Hallo zusammen
ich hab mal ne Frage. Folgende Situation:
Meine Familie und ich sind vor 4,5 Jahren von Stuttgart nach München gezogen da ich dort einen Job bekommen hab. Jetzt haben wir erfahren, dass unsere Firma komplett geschlossen wird; also der Standort wird aufgelöst. Diesen Monat bekommen die Leute ihre Kündigungen und die meisten werden am 31.12.2011 weg sein. Nur ganz wenige (ca 5 von 70 Leuten) werden bis Ende 2012 im Betrieb bleiben um den Rest abzuwickeln. Es wurde auch ein toller solzialplan ausgearbeitet so dass die Leute auch anrecht auf Abfindung haben - und zwar nicht nur die gekündigt werden, sondern auch die die im Zuge der schliessung ihren Job verlieren werden und im beiderseitigen Einverständnis die Firma verlassen werden (wie gesagt, es wird auf jeden Fall zugemacht)
Da meine Tochter im Sommer eingeschult wird haben wir uns also entschlossen, auf mitte September (zur Einschulung) wieder zurück nach stuttgart zu ziehen; notfalls wäre ich eben noch 3 monate in München geblieben und wäre dann nachgekommen. Außerdem haben wir in stuttgart die Option, dass wenn ich bis dahin keine arbeit gefunden habe, meine Frau wieder zu ihrem alten Arbeitgeber zurück kann und ich dann den Hausmann spiel (zumindest vorübergehend).
Jetzt habe ich aber erfahren, dass alle Betriebsratsmitglieder (ich bin Ersatzmitglied) keine Kündigung erhalten werden.
Wie ist das denn, wenn ich zB dann auf Ende Dez einen Aufhebungsvertrag mache und mich dann in Stuttgart Arbeitssuchend bzw Arbeitslos melde? Bekomm ich dann eine Sperre und wird meine Abfindung auf das ALG angerechnet? Ich habe ja vom AG keine Kündigung erhalten; aber der Verlust der Arbeitsplatzes ist ja sicher. Ausserdem müsste ich auf die Kinder (3+6 Jahre) aufpassen, könnte also gar nicht weiter arbeiten
Kann mir hier jemand weiterhelfen wie es in einem solchen Fall aussieht??
Vielen Dnak schonmal
Aufhebungsvertrag/Abfindung und evtl Arbeitslos
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



In einigen Punkten kann ich vielleicht helfen.
Wenn Du dem Arbeitsmarkt in Stuttgart nicht zur Verfügung stehst, bekommst Du auch kein ALG I. Dann bist Du eben Hausmann.
Wenn die Abfindung unter Einhaltung der Kündigungsfrist gezahlt wird, dann ist sie m.E. nicht auf ALG I anrechenbar. Allerdings, hast Du ja ohnehin keinen Anspruch, so dass man dieses Problem vernachlässigen kann.
Betriebsratsmitglieder stehen eine gewisse Zeit unter Kündigungsschutz, das ist richtig. Allerdings ist es bei Personalräten im öffentlichen Dienst so, dass die Ersatzmitglieder nur dann unter dem speziellen Schutz stehen, wenn sie binnen des letzten Jahres auch aktiv gewesen sind. Du solltest wissen, ob das auch für Betriebsräte gilt.
wirdwerden
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"Wenn Du dem Arbeitsmarkt in Stuttgart nicht zur Verfügung stehst, bekommst Du auch kein ALG I. Dann bist Du eben Hausmann."
ja soweit schon klar, aber angenommen meine frau kann nicht wieder arbeiten oder ich habe betreuung für die kinder, dann würde ich dem markt ja zur verfügung stehen.
Und meine frist als Betriebsrat (ich habe in letzter Zeit viel mitgewirkt) ist 1 Jahr
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