Auflösung/Versetzung zulässig?

4. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
jobo69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auflösung/Versetzung zulässig?

Ich bin für das Vertriebsgebiet Bayern vom Home-Office für eine in Norddeutschland ansässige Firma tätig, mein Dienstsitz ist laut Vertrag München. Der Vertrieb besteht aus insgesamt 5 Mitarbeitern, die auf Deutschland verteilt für das jeweilige Gebiet zuständig sind. Das Unternehmen hat insgesamt 50 Mitarbeiter, ist aber in einer Konzernstruktur integriert.
Das gesamte Geschäftsergebnis wird zum Jahresende voraussichtlich mit 15% übererfüllt. Nun läuft es allerdings im Süden eher schleppend und voraussichtlich werde ich nur 50 % meiner Zielvorgabe erreichen. Ich habe vor ca. 3 Jahren angefangen, vorher lag das Gebiet 4 Jahre brach der Vorgänger ist altersbedingt ausgeschieden und es wurde nicht gleich wieder besetzt. Wir betreiben ein Projektgeschäft und daher sind die Akquisitionszeiten entsprechend lang. Zwischenzeitlich wurde ein wichtiger Großkunde gewonnen aber auch hier ist der Umsatz natürlich nicht genau planbar. Das Vertriebsbüro(Home-Office) soll wieder aufgelöst werden, der amerikanische Konzern denkt eher nur in Zahlen.
Das Unternehmen stellt allerdings weiter ein, dieses Jahr wurden 5 Mitarbeiter in der Zentrale eingestellt, weiter wird aktuell ein Mitarbeiter für das Consulting gesucht.

Kann die Firma aufgrund der insgesamt positiven Geschäftssituation betriebsbedingt kündigen, bzw. mich zwingen eine z.B. Consultingstelle in der Zentrale anzunehmen, die nicht meiner jetzigen Tätigkeit entspricht und mit finanziellen Einbußen verbunden ist?
Oder wäre es dann sinnvoll einen Aufhebungsvertrag mit entsprechend guten finanziellen Rahmenbedingungen auszuhandeln?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6493x hilfreich)

/// ... betriebsbedingt kündigen

ja; "betriebsbedingt" hat ja nicht nur mit der properität zu tun - umorganisationen z.b. führen auch zu kündigungen


/// ... mich zwingen eine z.B. Consultingstelle

"zwingen" im wortsinn wohl kaum, wohl aber vor die alternative stellen das oder nichts .. via änderungskündigung z.b.


/// ... Aufhebungsvertrag mit entsprechend guten finanziellen Rahmenbedingungen auszuhandeln

... das hängt in der hauptsache davon ab, was du denn zum verhandeln auf der hand hast.

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