Hallo,
ich habe selber zum 30.6. gekündigt oder früher. Bei meinem neuen AG kann ich bereits früher anfangen. Mein alter AG hat sich bereit erklärt mich zum 1.4. gehen zu lassen.
Dies soll nun per Auflösungsvertrag geschehen.
Ist dies üblich? Würde nicht einfach auch eine Bestätigung zum 31.3. ausreichen?
Ich denke ich muss auf Formulierungen achten, wie dass ich auf eigenen Wunsch hin kündige (Sperrzeit beim AA ist ja kein Thema für mich), Rest des Urlaubs, Rest des Bonus, Übergabe Firmenwagen und materialien etc.?
Danke unD Grüße
Auflösungsvertrag notwendig?
1. Februar 2008
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Frage vom 1. Februar 2008 | 13:36
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 5x hilfreich)
Auflösungsvertrag notwendig?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 1. Februar 2008 | 14:08
Von
Status: Richter (8406 Beiträge, 3769x hilfreich)
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn sich beide Parteien einig sind, sind beide Varianten möglich.
Ein Aufhebungsvertrag (im Einvernehmen) ist in einem solchen Fall üblich.
#2
Antwort vom 1. Februar 2008 | 14:24
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo,
quote:
Ist dies üblich?
Ja. Bei lediglich einer Bestätigung könnte es zu Missverständnissen kommen. So nach dem Motto 'Ich wollte gar nicht zum 31.03. kündigen, sondern zum 30.06, aber der AG hat mir das fälschlicherweise so bestätigt.'. Daraus könnte m.E. dann der AN (wenns z.B. mit der neuen Stelle doch nicht klappt) möglicherweise einen Anspruch auf die Stelle bis Ende Juni konstruieren. Dass sich der AG da absichern will, ist irgendwo verständlich.
Klar muss man auf Formulierungen achten. Und Sperrzeit kann (z.B. wenn sich in der Probezeit beim neuen AG rausstellt, dass es doch nichts war) durchaus ne Rolle spielen.
MfG
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