann eher eine "persönliche" Kündigung, oder? Der Vorstand könne nicht mehr mit mir zusammenarbeiten...etc..

Ich möchte eigentlich dort auch nicht mehr arbeiten, aber nur eine einfache, fristgerechte Kündigung erhalten. Wieso schickt man mir nicht einfach eine zu, sodaß ich keine Sperre von Amt bekomme und man hält die Kündigungsfristen ein und fertig? Wieso gibts einen Aufhebungsvertrag, wo man mir noch "netterweise" anbietet ( hallo? haben wir keine gesetzl. Kündigungsfrist?) den Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterzuzahlen und mir ein wohlwollendes Zeugnis ( ist auch vom Gesetzgeber vorgegeben ) auszustellen...

Irgendwie denke ich, die wollen mich verar.......


Sorry, für die klaren Worte, aber nach sovielen Jahren im vertraulichen Bereich, bin ich auch menschlich total enttäuscht...



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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Dein AG hat keine Möglichkeit "normal" zu kündigen - es sei denn die Stelle wird komplett getrichen und nicht mehr besetzt.
Da du dann klagen kannst, gewinnst und einen Abfindung bekommst. Du wirst auch bei einer solch unmöglichen Kündigung kein Arbeitslosengeld bekommen (Sperre), die verlangend das du klagst.

Deswegen der Aufhebungsvertrag, den man dir erst mal "ohne Abfindung" anbietet. Die wollen einen klaren (billigen) Schnitt.

Die Emotionen solltest du rauslassen - es geht nur noch um "GELD".

Hast du einen Ersatzjob würde ich 3 Monatsgehälter Abfindung, den Lohn bis zu Kündigungsfrist und etwas zusätzlich als Abfindung verlangen.

Hast du keinen Ersatzjob, würde ich abwarten was die tun, nach der Kündigung am letzten Tag der Frist klagen, schieben und drücken. Und dann eine Abfindung nehmen - das kann man lange ziehen.

K.


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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#9
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1301 Beiträge, 731x hilfreich)

Aufpassen bei den genannten Ideen:

Es darf beim AG nicht so rüberkommen dass man um eine Kündigung bittet,
Sonst besteht Risiko, dass die AfA das als Eigenkündigung auffasst.




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#10
 Von 
ingo h.
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Eine Abfindung wird dann dem ALG I gegengerechnet, wenn damit die Kündigungsfrist "erkauft" wurde.
Was in deinem Fall so sein dürfte.
Besser ist bei afa oder Anwalt nachfragen.

Ingo

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Na das sollte man in die Abfindung schon reinrechnen und wenn man einen neuen Job hat spielt das keine Rolle. Und nur dann rechnet sich die Abfindung tatsächlich auch, sonst ersetzt die kaum das abrutschen in HarzIV.

K.

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#12
 Von 
batavusfahrer1
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 9x hilfreich)

Mein Anwalt schlägt vor:
betriebsbedingte Kündigung und im Anschluß daran zur Vermeidung einer Kündigungsschutzklage eine Aufhebungsvereinabrung, Abfindung 2 Monatsgehälter

Arbeitgerber schlägt vor:
- eine Kündigung gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz

Was ist sinnvoller?
Bei welchem Verfahren gibt es Probleme (Sperre) bei der Agentur für Arbeit?

Dankeschön!

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#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Dein AG bietet nichts an ! Er kann aber nicht kündigen da er die Stelle ja neu besetzen will.

Dein Anwalt ist zu bescheiden, wobei der ja sein Geld bereits verdient hat.

Die Regeln des Arebitsamts sind unerklärlich, jedoch werden die kaum mitspielen wenn man um seinen Arbeitsplatz nicht mitspiel. Aber bei der geringen Abfindung ist das doch eh egal.

Was ist denn die Alternative - lange Arbeitslosigkeit ?!?

K.

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#14
 Von 
batavusfahrer1
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 9x hilfreich)

Was heißt, mein Anwalt ist zu bescheiden?
Was kann er denn noch rausholen?

Das soll doch eine betriebsbedingte Kündigung werden? Ich denke, dafür gibt es keine Sperre.

Arbeitslosigkeit - ich hoffe nicht, man kann auch in 2 Monaten einen Job finden, wenn man will.

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#15
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Wird die Stelle danach nicht mehr besetzt, das ist kaum an glauben. Daher kann man per Klage gegen die Kündigung vorgehen. So helle ist auch das Arbeitsamt.

Sicher kann man mehr rausholen. Man lässt sich kündigen, klagt am letzten Tag der 3 Wochenfrist. bekommt in weiteren 2 Wochen einen ersten Termin, dann nach einem Monat einen zweiten Termin und vergleicht Sich dann auf ne Kündigungsfrist von 3 Monaten (freigestellt) und ne Abfindung.

K.

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#16
 Von 
batavusfahrer1
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn eine Kündigung betriebsbedingt ist, dann geht das Arbeitsamt davon aus, dass das Unternehmen in Schwierigkeiten ist und mich nicht beschäftigen kann.

Also sind beide Angebote schlecht?

Wie kann man eigentlich eine AN kündigen, ohne dass er eine Sperre kriegt?



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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

quote:
Wenn eine Kündigung betriebsbedingt ist, dann geht das Arbeitsamt davon aus, dass das Unternehmen in Schwierigkeiten ist und mich nicht beschäftigen kann.


Wenns stimmt - aber ein Anruf und die Nachfolgerin wird verbinden :-)

quote:
Wie kann man eigentlich eine AN kündigen, ohne dass er eine Sperre kriegt?


Ein AG kann nur bei einer echten betriebsbedingten Massnahme überhaupt kündigen.

K.

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#18
 Von 
batavusfahrer1
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 9x hilfreich)

Was schlägst Du denn vor?
Soll ich nach der betriebsbedingten Kündigung gemäß § 1a KSchG eine Kündigungsschutzklage erheben?

Ich möchte das endlich hinter mich bringen.

Freiwillig würde ich da sowieso nicht mehr arbeiten wollen.

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#19
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Hab ich jetzt zweimal erklärt war ich machen würde - poker, klagen, schieben und Zeit schinden und nen Job suchen.

K.

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#20
 Von 
batavusfahrer1
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo!

Neues...

Nun habe ich eine

- eine betriebsbedingte Kündigung aus dringenden betrieblichen Gürden ordentlich zum... erhalten.

Einen Aufhebungsvertrag:
Die Arbeitgeberin hat dad mit der Arbeitnehmerin bestehende Arbeitsverhältnis aus dringenden betrieblichen Gründen am .... fristgerecht zum ... gekündigt. Zur Vermeidung einer Kündigungsschutzklage schließen die Parteien die nachfolgende Vereinbarung:

Arbeitgeberin und Arbeitgeberin sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung vom .. aus dringenden betrieblichen Gründen fristgerecht zum ... beendet wird. Dis zu diesem Zeitpunkt wird das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgewickelt.

Als Ausgleich für den Verlust des sozialen Besitzstandes zahlt die Arbeitgeberin an die Arbeitnehmerin eine mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung fällig Abfindung in Höhe von .. EUR brutto.

Sperre oder keine Sperre?

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Wenn die betriebsbedingte so möglich wa,r kann die ARGE nichts wollen. Wenn das nur mal so dasteht und deswegen gibts den "Aufhebungsvertrag" ja, wird die ARGE Ärger machen.

Eigentlich ganz einfach:
- Enweder der kann kündigen dann gibts keine Abfindung aber ARGE
- oder der kann nicht kündigen dann wird man nicht arbeitslos.

Du gibst ohne not den Job auf willst ne Abfindung abzocken um dann ALO zu kassieren :-)) sollte man selber merken

K.

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#22
 Von 
batavusfahrer1
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 9x hilfreich)

Was ist denn eigentlich, wenn ich einen Job in Aussicht habe.
Ich fange dort an und innerhalb der Probezeit von 6 Monaten werde ich gekündigt.

"Schaut" die Agentur für Arbeit auf das vorherige Arbeitsverhältnis???

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Du kannst dich auch am ersten Tag raussetzen lassen. Dann bis du unverschuldet arbeitslos. Da du vorher einen anderen Job gekündigt hast und ne MIllionabfindung kassiert ist egal.
Wer also Freunde mit Firma hat ist klar im Vorteil.

K

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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