Auftraggeber wirbt Mitarbeiter ab

14. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
bambam007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftraggeber wirbt Mitarbeiter ab

Ich habe einen Auftraggeber. Die Buchen jedes Jahr im Dezember meine Dienste in einem gewissen Bereich. Ich möchte jetzt nicht die Namen und die Tätigkeit nennen. Im Dezember ist diese Position in den Filialen gut frequentiert, wodurch wir die Beratung und den Verkauf für den einen Bereich übernehmen. Mein gegründetes Einzelunternehmen ist eine Promotionfirma/Werbeagentur (keine Arbeitnehmerüberlassung), wo ich verschiedene Auftraggeber habe. Jedes Jahr im Dezember buchen 15-20 Filialen von diesem Unternehmen meine Dienste. Ich suche dann Mitarbeiter (meist Studenten), schule diese Mitarbeiter in den Produkten und im Verkauf, damit sie die auszuführende Arbeit perfekt beherrschen. Da das ganze nur einmal im Jahr stattfindet, sind meine Mitarbeiter kurzfristig Beschäftigt (70 Tage Regelung). Ein Mitarbeiter, der die letzten drei Jahre bei mir immer wieder kurzfristig beschäftigt wurde, hat nun ein 450€ Job bei einer dieser Filialen aufgenommen. Komischerweise hat diese Filiale dieses Jahr nicht gebucht, obwohl die seit 2015 jeden Dezember buchen. Darf diese Filiale diesen Mitarbeiter beschäftigen? Darf der Mitarbeiter den Job annehmen? Kann ich da irgendwie rechtlich ran gehen? Ich habe mit dem Mitarbeiter jedes Jahr ein Vertrag für kurzfristige Beschäftigung abgeschlossen, wo drin steht, dass er nur ein Monat beschäftigt wird. Ich fühle mich schon ein wenig hintergangen und bin gerade am verzweifeln. 1. hat diese Filiale nicht mehr gebucht und 2. Kann ich diesen Mitarbeiter leider dieses Jahr nicht mehr beschäftigen, wodurch ich jetzt einen neuen suchen- und schulen muss (kosten über kosten...). Danke im Voraus für jegliche Hilfen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Ich sehe da weder eine "Abwerbung", noch Möglichkeiten für Sie, da irgendwie einzugreifen. Sie werden auch nicht hintergangen.

Der ehemalige Mitarbeiter hat erfreulicherweise eine regelmäßige Beschäftigung gefunden und daß der Arbeitgeber dessen Fähigkeiten nutzt, statt die gleiche Arbeit (wahrscheinlich teurer) von Externen ausführen zu lassen, ist nicht verwerflich.

Zitat (von bambam007):
1. hat diese Filiale nicht mehr gebucht
Siehe oben.

Zitat (von bambam007):
2. Kann ich diesen Mitarbeiter leider dieses Jahr nicht mehr beschäftigen, wodurch ich jetzt einen neuen suchen- und schulen muss (kosten über kosten...).
Das nennt sich unternehmerisches Risiko.

In Kurzform :
Zitat (von bambam007):
Darf diese Filiale diesen Mitarbeiter beschäftigen? Darf der Mitarbeiter den Job annehmen? Kann ich da irgendwie rechtlich ran gehen?

Ja, ja, nein.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Umgehen kann man sowas mit einer Festanstellung und vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbot mit Kompensationszahlung.

Wenn Sie beim Verlust einer Filiale und eines Studenten allerdings schon über Kosten jammern, ist das wohl eher keine Option für Sie.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von bambam007):
Darf diese Filiale diesen Mitarbeiter beschäftigen?
Ja

Zitat (von bambam007):
Darf der Mitarbeiter den Job annehmen?
Ja

Zitat (von bambam007):
Kann ich da irgendwie rechtlich ran gehen?
Nicht erfolgreich

Das alles ist dein unternehmerisches Risiko. Da musst du durch.

-- Editiert von -Laie- am 15.10.2019 15:48

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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