Hallo,
und zwar bei mir wurde ein Bandscheibenvorfall festgestellt. Ich bin Koch und arbeite in einer Großküche und kann deshalb dieser Arbeit nicht mehr nachgehen. jetzt wurde mir ein Aufhebungsvertrag von Seiten meines Arbeitgebers angeboten das ich diesen unterschreiben soll. jetzt meine frage: kann ich meinen Arbeitgeber darum Bitten mir den Vertrag per Post zukommen zulassen sodass ich ihn prüfen kann? Und muss oder soll ich den Vertrag unterschreiben?
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort
Aufhebungsvertrag wegen Krankheit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nun - mit einem Aufhebungsvertrag geht dein AG allen denkbaren Schwierigkeiten aus dem Weg und du bekommst womöglich auch noch eine Sperre bei der AA. Wenn du die Arbeit dauerhaft nicht wirst ausüben können, soll der AG dir doch kündigen! Du wirst dann wohl umschulen müssen.
Nein. Weder SOLL noch MUSS.ZitatUnd muss oder soll ich den Vertrag unterschreiben? :
Ein Aufhebungsvertrag ist ein ---Angebot--, welches man durchaus prüfen kann.
Ja, der kann dir auch zugeschickt werden.
Welche *Nebenwirkungen* zu deinem Nachteil die Folge wären, steht dort allerdings nicht drin...
Großküche--- gäbe es nicht die Möglichkeit, eine andere Beschäftigung in diesem Bereich/Betrieb zu finden?
Stichwort: Betriebliches Eingliederungs-Management. BEM.
d.h. nicht weg mit dem AN, sondern möglichst ein anderer, zum Leiden/Krankheit passender Arbeitsplatz im gleichen Betrieb.
Gibts bei euch einen Betriebsrat?
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Zitatkann ich meinen Arbeitgeber darum Bitten mir den Vertrag per Post zukommen zulassen sodass ich ihn prüfen kann? :
Ja.
Nur muss er dieser Bitte nicht nachkommen.
ZitatUnd muss oder soll ich den Vertrag unterschreiben? :
Für ein müssen gibt es keine Grundlage.
Für das sollen, kommt halt auf den Inhalt an.
Wenn Sie schon hier sind: Einfach mal den Aufhebungsvertrag aushändigen lassen und gern hier den Inhalt posten.
Sie müssen gar nichts.
Guter Vorschlag von altona01
Sie müssen und Sie sollten auch nicht unterschreiben, solange Sie nicht informiert sind, was ein Aufhebungsvertrag bedeutet und welche Folgen das in Ihrem speziellen Fall haben kann.
Wenn der AG Ihnen den Aufhebungsvertrag nicht zur Prüfung überlassen will, dann sollten Sie auf keinen Fall unterschreiben.
Am besten auch noch mit den nicht unterschriebenen Aufhebungsvertrag zum Arbeitsamt und prüfen lassen. Und schriftlich bestätigen lassen das durch diesen Vertrag dir keine Nachteile entstehen.
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