Aufzeichnungspflicht Minijob

26. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7107 Beiträge, 1482x hilfreich)
Aufzeichnungspflicht Minijob

Hallo liebe Foristi,
Kann mir jemand sagen, ob die Unterschrift des Mitarbeiters auf dem Stundenzettel verpflichtend ist? Ich habe dazu nichts im Netz gefunden und es gibt Musterzettel mit und ohne Unterschrift. Es geht mir Speziell um den Bereich der Minijobs.

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ein "Stundenzettel" dient üblicherweise der Dokumentation der geleisteten Stunden und es ist regelhaft üblich, dass dieser von dem Arbeitnehmer abgezeichnet wird. Sonst ist der Zettel ja auch kaum als Doku hilfreich.

Was konkret ist das Problem damit, geleistete Stunden abzuzeichnen?




-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7107 Beiträge, 1482x hilfreich)

Ein Problem gibt es da nicht. Mir geht es darum ob es eine kann oder muss-Vorschrift ist. Nicht mehr und nicht weniger. Im Veranstaltungsbereich arbeitet nicht jeder jeden Tag und kommt somit nicht in die Firma. Wenn ich die Abrechnung elektronisch mache ist es ein hoher Aufwand wenn jeder Mitarbeiter dann noch unterschreiben muss.

Gibt man die Stundenzettel mit auf die Veranstaltung, hat man mitunter einen Zettelwust am Ende des Monats.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

// .. hat man mitunter einen Zettelwust
Stimmt, ohne Frage. Ist aber mit allen Abrechnungen so.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Es gibt nicht mal eine Kann-Vorschrift - weder § 17 MiLoG noch die MiLoAufzV verlangen nach einer Unterschrift auf der Arbeitszeitdokumentation. Dokumentieren und aufheben reicht.

-----------------
"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.534 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen