Ausbildung - Kündigung in der Probezeit

30. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Sunflowerpirelli123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung - Kündigung in der Probezeit

Hallo,

Ich mache eine Ausbildung und möchte sie Kündigen.
Ich bin noch in der Probezeit und bin Volljährig.
Wie gehe ich da am besten vor? bzw ab wann wäre die Kündigung wirksamm?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Berufsbildungsgesetz:


§ 22 Kündigung




(1) <B>Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.</B>

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1.
aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2.
von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

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