Aufzeichnungspflicht Minijob Stunden

3. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Frieslandfreund
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufzeichnungspflicht Minijob Stunden

Hallo Zusammen,

meinen Minijob bekomme ich mit 126 € im Monat Pauschal bezahlt. Dafür putze ich zwei Flure, reinige einmal im Monat den zwei Keller und putze die Fenster die der Allgemeinheit gehört. Meine Arbeitszeit ist flexibel. d.h. ich arbeite mal am Tag 15 min. für Fenster, mal 1Std. zum putzen oder zweimal 30 min., mal morgens 10 min. und abends 30 min. usw.
Da ist es für mich sehr schwierig, wahrheitsgemäß einen Zeitnachweis zu führen. Kann der AG (Hausverwalter) mich dazu verpflichten ? und/oder gibt es für sowas eine vereinfachte Aufzeichnungspflicht für den AG.

Wer weis das ?

mfg
Frieslandfreund




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42488 Beiträge, 14739x hilfreich)

Die Aufzeichnungspflicht hat doch nicht der AG, sondern die hast Du.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129851 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Frieslandfreund):
Da ist es für mich sehr schwierig, wahrheitsgemäß einen Zeitnachweis zu führen

Wieso?
Zu Beginn Zeitpunkt erfassen und zum Ende Zeitpunkt erfassen. Wo ist da das Problem?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20223 Beiträge, 7321x hilfreich)

/// Kann der AG (Hausverwalter) mich dazu verpflichten ?

Aber ja. Zeitnachweis, Tätigkeitsnachweis. Selbstverständlich.
Und: sooo pauschal wird deine Entlohnung auch nicht sein - da wird schon eine Annahme über die Zeit hinterlegt sein. Muss sein wegen des Mindestlohns.

2x Hilfreiche Antwort

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