Hallo Zusammen,
meinen Minijob bekomme ich mit 126 € im Monat Pauschal bezahlt. Dafür putze ich zwei Flure, reinige einmal im Monat den zwei Keller und putze die Fenster die der Allgemeinheit gehört. Meine Arbeitszeit
ist flexibel. d.h. ich arbeite mal am Tag 15 min. für Fenster, mal 1Std. zum putzen oder zweimal 30 min., mal morgens 10 min. und abends 30 min. usw.
Da ist es für mich sehr schwierig, wahrheitsgemäß einen Zeitnachweis zu führen. Kann der AG (Hausverwalter) mich dazu verpflichten ? und/oder gibt es für sowas eine vereinfachte Aufzeichnungspflicht für den AG.
Wer weis das ?
mfg
Frieslandfreund
Aufzeichnungspflicht Minijob Stunden
3. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 3. Dezember 2017 | 15:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufzeichnungspflicht Minijob Stunden
#1
Antwort vom 3. Dezember 2017 | 16:09
Von
Status: Unbeschreiblich (42488 Beiträge, 14739x hilfreich)
Die Aufzeichnungspflicht hat doch nicht der AG, sondern die hast Du.
wirdwerden
#2
Antwort vom 3. Dezember 2017 | 17:44
Von
Status: Unbeschreiblich (129851 Beiträge, 41409x hilfreich)
Zitat :Da ist es für mich sehr schwierig, wahrheitsgemäß einen Zeitnachweis zu führen
Wieso?
Zu Beginn Zeitpunkt erfassen und zum Ende Zeitpunkt erfassen. Wo ist da das Problem?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Dezember 2017 | 18:06
Von
Status: Heiliger (20223 Beiträge, 7321x hilfreich)
/// Kann der AG (Hausverwalter) mich dazu verpflichten ?
Aber ja. Zeitnachweis, Tätigkeitsnachweis. Selbstverständlich.
Und: sooo pauschal wird deine Entlohnung auch nicht sein - da wird schon eine Annahme über die Zeit hinterlegt sein. Muss sein wegen des Mindestlohns.
Und jetzt?
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