Ausbildung. Arbeitgeber mogelt sich um Ausgleich für Überstunden. Ist das so legal?

24. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
timeless123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung. Arbeitgeber mogelt sich um Ausgleich für Überstunden. Ist das so legal?

Hi,

folgende Situation. Seit August befinde ich und 2 weitere junge Personen uns in jeweils verschiedenen Ausbildungen in unserem Betrieb. In unseren Arbeitsverträgen stehen wöchentlich 42 Stunden sowie 6 Tage. Als Azubis sind wir die einzigen im Betrieb die über 40 Stunden haben und die auch wirklich zumindest jede 2te Woche diese 6 Tage anwesend sein müssen. Alle anderen bekommen je einen Ausgleichstag für einen Samstag. Aber das nur nebenbei. Durch diese Regelung fallen jeden Monat ca 10-11 Überstunden an. Diese sollen so ausgeglichen werden, dass wir in den Schulferien je 2 Stunden früher gehen dürfen.

Wir sind dennoch dazu angehalten (wenn auch nicht gezwungen aber es ist jedes mal ein kampf diese außerhalb genehmigt zu bekommen) unsere Urlaubstage 24 an der Zahl (Mindesturlaub) in diesen besagten Schulferien zu nehmen. Unsere 2 Überstunden würden in diesem Fall entfallen. Immerhin fast eine Woche Überstunden die uns da entgehen würden.

Abgesehen davon das ich es eine absolute sauere finden den Azubis die eh schon mit abstand am wenigsten verdienen auch noch als einzigen in einem Betrieb 6 Tage aufzubrummen, dann auch noch zu versuchen bei den hart erarbeiteten Überstunden zu knausern.

Ist sowas erlaubt? Wie sollte ich mich dagegen wehren?

-- Editiert von timeless123 am 24.01.2019 23:49

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Um hinten anzufangen: Ihr seid Azubis; ausbuchstabiert: Auszubildende. Das zum Thema 'am wenigsten verdienen'. Als Auszubildende habt ihr Ausbildungsverträge und eben keine Arbeitsverträge - insoweit kann es da Unterschiede geben zu den ArbeitnehmerInnen.
Für die speziellen Azubi-Fragen empfehle ich die Seite http://www.azubi-azubine.de/.
Was den Urlaub angeht, den ihr in Ferienzeiten nehmen sollt: Berufsschulen machen Ferien wie alle anderen Schulen auch - Summa 77 Tage im Jahr. Da sollte euer Urlaub leicht unterzubringen sein und der Ausgleich von Mehrarbeit auch - sofern Überstunden für Azubis überhaupt erlaubt sind.
https://www.arbeitsrechte.de/azubi-ueberstunden/

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#2
 Von 
timeless123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon dass du mir nochmal erklärst was Azubi ausgeschrieben bedeutet. Ich werde sicher nochmal darüber nachdenken wenn ich wieder die exakt selben Aufgaben wie unsere Aushilfen am erledigen bin. Das war aber nicht meine Frage. Hier geht es um die 48 Überstunden um deren Ausgleich sich mein Betrieb versucht zu mogeln indem er unsere Ausgleichsstunden auf unsere potentiellen Urlaubstage legt.



-- Editiert von timeless123 am 25.01.2019 10:09

-- Editiert von timeless123 am 25.01.2019 10:18

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Es gibt leider Gottes und offenbar genügend Betriebe, die ihre Ausbildungspflicht nicht nachkommen und Azubis behandeln wie billige Arbeitskräfte. Das soll gar nicht bestritten sein. Ansonsten gilt es, die Probleme Stück für Stück und auf der entsprechenden Ebene anzugehen. Die erste Frage, die aus deinen Angaben nicht zu beantworten ist, lautet, ob überhaupt Überstunden zulässig sind; das kannst du im Netz klären. Wenn die Überstunden unzulässig sind, kannst du dagegen vorgehen. Genauso hast du genug Möglichkeiten zu vermeiden, das Urlaub und Ausgleich von Überstunden in eins gehen. Nein sagen zu lernen an den richtigen Stellen und auf die richtige Weise, ist durchaus auch ein Ziel.

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#4
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

So ganz kann ich das Problem noch nicht nachvollziehen. Ich schreibe mal auf was ich verstehe.
ihr baut im Monat ca 10 Überstunden auf. die sollt ihr in den Schulferien abbauen. soweit ok, sofern die Überstunden erlaubt sind.
dann sollt ihr den großen Teil eures Urlaubs in den Ferien nehmen. das ist gängige Praxis, da ansonsten die Azubis keine vollen Wochen frei haben, da sie ja ansonsten zur Schule müssen.
Einzelne Tage kann man natürlich auch ausserhalb der freien beantragen. die Ablehnung müsste dann gut begründet werden.
nun habt ihr Angst, dass euch eure Überstunden nicht korrekt angerechnet werden. aber wie kommt ihr da drauf? Ihr habt vier Wochen Urlaub. wie viel Wochen Ferien gibt es? Da bleiben doch noch jede Menge Wochen zu abbummeln über. und nur weil der Betrieb sich das wünscht heißt es doch nicht, dass er euch die Überstunden sonst streicht. Wer hat denn genau was festgelegt und mit welcher Begründung wurden gestellt Anträge denn abgelehnt. oder wurden diese "Regeln lapidar in den Raum geworfen und noch nicht wirklich über die Umsetzung gesprochen?

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Darf man mal nach dem Alter der Azubis fragen?

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Und wieso Überstunden? Ihr habt, wenn ich das richtig verstehe, eine 6-Tage-Woche. Wie können da bei 42 STunden Überstunden entstehen? WAs steht im Vertrag? Der Vertrag hat doch der Kammer vorgelegen.

wirdwerden

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

der/die Azubi----singular
die Azubi---plural
manchmal auch die Azubinen---plural
niemals die Azubis---plural

die Auszubildenden-s??? :sad:

Zitat (von timeless123):
wenn ich wieder die exakt selben Aufgaben wie unsere Aushilfen am erledigen bin.
Falsch.
Richtig: ..wenn ich wieder die gleichen Aufgaben wie unsere Aushilfen erledige.
Exakt selbe Aufgaben kannst du nicht erledigen. Dieselben erledigen die Aushilfen selbst. Du erledigst evtl. gleiche. Und warum eigentlich nicht? Ist das Azubi verboten?

Auch im Rheinland gilt die *rheinische Verlaufsform* nicht während der Ausbildung. Und sonst auch nirgends in Deutschland.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

@anami --- azubis --- der Duden sieht es anders

https://www.duden.de/rechtschreibung/Azubi_Auszubildender



(N.b.: mitunter wünsche ich mir hier im Forum auch jemanden, der Rechtschreibung überprüft - allerdings hilft das eher nix, die Fragen der Menschen zu beantworten.)

-- Editiert von blaubär+ am 25.01.2019 13:32

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#9
 Von 
timeless123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Unsere Überstunden werden nicht 100% genau erfasst. Wir bauen diese nicht wirklich ab sondern uns wird nur pauschal gesagt in den Ferien haben wir 2 Stunden früher Schluss. Nicht später und nicht früher. Wenn ich jetzt in den Ferien meinen Urlaub nehme hab ich rein gar nichts von meinen Überstunden. Sie sind zumindest laut meinen Chef durch den Urlaub Verfällen.


Das kann doch nicht sein dass hier niemand meine Situation nachempfinden kann. Ich kann doch auch nicht einem Festangestellten sagen, an den Tagen wo er sich Urlaub nimmt hätte er nur halb so lange arbeiten müssen um seine Überstunden abbauen zu könne, aber da er jetzt Urlaub nimmt hat sich der Fall erledigt.


Bin 22

-- Editiert von timeless123 am 25.01.2019 14:11

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von timeless123):
Das kann doch nicht sein dass hier niemand meine Situation nachempfinden kann.
Doch schon.
Wie wärs, wenn du nun mal den Passus aus dem Vertrag genau hier reinschreibst, wo das mit den 2 Stunden /Überstunden/Abbau steht?
Dann nehme ich gern die Duden-Schreibweise an und du bist einer von 2 weiteren Azubis.

Danke @blaubär---- arme neue deutsche Sprache. :sad:

Wenn der Chef nur was sagt, kann man sich NICHT erfolgreich wehren.
Zitat (von timeless123):
Ich kann doch auch nicht einem Festangestellten sagen,
Nein. Du nicht. Ein Arbeitgeber kann das sagen, aber ein Arbeitnehmer schaut in seinen Vertrag. Und dann kann er sich evtl. wehren.

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

In Ergänzung zu anami:
Wie viele Azubis seid ihr denn - und wie groß ist die Firma?
Habt ihr jemanden, der die Azubis betreut?
Wenn ich es recht verstehe, geht es in einem ersten Zugriff darum, überhaupt so was wie Verbindlichkeit herzustellen - das beginnt mit der Feststellung der tatsächlichen WAZ und der möglichen Mehrarbeitsstunden. Dokumentation eingeschlossen. Dann kann man zu einer verbindlichen Absprache vorstoßen, wie mit den Stunden zu verfahren ist, dass die sich nicht im Urlaub 'verlieren'. Denn das ist schon richtig gesehen: der Zeitausgleich muss on top zum Urlaub erfolgen.
Und das alles ist viel besser aus einer Gemeinschaft heraus zu verhandeln als solo.

/// Wenn ich jetzt in den Ferien meinen Urlaub nehme ...
Von welchen 'Ferien' redest du denn genau? Ferien kennt das Schulwesen, also hier Berufsschule. Und Ferien gibt es Ostern, Pfingsten, dann die Sommerferien, Herbst und Weihnachten.
Der Betrieb macht ggf. Betriebsurlaub - wenn der gemeint sein sollte, wäre deine Klage schon besser verständlich; dann würden sich allerdings ganz andere Fragen stellen, etwa dass der Betriebsurlaub nicht den kompletten AN_Urlaub fressen darf.

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#12
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

sicherlich könnte man deine Situation nachempfinden, wenn du sie vollständig und mit allen Infos aufschreibst.
Das die Stunden nicht richtig erfasst werden hast du zum Beispiel verschwiegen.
Also wären tatsächlich die Absätze zu Arbeitszeit, Urlaub und Mehrarbeit aus deinem Arbeitsvertrag relevant zu kennen.
Wenn man mit 65 Tagen Ferien im Jahr rechnet und du davon 20 Tage Ferien hast ( vermutlich ja ein paar weniger weil du auch Urlaub ausserhalb der Ferien beantragen kannst), dann bleiben 45 Tage über an denen du 2h abbummeln kannst. das wären 90h Abbau. da du jeden zweiten Samstag arbeitest nehmen wir noch 4 Samstage in den Ferien an. macht als 96h abbummeln. wenn du pro Monat ca. 10h mehr arbeitest sprechen wir also von 120h im Jahr. zu klären wären also die restlichen ca. 20h.

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#13
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Nur als kleiner Hinweis: Auch während meiner Ausbildung wurden teilweise massiv Überstunden angesammelt aber nie erfasst. Und das bei einem Monatsgehalt von 350,- Euro. Bist also nicht der einzige Azubi der sowas erlebt. Ich kann nur sagen: Irgendwann ist das vorbei und es geht bergauf ;-)

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#14
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

@TE:

Notiere dir ab sofort deine Einsatzzeiten. Schreib alles auf: Arbeitsbeginn, Pausenzeiten, Schulzeiten, Wegeezeit in zwischen Schule und Betrieb....

Falls ihr einen BR oder sogar eine JAV habt, dann bindet die ein oder tut euch zusammen und verlangt vom Ausbilder/Chef eine Lösung.


Fakt ist, ihr habt einen Vertrag mit 42 Wochenstunden und müsst keine Mehrarbeit leisten. Ihr könnt das einfach verweigern mit Hinblick auf die "ungünstige" Regelung, diese Überstunden im Sommerurlaub abzubauen. Im Grunde sind regelm. Überstunden in der Ausbildung gar kein Thema, sofern sie nicht der Wissensvermittlung dienen, aber nicht um personelle Engpässe oder Arbeitsspitzen aufzufangen.
Eine durchsetzbare Kündigung habt ihr hier nicht zu befürchten.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von timeless123):
den Azubis die eh schon mit abstand am wenigsten verdienen

Ihr verdient nichts, ihr erhaltet eine Ausbildungsvergütung.
Die ist als Ausgleich für die Kosten der Ausbildung die der Betrieb hat entsprechend reduziert.



Zitat (von timeless123):
wenn ich wieder die exakt selben Aufgaben wie unsere Aushilfen am erledigen bin.

Ja, auch nervige "Standardarbeiten" gehören zum Schicksal des Azubis.



Ansonsten mal die Rückfragen beantworten, dann kann man zielführend diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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