Auflösungsvertrag kurz vor Ende der Probezeit

25. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
AribertW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auflösungsvertrag kurz vor Ende der Probezeit

Hallo zusammen, fasse mich zunächst kurz zur besseren Übersicht:
Meine Probezeit(Beginn 01.03.20) endet am 01.09.20.
Mein "vereinbarter" Auflösungsvertrag mit Wiedereinstellung bei erfolgreicher Bewährung(Verlängerung der Probezeit) wird mir aber erst frühestens am 26.-27.08. vorgelegt. Die Überprüfung wird einige Tage dauern, welche über den Zeitraum der bestandenen Probezeit hinausgeht..
Welche zeitliche Gültigkeit hat dieser Vertrag, da ich in wenigen Tagen meine Probezeit bestanden habe/hätte?
Muss ich diesen Vertrag noch unterschreiben oder ist diese Aktion vom Arbeitgeber zu spät veranlasst worden?

Vielen Dank für die Hilfe :)
MfG Aribert

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von AribertW):
Mein "vereinbarter" Auflösungsvertrag mit Wiedereinstellung bei erfolgreicher Bewährung(Verlängerung der Probezeit)

Was ist denn das für ein windiges Konstrukt?



Zitat (von AribertW):
Muss ich diesen Vertrag noch unterschreiben

Nö. Aber dann bekommt man halt die Probezeitkündigung so wie der Arbeitgeber drauf ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
AribertW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Konstrukt wird verwendet, damit man eine Probezeit verlängern kann.

Das ist eben genau die Frage. Klar muss ich den nicht unterschreiben, aber das teile ich erst mit wenn meine Probezeit(in wenigen Tagen) bestanden ist. Hier ist nun meine entscheidende Frage ob der Arbeitgeber quasi rückwirkend die Probezeit kündigen kann? Zählt der Tag an dem ich diesen Auflösungsvertrag bekommen, aber nicht unterschrieben, habe?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Die Probezeit kann man so lange verlängern wie man mag.

Allerdings ist einer der wichtigsten Punkte - die besondere Kündigungsmöglichkeit - nach spätestens 6 Monaten unabdingbar beendet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
AribertW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielleicht sollte ich noch hinzufügen das dieses besagte Konstrukt im öffentlichen Dienst besteht. Hier ist nicht vorgesehen, dass eine Probezeit verlängert wird, deshalb soll ich einen Auflösungsvertrag mit Wiedereinstellung bei erfolgreicher Bewährung bis Ende 2020 bekommen.

Das besagte Konstrukt ist erstmal nicht die Frage. Wichtig für mich wäre, ob ich kommenden Dienstag(01.09.) dieses Konstrukt nicht mehr unterschreiben muss da meine Probezeit bestanden ist oder ob der Arbeitgeber mir rückwirkend die normale Probezeit kündigen(eigentlich 2 Wochen Kündigungsfrist) kann, wenn ich aus irgendwelchen Gründen diesen Auflösungsvertrag nicht unterschreibe?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von AribertW):
ob der Arbeitgeber mir rückwirkend die normale Probezeit kündigen(eigentlich 2 Wochen Kündigungsfrist) kann,

Im ÖD gibt es ja einige Ausnahmen, aber eine rückwirkend Kündigung wäre mir neu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
AribertW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe, d.h. mir kann zum Thema Probezeit nichts mehr passieren. Ab kommenden Dienstag habe ich sozusagen die Probezeit bestanden und kann ab diesem Tag diesen Auflösungsvertrag ablehnen ohne Konsequenzen auf meinen bestehenden Arbeitsvertrag?

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#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ihr AG hat aber ebenso noch bis kommenden Montag Zeit, Ihnen die Kündigung in der Probezeit zu übergeben. Wenn Sie den Aufhebungsvertrage nicht praktisch sofort unterzeichnen, wäre ich mir nicht so sicher, dass nichts mehr passieren kann.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... ich würde mich noch nicht so sicher fühlen - auch eine Kündigung am letzten Tag ist eine Kündigung innerhalb der Probezeit und mit 14 Tagen K-Frist.
Aber der Kern der Sache ist doch, dass dein AG sich deines Potentials nicht sicher ist. Nicht so gut, dass man fraglos deine Probezeit verstreichen lassen möchte, aber auch nicht so schlecht, dass man dir keine Chance einräumt.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32005 Beiträge, 5632x hilfreich)

ICH würde mir --unabhängig von der taggenauen Rechnerei--- überlegen, ob ich gern in diesem Betrieb bleiben würde, dort auch *Bleibechancen/Perspektiven* hätte. Wenn ja, mich dann für den Auflösungs-/Verlängerungsvertrag entscheiden.

Ist die neue Probezeit/Bewährungszeit denn lt. Vertrag wieder auf 6 Monate gesetzt?
Braucht der AG dich noch für ein bestimmtes Projekt, was du bisher bearbeitest?

Der AG könnte ab 1.9. Gründe suchen, dir dann fristgerecht ordentlich zu kündigen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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