Aufhebungsvertrag wenn Firma schließt

25. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Theo Herrmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag wenn Firma schließt

Hallo zusammen,
unsere Firma wird bis zum Ende des Jahres knapp 90% der MA entlassen.
Die Tätigkeiten werden dann Zentralisiert aus anderen Standorten übernommen. Unser Standort wird quasi geschlossen und nur 10-15 MA werden dann nur noch für eine Tätigkeit in kleinere Räume umziehen.

Alle die entlassen werden sollen,
bekommen einen Aufhebungsvertrag.

Zu meiner Person.
Bin seit 8,5 Jahren mit einem Unbefristeten Arbeitsvertrag dabei und daher 3Mon Kündigungsfrist.

Dazu meine Fragen:
-Wie hoch sollte die Abfindung sein?
0,5 Bruttolohn x Jahre ist die Faustformel.

Kann man allerdings hier mehr Verhandeln? z.B. bis zu einem vollen Lohn x Arbeitsjahre?
Jetzt ohne groß vor Gericht zu gehen?

Was sollte man sonst so beachten?


Danke vorab für die Mühen und Unterstützung.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Theo Herrmann):
Kann man allerdings hier mehr Verhandeln?

Kann man.

Kommt halt darauf an, wie schwer es ist Dich "los zu werden". Bei einer Standortschließung sind die Aussichten mit einer betriebsbedingten Kündigung durch zu kommen gar nicht so schlecht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Die Höhe des Faktors der genannten Abfindungsformel ist abhängig von den möglichen Erfolgschancen in einem Kündigungsschutzprozess (Sozialauswahl, gegebenenfalls vorhandener besonderer Kündigungsschutz etc.).

Verhandeln ist sicherlich erlaubt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Man kann ja erstmal schauen was einem im Aufhebungsvertrag angeboten wird.
Sicherlich kann man verhandeln, man sollte dabei aber nicht aus den Augen verlieren wie die Alternative aussehen könnte.

Es ist nämlich durchaus möglich, dass anstatt eines Aufhebungsvertrages eine betriebsbedingte Kündigung, so ganz ohne Abfindung, kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Theo Herrmann):
unsere Firma wird bis zum Ende des Jahres knapp 90% der MA entlassen.
Gibt es in dem Unternehmen einen Betriebsrat?
Wenn der Standort zum Jahresende geschlossen wird und du nicht zu den 10-15 AN gehörst, die bleiben, dann dürfte es eine betriebsbedingte Kündigung werden.
Zitat (von Theo Herrmann):
Alle die entlassen werden sollen,bekommen einen Aufhebungsvertrag.
Das weiß man von wem?
Wenn (zur Abfederung) vom AG Aufhebungsverträge angeboten werden, und man selbst bis dahin noch keinen anderen Job hat, wird man vielleicht mit dem AG verhandeln können.
Eine Sozialauswahl wird wahrscheinlich auch stattfinden, wenn es keinen Betriebsrat gibt.
Zitat (von Theo Herrmann):
Dazu meine Fragen: -Wie hoch sollte die Abfindung sein?
Also lässt sich deine Frage gar nicht beantworten...

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