Folgender Fall: Aufgrund der Begründung das Gehaltsgefüge zu egalisieren wurde ein Wechsel aus dem Tarifvertrag in einen AT-Vertrag von einem Unternehmen sozusagen fast eingefordert. Der AT-Vertrag wurde seinerzeit mit einer mündlichen Zusage der erhöhten "koppelung" in Anschluß an erreichte Tarifsteigerungen mündlich versichert. Nun kommt jedoch neuerdings ein sog. Jobgrading zum tragen, welches ohne detailiert und von beiden Seiten voher bzw. zum Zeitpunkt des unterschriebenen AT-Vertrages vereinbarter Stellenbeschreibung(en) als Maßgabe für anteilige prozentuale Tarifsteigerungen angesetzt wird. % Tarifsteigerungen werden somit nicht zu 100% auf die AT-Verträge angesetzt. Somit nähern sich MA in hohen Tarifgruppen bzw. mit Tarifverträgen den MA mit AT-Verträgen in niedriger Eingruppierung undynamisch schneller an. Ist dies so zulässig?
-- Editiert von Arbeitstier2000 am 22.07.2022 07:00
-- Editiert von Arbeitstier2000 am 22.07.2022 07:38
Aus Tarif in AT-Vertrag ohne detailierte Stellenbeschreibung mit Jobgrading
22. Juli 2022
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juli 2022 | 06:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aus Tarif in AT-Vertrag ohne detailierte Stellenbeschreibung mit Jobgrading
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#1
Antwort vom 22. Juli 2022 | 07:46
Von
Status: Unbeschreiblich (38487 Beiträge, 14014x hilfreich)
Ein außertariflicher Arbeitsvertrag und ein Tarifvertrag schließen sich doch nicht nach dem Grundsatz "entweder oder" aus. Hier wäre erst einmal zu prüfen, ob der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist, oder ob er aus anderen Gründen greift. Des weitern wäre dann nach dem Günstigskeitsprinzip zu prüfen, was für den AN am vorteilhaftesten ist. Allerdings ist mir kein Tarifvertrag oder AT-Vertrag bekannt, der einen finanziellen Abstand in der Höhe von xy zwischen geringer bezahlten Gehaltsempfängern und höher bezahlten garantiert.
wirdwerden
#2
Antwort vom 22. Juli 2022 | 11:29
Von
Status: Weiser (17468 Beiträge, 6501x hilfreich)
Zitatsozusagen fast eingefordert :
Soll das die Entschuldigung dafür sein, dass du den Versprechungen des AG blind gefolgt bist und nicht einmal die Zusagen hast verschriftlichen lassen?
'Zulässig' dürfte so ungefähr alles sein, was nicht ausdrücklich verboten oder sittenwidrig ist.
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