Aufhebungsvertrag vs Kündigung durch Arbeitnehmer

11. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
vespa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag vs Kündigung durch Arbeitnehmer

Hallo,

schon mal vorab vielen Dank für euer Feedback!
Ich habe folgenden Fall:

Momentan bin ich angestellt mit einer 6 wöchigen Kündigungsfrist zum Quartalsende. Das würde momentan den 31.12.2012 bedeuten. Ich habe noch Anspruch auf 20,5 Urlaubstage, also theoretisch könnte ich den kompletten Dezember frei nehmen.
Jetzt habe ich eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber angeboten bekommen, wo ich zum 01.12.2012 anfangen soll (Vertrag mit Unterschrift ist schon unterwegs zu mir).
Da ich ja leider nicht ordentlich kündigen kann und meinen Urlaubsanspruch einfach im Dezember komplett nehme und schon bei dem neuen Arbeitgeber anfangen kann (schade eigentlich - doppeltes Gehalt wäre super zur Weihnachtszeit ;) ), habe ich mir überlegt meinen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anzubieten, der mein Arbeitsverhältnis zum 30.11. auflöst. Um meinem jetzigen Arbeitgeber das ein bisschen schmackhaft zu machen, würde ich dann im Gegenzug auf meinen Urlaubsanspruch verzichten.
Jetzt die Frage(n):
1. Kann ich auf meinen Urlaubsanspruch komplett verzichten (also auch auf Geld als Ausgleich, dass ich den Urlaub nicht in Anspruch nehme?)
2. Gibt es andere "Tricks und Kniffe" wie ich aus dem Vertrag früher rauskomme? Oder erfahrungsgemäß gute Anreize für den Arbeitgeber mich früher gehen zu lassen?
3. Was passiert, wenn ich den neuen Arbeitsvertrag zum 01.12. unterschreibe und mich mein derzeitiger Arbeitnehmer doch nicht früher gehen lässt? Wird dann der neue Vertrag "ungültig"?

Hintergrund ist, dass auf Grund von akutem Personalmangel meinem jetzigen Arbeitgeber wohl sehr daran gelegen ist, dass ich nicht gehe / möglichst lang bleibe bis Ersatz gefunden ist. Natürlich kann ich mit spontaner Krankheit drohen, aber ich möchte das möglichst sauber über die Bühne bekommen, da ich immer fair behandelt wurde.

Vielen Dank für euer Feedback!


-- Editiert vespa am 11.10.2012 18:56

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hallo,

zu 3.) Wenn Du den neuen Arbeitsvertrag unterschreibst, dann begehst Du Vertragsbruch, denn Du kannst ja erst zum 01.01.2013 eintreten. Ist ein Schadenersatzanspruch in dem Vertrag?
Warum kannst Du dort nicht am 01.01.2013 beginnen? Hast Du mit denen darüber gesprochen?

- Der AG kann bei Kündigung Deinen kompletten Urlaub und ggf. auch Überstunden aus betrieblichen Gründen streichen und Dir diese ausbezahlen.

- Die Sache mit dem Aufhebungsvertrag ist die beste Variante, aber auch darauf muss der AG nicht eingehen. Ob es vor einem Gericht haltbar wäre, dass Du komplett auf Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung usw. verzichtest, kann ich nicht beantworten.

Mit spontaner Krankheit gehen geht gar nicht, denn dann kann Dir der AG an die Karre fahren.

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-- Editiert kkiser am 11.10.2012 19:45

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#2
 Von 
vespa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@kkiser:
Danke für die Info. Zum 01.01.13 anzufangen geht insofern nicht, als das ich eigentlich am liebsten sofort / zum 01.11. anfangen soll. (Projektstart, etc) Schadensersatzansprüche sind aber in diesem Zusammenhang nicht Bestandteil des Vertrages.

Wehen der Streichung der kompletten Urlaubsansprüche: Könnte ich mich irgendwie dagegen wehren, schließlich handelt es sich bei 20 Tagen ja um einen Großteil des Jahresurlaubes!

Zur freiwilligen Aufgabe des Urlaubs: Ich habe ja nicht vor, vor Gericht zu ziehen, aber mir ist schon klar das der AG da gerne eine 100%ige Sicherheit hätte. Deswegen ist natürlich die Beantwortung dieser Frage besonders spannend...

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Gegen die Nichtgewährung des Urlaubs kann man sich mit Hilfe des Arbeitsgerichtes wehren, sofern keine dringeden betrieblichen Bedürfnisse dagegen sprechen. Allerdings sollte man mitten im Oktober durchaus mal in die Gänge kommen und den Urlaub beantragen (falls das noch nicht geschehen ist). In dem Fall dann idealerweise für den Dezember.

Auf den gesetzlichen Mindesturlaub kann man nicht wirksam vertraglich verzichten. Es gibt aber so Trick17-Formulierungen für den Aufhebungsvertrag, wo für den AG ne relativ hohe Sicherheit besteht.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Das Problem ist, dass Du an Deine Kündigungsfrist gebunden bist. Also ggf. erst zum 01.01.2013 einsteigen kannst!!! Weiß der NEUE AG das?

Gegen die Streichung von Urlaub bei eigener Kündigung aus betrieblichen Gründen kannst Du Dich nicht wehren - der AG ist dazu leider berechtigt (Du hast ja auch geschrieben, warum). Du kannst es versuchen, aber bevor Du einen Termin hast, bist Du schon nicht mehr in dem Unternehmen.

In den neuen Vertrag könnte man auch eine Klausel aufnehmen, dass Du am 01.01.2013 oder auch früher, sprich 01.12.2012 eintrittst. Beim alten AG kannst Du einen Nebenjob beantragen, den er, wenn es sich nicht um Konkurrenz handelt, nicht ablehnen darf, beantragen. Muss natürlich auch mit dem neuen AG abgestimmt werden.

Zur freiwilligen Aufgabe des Urlaubs in einem Aufhebungsvertrag kann ich nur einen Rechtsanwalt empfehlen. So etwas weiß ich nicht!

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

1. Kann ich auf meinen Urlaubsanspruch komplett verzichten (also auch auf Geld als Ausgleich, dass ich den Urlaub nicht in Anspruch nehme?)

NEIN, das können Sie nicht.
Auf den finanziellen Ausgleich zumindest können Sie nicht verzichten. Sonst wäre das BUrlG ja völlig sinnfrei.

"Da ich ja leider nicht ordentlich kündigen kann und meinen Urlaubsanspruch einfach im Dezember komplett nehme und schon bei dem neuen Arbeitgeber anfangen kann (schade eigentlich - doppeltes Gehalt wäre super zur Weihnachtszeit )"

Das können Sie nicht, denn arbeiten ist während des Urlaubs verboten.

§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

Fragen Sie doch einfach mal Ihren neuen Arbeitgeber, was er mit einem seiner Arbeitnehmer, der in Ihrer Situation wäre, raten würde. Wenn er Sie wirklich anstellen will, wird er sich wohl gedulden müssen.Oder Ihnen schriftlich zusagen, dass er alle Folgekosten trägt. Das könnte teuer werden....

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@kkiser

quote:
Gegen die Streichung von Urlaub bei eigener Kündigung aus betrieblichen Gründen kannst Du Dich nicht wehren - der AG ist dazu leider berechtig


Mit welcher Begründung? Das ist Quatsch, allein die Eigenkündigung des AN rechtfertigt keineswegs den Widerruf bereits genehmigten Urlaubs.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

@1000kleinesachen

Richtig, allein die Eigenkündigung des AN rechtfertigt keineswegs den Widerruf bereits genehmigten Urlaubs.

HIER IST ABER NOCH KEIN URLAUB EINGEREICHT! ALSO AUCH NOCH NICHT GENEHMIGT!!!

UND EIN AG KANN AUS DRINGENDEN BETRIEBLICHEN GRÜNDEN URLAUB AUCH VERWEIGERN!!!

SOMIT KÄME ES ZUR AUSZAHLUNG!!!

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