Aufzeichnung privater Gespräche

18. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufzeichnung privater Gespräche

Ein Arbeitgeber zeichnet aus Qualitiätsgründen Telefongespräche auf. Es kommt häufig vor, dass man den Anrufer in die Warteschleife legt und sich Daten anschaut oder sich mit Kollegen aus dem Büro kurzschließt. Diese Gespräche, auch die von Kollegen, die sich im Hintergrund unterhalten, sind dann ebenfalls auf dem Band. Ist das erlaubt? Ich habe eingewilligt, dass meine Gespräche mit den Kunden aufgezeichnet werden dürfen, aber als ich mir dann welche anhören musste zu Qualitätszwecken, konnte man eben auch alles andere hören und es ist nicht erlaubt, das zu unterdrücken.




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130720 Beiträge, 41574x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Ist das erlaubt?

Wenn das Unternehmen die ganzen Grundlagen rechtskonform umgesetzt hat, wäre das erlaubt.



Da das
Zitat (von chiara123123):
Aufzeichnung privater Gespräche

die Überschrift ist, gibt es dazu auch etwas?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
die Überschrift ist, gibt es dazu auch etwas?


Wenn ein Anrufer X von einem Kollegen Y in die Warteschleife gelegt wird, das kann gut 5 Minuten dauern. Dann werden andere Gespräche im Raum, die mitunter privater Natur sind, aufgezeichnet. Dazu liegt keine Einwiillig vor, nur für die Aufzeichnung von Telefongesprächen mit den Kunden.

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#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
ch habe eingewilligt, dass meine Gespräche mit den Kunden aufgezeichnet werden dürfen, aber als ich mir dann welche anhören musste zu Qualitätszwecken, konnte man eben auch alles andere hören und es ist nicht erlaubt, das zu unterdrücken.

Es wird hier sehr auf den Text der Einwilligung ankommen. Normalerweise ist es so, dass im Rahmen der Einwilligung eine explizite Aufklärung über den Umfang der Einwilligung erfolgen muss. Wenn dort nichts von "Gesprächen unter Kollegen" etc. steht, dann wäre dies nicht von der Einwilligung erfasst.

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 945x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Diese Gespräche, auch die von Kollegen, die sich im Hintergrund unterhalten, sind dann ebenfalls auf dem Band.
Dann sollte man einfach mal die Möglichkeit nutzen, das Mikro auf "stumm" zu schalten ...

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130720 Beiträge, 41574x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Dann werden andere Gespräche im Raum, die mitunter privater Natur sind, aufgezeichnet

Dann sollte man doch einfach diese rechtswidrigen Privattätigkeiten wärend der Arbeitszeit unterlassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Ein Arbeitgeber zeichnet aus Qualitiätsgründen Telefongespräche auf.

Von den Gesprächspartnern wird hoffentlich vorher deren ausdrückliche Einwilligung eingeholt - anderenfalls wäre das strafbar.

Zitat:
Es kommt häufig vor, dass man den Anrufer in die Warteschleife legt und sich Daten anschaut oder sich mit Kollegen aus dem Büro kurzschließt. Diese Gespräche, auch die von Kollegen, die sich im Hintergrund unterhalten, sind dann ebenfalls auf dem Band. Ist das erlaubt?

Mit ausdrücklicher Einwilligung dieser Kollegen: ja. Sonst nein, ohne Einwilligung ist es strafbar.

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#7
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte man doch einfach diese rechtswidrigen Privattätigkeiten wärend der Arbeitszeit unterlassen.


Du bist vllt einer von den eher frustierten und konfrontativen, aber wenn ich z.B. sagen, bin kurz auf Toilette etc. dann möchte ich das sagen können auf der Arbeit und möchte nicht das es aufgezeichnet wird

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130720 Beiträge, 41574x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Du bist vllt einer von den eher frustierten und konfrontativen,

Nö, ich finde nur, dass man andere nicht betrügen sollte.
Und das erledigen von Privattätigkeiten während man fürs arbeiten bezahlt wird und das nicht macht, ist nichts anderes als Betrug.



Zitat (von chiara123123):
aber wenn ich z.B. sagen, bin kurz auf Toilette

Das sind aber kein privates Gespräch.



Zitat (von chiara123123):
dann möchte ich das sagen können auf der Arbeit und möchte nicht das es aufgezeichnet wird

Dann sollte man prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen oder nicht.
Wenn sie vorliegen, dann wird man es dulden müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9995 Beiträge, 2093x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
dann möchte ich das sagen können auf der Arbeit und möchte nicht das es aufgezeichnet wird


Und gegenüber ihren Kunden stellen Sie diese Frage auch?

Signatur:

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