Auflösungsvertrag - bekomme ich Sperre durch Arbeitsamt?

10. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
blade98
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auflösungsvertrag - bekomme ich Sperre durch Arbeitsamt?

Hallo lieber User
Habe mal ne frage?
Ich war jetzt 2 jahre bei einer firma über einen zeitvertrag angestellt und habe dann über eine zeitarbeitsfirma bei der firma weiter gearbeitet beim gleichen stundenlohn. Jetzt bin ich seit 2 monaten bei der zeitarbeitsfirma und nun ist die auftragslage bei meiner firma so schlecht das sie mich abziehen wollen und ich für weniger als die hälfte die 10fache an sträcke fahren soll . Das würde sich für mich überhaubt nicht rentieren da ich dann ca 850€ verdienen würde und ich ca.750€ fix Kosten habe.
Nun haben sie mir einen Auflösungsvertrag angeboten. soll ich das machen oder drückt mir das arbeitsamt eine sperre rein.

bitte um dringende antwort da ich dienstag mich schon entscheiden soll.

-- Editiert von blade98 am 10.11.2008 01:09

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Nicht unter Druck setzen lassen. Erst zum Sachbearbeiter (Arbeitsamt) gehen und den fragen, wie er die Lage beurteilt. Auch einen Auflösungsvertrag würde ich immer einem Anwalt vorlegen.

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#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Kommt drauf an, grundsätzlich ja und zwar bis zu 3 Monate wenn ich mich nicht täusche. Aufhebungsvertrag wird dort immer gewertet als "hat bei Kündigung mitgewirkt" - das mögen die gar nicht. Ggf. nochmal im Sozialrecht fragen.

Ist in deinem Arbeitsvertrag ein fester Standort festgelegt? Wie weit ist dein Arbeitsweg heute und wie weit wäre er bei neuem Standort? Ggf. könnte dich dein Arbeitgeber gar nicht so einfach umdisponieren.

Ggü. Arbeitsagentur (um keine Sperre zu erhalten):
Wenn dein Arbeitgeber, anstatt des Aufhebungsvertrages, tatsächlich kündigen würde, dann sollte dies so auch schriftlich im Aufhebungsvertrag festgehalten werden!!! Zusätzlich sollte im Aufhebungsvertrag festgelegt werden, dass du bis zum Ende der normalen arbeitgeberseitigen Kündigungfrist (festen Termin reinschreiben) voll weiterbezahlt wirst (inkl. Sozialabgabe etc.). Wenn beides gegeben ist, kannst du ggü. der Agentur argumentieren, dass es aus deiner Sicht besser war, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben anstatt die Kündigung zu bekommen (sieht bei Bewerbungen besser aus) - oftmals gibt es dann auch keine Sperre.

@sika: ich vermute die Sache mit dem Aufhebungsvertrag wurde vom TE initiiert und die Frage ist, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer so einfach an einen anderen Standort schicken darf.

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#3
 Von 
blade98
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

kündigen wollen sie mich nicht da sie ja arbeit für mich haben
ich habe jetzt eine arbeitsweg von ca 5km und dann hätte ich ca 50 km für eine sträcke.
leider ist der standort auch nicht festgeschrieben.

mfg

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#4
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Ob die Firma dich so einfach versetzen darf weiß ich nicht. Was mir schon unplausibel erscheint ist, warum auf einmal nur die Hälfte gezahlt werden soll und ob dies zulässig ist.

Ich würde den Aufhebungsvertrag auf die schnelle NICHT unterzeichnen, da du bestimmt 3 Monate Sperre bekommst. Ich würde mir schnellst möglich einen Termin bei der Arbeitsagentur geben lassen und schauen, ob man nicht etwas in der Nähe finden kann bzw. was die Möglichkeiten sind - insb. auch mit Blick auf die Halbierung des Lohnes.


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#5
 Von 
blade98
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der stundenlohn ist schon der gleich nur meine jetzige firma zahlt den rest drauf damit ich meinen alten stundenlohn behalte. der liegt jetzt so bei 16,60€ und wenn ich jetzt gehen muss bei 7,38€ ich weiss echt nicht was ich jetzt tun soll

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#6
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Klären, ob die Firma dich so einfach umsetzen darf - vermutlich schon. Lass dir einen Termin bei der Arbeitsagentur geben und sprich es mit denen durch. Alternativ: Anwalt.

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#7
 Von 
Sharkbait
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

Es tut zwar nichts zum Thema, aber wie kommst Du auf 750 Euro Fahrtkosten?
Das würde für ein Auto bedeuten du brauchst 25 l Benzin auf 100 km.
Ich habe einen ähnlich weiten Arbeitsweg, ein Auto mit rel. hohem Verbrauch und komme auf ca. 300 Euro. Mit Bus und Bahn wären es wahrscheinlich weniger.
Das Du mit 850 Euro abzüglich aller Kosten schlecht über die Runden kommst kann ich mir gut vorstellen, deswegen geh auf jedenfall zum AA und erkläre Ihnen genau so die Situation und lass Dich beraten. im Zweifelsfall kann man eine Kündigung auch provozieren. Ist zwar nicht gut, auch für die Beurteilung, aber 3 Monate ohne Einkommen geht ja sicher auch nicht.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@Sharkbait
Wie kommst DU auf 750€ Fahrtkosten?

Schauen wir doch noch mal in den Fragetext:
Das würde sich für mich überhaubt nicht rentieren da ich dann ca 850€ verdienen würde und ich ca.750€ fix Kosten habe.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@Sharkbait
Wie kommst DU auf 750€ Fahrtkosten?

Schauen wir doch noch mal in den Fragetext:
Das würde sich für mich überhaubt nicht rentieren da ich dann ca 850€ verdienen würde und ich ca.750€ fix Kosten habe.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber keine Fahrkosten leistet dann lässt es sich von der Steuer absetzen . Kann schon mit der Lohnsteuerkarte als Freibetrag angebracht werden.
ARGE kann aufstocken.
Auch wieder eine Steuerregelung die eher Besserverdienende begünstigt.

Zu den Fahrtkosten wäre einmal der Arbeits- und der wahrscheinlich existierende Tarifvertrag zu lesen. Evt,kann auchd er Betriebsrat zum Thema Auskunft geben.
Viele leiten auch aus dem BGB 670 einen Zahlungsanspruch ab.

Es dürfte vernünftig sein, die Wegstrecke zur Dienststelle abzgl. Weg zum Arbeitgeber als vom Arbeitgeber zu bezahlen.
Siehe auch http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615672582/1861.html


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#11
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

"Wenn der Arbeitgeber keine Fahrkosten leistet dann lässt es sich von der Steuer absetzen ."
Was bei dem genannten Einkommen fast irrelevant ist - außer beim Ehegattensplitting wenn die Partnerin ebenfalls verdient.

"Es dürfte vernünftig sein, die Wegstrecke zur Dienststelle abzgl. Weg zum Arbeitgeber als vom Arbeitgeber zu bezahlen."
??? => http://de.wikipedia.org/wiki/Kilometerpauschale#H.C3.B6he_der_Pauschale

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