Auflösung Arbeitszeitguthaben Kurzarbeit

25. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
MCB79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auflösung Arbeitszeitguthaben Kurzarbeit

Hallo alle!

Unser Betrieb geht bald in die Kurzarbeit....leider
Ich habe noch Resturlaub der genommen werden muss.

Wie sieht es mit dem Überstunden aus?
Wie kann ich den Passus aus dem SBG § 96 Abs. 4 Satz 3 Nr. 5 richtig deuten?

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013530.pdf - Seite 30

Kurzform:

Zitat:
2.8.5 Arbeitszeitguthaben, das länger als ein Jahr unverändert bestanden hat - § 96 Abs. 4 Satz 3 Nr. 5 (1)
Soweit Arbeitszeitguthaben länger als ein Jahr unverändert bestanden haben, unterliegt dieses Guthaben dem besonderen Schutz, d.h. die Auflösung kann vom Arbeitnehmer nicht verlangt werden. Unverändert bestanden hat, bedeutet jedoch nicht, dass das Guthaben keinen Schwankungen unterworfen sein darf. Der besondere Schutz bezieht sich dann auf den innerhalb eines Jahres vor Beginn der Kurzarbeit erreichten niedrigsten Stand. Wenn z.B. das Arbeitszeitguthaben zwischen 50 und 100 Stunden schwankte, bestand es unverändert 50 Stunden mit der Folge, dass diese Guthabenstunden zur Vermeidung der Kurzarbeit nicht eingebracht werden müssen.


----------------

Ich hatte über ein Jahr hinweg über 200 Überstunden.
Jetzt kurz vor der Kurzarbeit stehe ich bei ca. 100 Stunden.

Verstehe ich den Text dann richtig, dass ich die Stunden nicht "opfern" muss für die Kurzarbeit?
Wir haben bei uns keinerlei Betriebsvereinbarungen


Danke Euch schon mal fürs Lesen!
Gruss




Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Ja, das hast du richtig verstanden.

Dir sollte aber bewusst sein, dass du den Abbau von Überstunden im Gegensatz zum Arbeitsausfall voll bezahlt bekommst.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen