Aufzeichnungspflicht Minijob

26. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 2081x hilfreich)
Aufzeichnungspflicht Minijob

Hallo liebe Foristi,
Kann mir jemand sagen, ob die Unterschrift des Mitarbeiters auf dem Stundenzettel verpflichtend ist? Ich habe dazu nichts im Netz gefunden und es gibt Musterzettel mit und ohne Unterschrift. Es geht mir Speziell um den Bereich der Minijobs.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Ein "Stundenzettel" dient üblicherweise der Dokumentation der geleisteten Stunden und es ist regelhaft üblich, dass dieser von dem Arbeitnehmer abgezeichnet wird. Sonst ist der Zettel ja auch kaum als Doku hilfreich.

Was konkret ist das Problem damit, geleistete Stunden abzuzeichnen?




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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 2081x hilfreich)

Ein Problem gibt es da nicht. Mir geht es darum ob es eine kann oder muss-Vorschrift ist. Nicht mehr und nicht weniger. Im Veranstaltungsbereich arbeitet nicht jeder jeden Tag und kommt somit nicht in die Firma. Wenn ich die Abrechnung elektronisch mache ist es ein hoher Aufwand wenn jeder Mitarbeiter dann noch unterschreiben muss.

Gibt man die Stundenzettel mit auf die Veranstaltung, hat man mitunter einen Zettelwust am Ende des Monats.

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1265x hilfreich)

// .. hat man mitunter einen Zettelwust
Stimmt, ohne Frage. Ist aber mit allen Abrechnungen so.

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#4
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 562x hilfreich)

Es gibt nicht mal eine Kann-Vorschrift - weder § 17 MiLoG noch die MiLoAufzV verlangen nach einer Unterschrift auf der Arbeitszeitdokumentation. Dokumentieren und aufheben reicht.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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