Ein Arbeitgeber zeichnet aus Qualitiätsgründen Telefongespräche auf. Es kommt häufig vor, dass man den Anrufer in die Warteschleife legt und sich Daten anschaut oder sich mit Kollegen aus dem Büro kurzschließt. Diese Gespräche, auch die von Kollegen, die sich im Hintergrund unterhalten, sind dann ebenfalls auf dem Band. Ist das erlaubt? Ich habe eingewilligt, dass meine Gespräche mit den Kunden aufgezeichnet werden dürfen, aber als ich mir dann welche anhören musste zu Qualitätszwecken, konnte man eben auch alles andere hören und es ist nicht erlaubt, das zu unterdrücken.
Aufzeichnung privater Gespräche
18. August 2022
Thema abonnieren
Frage vom 18. August 2022 | 11:38
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufzeichnung privater Gespräche
#1
Antwort vom 18. August 2022 | 12:36
Von
Status: Unbeschreiblich (130720 Beiträge, 41574x hilfreich)
Zitat :Ist das erlaubt?
Wenn das Unternehmen die ganzen Grundlagen rechtskonform umgesetzt hat, wäre das erlaubt.
Da das
Zitat :Aufzeichnung privater Gespräche
die Überschrift ist, gibt es dazu auch etwas?
#2
Antwort vom 18. August 2022 | 12:53
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :die Überschrift ist, gibt es dazu auch etwas?
Wenn ein Anrufer X von einem Kollegen Y in die Warteschleife gelegt wird, das kann gut 5 Minuten dauern. Dann werden andere Gespräche im Raum, die mitunter privater Natur sind, aufgezeichnet. Dazu liegt keine Einwiillig vor, nur für die Aufzeichnung von Telefongesprächen mit den Kunden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. August 2022 | 12:57
Von
Status: Praktikant (728 Beiträge, 247x hilfreich)
Zitat :ch habe eingewilligt, dass meine Gespräche mit den Kunden aufgezeichnet werden dürfen, aber als ich mir dann welche anhören musste zu Qualitätszwecken, konnte man eben auch alles andere hören und es ist nicht erlaubt, das zu unterdrücken.
Es wird hier sehr auf den Text der Einwilligung ankommen. Normalerweise ist es so, dass im Rahmen der Einwilligung eine explizite Aufklärung über den Umfang der Einwilligung erfolgen muss. Wenn dort nichts von "Gesprächen unter Kollegen" etc. steht, dann wäre dies nicht von der Einwilligung erfasst.
#4
Antwort vom 18. August 2022 | 13:15
Von
Status: Junior-Partner (5463 Beiträge, 945x hilfreich)
Dann sollte man einfach mal die Möglichkeit nutzen, das Mikro auf "stumm" zu schalten ...Zitat :Diese Gespräche, auch die von Kollegen, die sich im Hintergrund unterhalten, sind dann ebenfalls auf dem Band.
#5
Antwort vom 18. August 2022 | 13:32
Von
Status: Unbeschreiblich (130720 Beiträge, 41574x hilfreich)
Zitat :Dann werden andere Gespräche im Raum, die mitunter privater Natur sind, aufgezeichnet
Dann sollte man doch einfach diese rechtswidrigen Privattätigkeiten wärend der Arbeitszeit unterlassen.
#6
Antwort vom 18. August 2022 | 13:36
Von
Status: Schlichter (7607 Beiträge, 1708x hilfreich)
Zitat :Ein Arbeitgeber zeichnet aus Qualitiätsgründen Telefongespräche auf.
Von den Gesprächspartnern wird hoffentlich vorher deren ausdrückliche Einwilligung eingeholt - anderenfalls wäre das strafbar.
Zitat:Es kommt häufig vor, dass man den Anrufer in die Warteschleife legt und sich Daten anschaut oder sich mit Kollegen aus dem Büro kurzschließt. Diese Gespräche, auch die von Kollegen, die sich im Hintergrund unterhalten, sind dann ebenfalls auf dem Band. Ist das erlaubt?
Mit ausdrücklicher Einwilligung dieser Kollegen: ja. Sonst nein, ohne Einwilligung ist es strafbar.
#7
Antwort vom 18. August 2022 | 13:59
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Dann sollte man doch einfach diese rechtswidrigen Privattätigkeiten wärend der Arbeitszeit unterlassen.
Du bist vllt einer von den eher frustierten und konfrontativen, aber wenn ich z.B. sagen, bin kurz auf Toilette etc. dann möchte ich das sagen können auf der Arbeit und möchte nicht das es aufgezeichnet wird
#8
Antwort vom 18. August 2022 | 18:35
Von
Status: Unbeschreiblich (130720 Beiträge, 41574x hilfreich)
Zitat :Du bist vllt einer von den eher frustierten und konfrontativen,
Nö, ich finde nur, dass man andere nicht betrügen sollte.
Und das erledigen von Privattätigkeiten während man fürs arbeiten bezahlt wird und das nicht macht, ist nichts anderes als Betrug.
Zitat :aber wenn ich z.B. sagen, bin kurz auf Toilette
Das sind aber kein privates Gespräch.
Zitat :dann möchte ich das sagen können auf der Arbeit und möchte nicht das es aufgezeichnet wird
Dann sollte man prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen oder nicht.
Wenn sie vorliegen, dann wird man es dulden müssen.
#9
Antwort vom 18. August 2022 | 19:25
Von
Status: Unparteiischer (9995 Beiträge, 2093x hilfreich)
Zitat :dann möchte ich das sagen können auf der Arbeit und möchte nicht das es aufgezeichnet wird
Und gegenüber ihren Kunden stellen Sie diese Frage auch?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
306.469
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten