Hallo,
ich hoffe ich bin im richtigen Forum.
Mein Problem: Ich arbeite als freiberuflicher Lektor und Übersetzer. Das mache ich jetzt seit einiger Zeit und bisher hatte ich nur zufriedene Kunden. Aber auch das hört ja leider irgendwann auf.
Am Wochenende war es soweit und ein Kunde meinte, dass 25% der übersetzten Arbeit (ein Buch) von "geringer Qualität" zeugten. Ich habe ihn um Beispiele gebeten, woraufhin er nur meinte, dass man das, wenn man "wirklich Lektor sei" sofort sehen würde. Ich habe mich also hingesetzt und mein eigenes Werk dementsprechend "lektoriert" und stellenweise (für den Kunden) neu übersetzt. Wirkliche Fehler oder "geringe Qualität" konnte ich nicht entdecken. Aber das liegt ja im Auge des Betrachters.
Ich habe ihm dann die überarbeitete Version zurückgeschickt, zu der ich dann heute Morgen die Antwort bekam, dass er jemand anderen anheuern würde, für die Arbeit und mir nur die Hälfte bezahlt. Da ich das natürlich nicht so hinnehmen möchte, habe ich mittlerweile ein Lektorat auf eigene Faust angeheuert, die für einen Betrag meine Übersetzung einmal komplett gegenchecken.
Meine Frage: Kann der Kunde einfach so hingehen und sagen, er zahlt mir nur die Hälfte? Einen "richtigen Vertrag", gibt es nicht. Da ich es immer so handhabe, meinen Kunden einen Kostenvoranschlag zu schicken. Dieser wird dann (meistens) bejaht, ich erledige die Arbeit, schicke sie nach Fertigstellung ab und bekomme (in der Regel) innerhalb weniger Tage dann mein Geld. Dies fordere ich dann via selbst erstellter Rechnung nach Fertigstellung an.
-- Editiert Prof123 am 30.12.2014 12:45
Auftraggeber will Arbeit nur zur Hälfte bezahlen
30. Dezember 2014
Thema abonnieren
Frage vom 30. Dezember 2014 | 12:28
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 18x hilfreich)
Auftraggeber will Arbeit nur zur Hälfte bezahlen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2014 | 13:53
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Betrifft nicht das Arbeitsrecht, eher Vertragsrecht
quote:
von Prof123 am 30.12.2014 12:28
Kann der Kunde einfach so hingehen und sagen, er zahlt mir nur die Hälfte?
Ja, denn das hat er laut der Fallbeschreibung getan.
quote:
von Prof123 am 30.12.2014 12:28
Einen "richtigen Vertrag", gibt es nicht
Was ist denn ein richtiger Vertrag? Und was wäre im Gegenzug dazu ein falscher Vertrag?
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#2
Antwort vom 30. Dezember 2014 | 15:46
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Auch wenn es nicht Arbeitsrecht ist:
Du kannst m.E. die andere Hälfte gerichtlich einfordern.
Da kein schriftlicher Vertrag besteht, wird dein Angebot vmtl. Grundlage werden.
M.E. kann der Auftraggeber eine ordentliche Arbeit verlangen, dass du 'lege arte' arbeitest. Ansonsten müsste er schon darlegen, worin die Mängel bestehen.
Also hättest du gute Aussichten. Aber ein Prozess kann sich hinziehen, insbesondere, wenn Revision zugelassen wird. Das kostet Zeit, Nerven, Geld - will also gut gewogen sein.
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#3
Antwort vom 30. Dezember 2014 | 22:23
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe ihn um Beispiele gebeten, <hr size=1 noshade>
Dann hätte man darauf warten sollen.
Mit den beiden andernen Auktionen hat man nicht nur Geld verschwendet, sondern sich auch unnötig in die Defensive gebracht.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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