Ich habe einen Auftraggeber. Die Buchen jedes Jahr im Dezember meine Dienste in einem gewissen Bereich. Ich möchte jetzt nicht die Namen und die Tätigkeit nennen. Im Dezember ist diese Position in den Filialen gut frequentiert, wodurch wir die Beratung und den Verkauf für den einen Bereich übernehmen. Mein gegründetes Einzelunternehmen ist eine Promotionfirma/Werbeagentur (keine Arbeitnehmerüberlassung), wo ich verschiedene Auftraggeber habe. Jedes Jahr im Dezember buchen 15-20 Filialen von diesem Unternehmen meine Dienste. Ich suche dann Mitarbeiter (meist Studenten), schule diese Mitarbeiter in den Produkten und im Verkauf, damit sie die auszuführende Arbeit perfekt beherrschen. Da das ganze nur einmal im Jahr stattfindet, sind meine Mitarbeiter kurzfristig Beschäftigt (70 Tage Regelung). Ein Mitarbeiter, der die letzten drei Jahre bei mir immer wieder kurzfristig beschäftigt wurde, hat nun ein 450€ Job bei einer dieser Filialen aufgenommen. Komischerweise hat diese Filiale dieses Jahr nicht gebucht, obwohl die seit 2015 jeden Dezember buchen. Darf diese Filiale diesen Mitarbeiter beschäftigen? Darf der Mitarbeiter den Job annehmen? Kann ich da irgendwie rechtlich ran gehen? Ich habe mit dem Mitarbeiter jedes Jahr ein Vertrag für kurzfristige Beschäftigung abgeschlossen, wo drin steht, dass er nur ein Monat beschäftigt wird. Ich fühle mich schon ein wenig hintergangen und bin gerade am verzweifeln. 1. hat diese Filiale nicht mehr gebucht und 2. Kann ich diesen Mitarbeiter leider dieses Jahr nicht mehr beschäftigen, wodurch ich jetzt einen neuen suchen- und schulen muss (kosten über kosten...). Danke im Voraus für jegliche Hilfen.
Auftraggeber wirbt Mitarbeiter ab
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich sehe da weder eine "Abwerbung", noch Möglichkeiten für Sie, da irgendwie einzugreifen. Sie werden auch nicht hintergangen.
Der ehemalige Mitarbeiter hat erfreulicherweise eine regelmäßige Beschäftigung gefunden und daß der Arbeitgeber dessen Fähigkeiten nutzt, statt die gleiche Arbeit (wahrscheinlich teurer) von Externen ausführen zu lassen, ist nicht verwerflich.
Siehe oben.Zitat1. hat diese Filiale nicht mehr gebucht :
Das nennt sich unternehmerisches Risiko.Zitat2. Kann ich diesen Mitarbeiter leider dieses Jahr nicht mehr beschäftigen, wodurch ich jetzt einen neuen suchen- und schulen muss (kosten über kosten...). :
In Kurzform :
ZitatDarf diese Filiale diesen Mitarbeiter beschäftigen? Darf der Mitarbeiter den Job annehmen? Kann ich da irgendwie rechtlich ran gehen? :
Ja, ja, nein.
Umgehen kann man sowas mit einer Festanstellung und vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbot mit Kompensationszahlung.
Wenn Sie beim Verlust einer Filiale und eines Studenten allerdings schon über Kosten jammern, ist das wohl eher keine Option für Sie.
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JaZitatDarf diese Filiale diesen Mitarbeiter beschäftigen? :
JaZitatDarf der Mitarbeiter den Job annehmen? :
Nicht erfolgreichZitatKann ich da irgendwie rechtlich ran gehen? :
Das alles ist dein unternehmerisches Risiko. Da musst du durch.
-- Editiert von -Laie- am 15.10.2019 15:48
Auch ein Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs (UWG) scheidet wohl aus:
https://www.pfalz.ihk24.de/recht/wettbewerb/Wettbewerbsrecht_Mitarbeiter_abwerben/1274036
Das einzige Gegenmittel scheint mir hier zu sein, eine stärkere Mitarbeiterbindung anzustreben.
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