Ausbildung Probezeit

30. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)
Ausbildung Probezeit

Hier die Faktenschilderung (hoffe neutral und sachlich):
Der Ausbildungsvertrag hat am 01.02 2021 (einem Sonntag begonnen).
Der 1. Ausbildungstag war am 02.08.2021 (Montag).
Anwesenheit durchgängig mit folgenden Ausnahmen:
1. 1 Tag frei wegen Impftermin (mit Firma abgestimmt, dass es kein Fehltag und ein bezahlter Tag ist – ist soweit auch so anerkannt).
2. 2 Tage krank mit ärztlichem Attest.
3. Am 30.08.2021 (Montag) Schultag (anwesend für 1,5 Stunden, danach abwesend ohne Abmeldung).
4. Am 31.08.2021 (Dienstag) Anfahrt mit der Bahn (morgens um 6:00), aber aufgrund Bahnstreik in der Hälfte der Strecke nicht mehr weitergekommen, da die Bahn gestreikt hat und keine Möglichkeit geboten hat weiterzufahren, weder Bus noch Bahn. Telefonisch nur den Ausbildungskollegen Bescheid gegeben, dass der Auszubildende nicht kommt.
Danach ist der Auszubildende nicht mehr anwesend gewesen und hat der Firma auch nicht Bescheid gegeben, dass er nicht mehr kommt. (Reaktion auch aufgrund der Situation in der Firma, war eher billige Arbeitskraft als Auszubildende).
Am 12.09.2021 wurden die Arbeitsmittel und die Kündigung (schriftlich im Nachgang zum 31.08.2021, Monatsende) per Post verschickt.
a) Die Firma hat jetzt eine Rückzahlung gefordert für 2 Tage Abwesenheit (davon sollen die 1,5 Stunden Unterricht in der Schule anerkannt werden).
b) Es sollte eine Fahrkostenbeteiligung von ca. 45 Euro pro Monat bezahlt werden. Davon wird jetzt der anteilige Betrag für die Abwesenheitstage (Krankheit und Abwesenheit am 30. und 31.) als Rückzahlung gefordert.
c) Die Bezahlung der Krankentage wird auch zurückgefordert, da die Krankenkasse dafür zuständig ist, zumindest in der Probezeit während der Ausbildung.
d) Das Vertragsende wurde von der Firma zuerst auf den 27.08. danach auf den 30.08. datiert (auch erst im Nachhinein, so ca. Anfang September). Obwohl es keine Kündigung dazu gab und der Auszubildende am 30.08. in der Schule war (teilweise zumindest) und am 31.08 sich noch auf dem Weg zur Firma befand und erst durch den Streik der Bahn dies nicht erfüllen konnte (Anfahrt ist ca. 80 Km).
Fragen dazu:
Welches Datum kann hier als Vertragsende gesehen werden (30.08. Aussage der Firma oder schriftliche Einreichung im Nachhinein 31.08.)?
Kann die pauschale Fahrkostenerstattung so gekürzt werden (Fehltage aufgrund Krankheit und 1 Tag Abwesenheit)?
Ist die Rückforderung so in Ordnung und muss der geforderte Betrag zurückgezahlt werden?
Vergütung ist in etwa 950 Euro, davon werden ca. 80 Euro zurückgefordert.
Ich denke, Fehler wurden beiderseits gemacht. Für eine sachliche Einschätzung bin ich dankbar.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)


Zitat:

Am 12.09.2021 wurden die Arbeitsmittel und die Kündigung (schriftlich im Nachgang zum 31.08.2021, Monatsende) per Post verschickt.


Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung kann der Azubi bei der Kammer eine Schlichtung beantragen - sonst wird die Kündigung wirksam! Also heute oder morgen tätig werden.

Im Zuge einer Schlichtungsverhandlung können dann auch die weiteren Fragen geklärt werden.

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#2
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

Sachverhalt zu Kündigung ist:

Die Firma hat ja keine Kündigung zugeschickt. Im ersten Schritt hat sie die Krankenkasse informiert, dass die Ausbildung beendet ist mit dem 27.08.. Da kein Kontakt zwischen Firma und Auszubildendem bestand (Auszubildender hat sich nicht mehr bei der Firma gemeldet), kam die Info erst durch die Krankenkasse an. Dann wurde die Firma durch den Auszubildenden informiert, dass am 30.08. noch ein Schulbesuch stattfand und am 31.08. die Anfahrt bis auf den halben Weg und nicht weiter wegen dem Streik. Dann hat der Auszubildende am 12.09. rückwirkend zum 31.08. per Post gekündigt. Die Firma hat daraufhin die Krankenkasse informiert, dass das Ausbildungsverhältnis am 30.08. beendet wurde.

Also eine Kündigung an den Auszubildenden gibt es nicht, es gibt nur die nachträgliche/rückwirkende schriftliche Kündigung des Auszubildenden an die Firma zum 31.08. (verschickt am 12.09.). Die Firma hat nur die Krankenkasse informiert, dass das Ausbildungsverhältnis zum 30.08. beendet wurde. (Aus der Sicht der Firma, weil der Auszubildende am 31.08. nicht mehr im Betrieb war.) Jetzt geht die Firma davon aus, dass der Vertrag am 30.08. beendet wurde, da der Auszubildende nicht mehr im Werk war. Ist das so in Ordnung?

Welche Kündigung ist jetzt wirksam? Kann das nachträglich und rückwirkend gemacht werden (von der Firma)?
Der Vertrag soll ja gekündigt sein, nur welches Datum zählt jetzt?

Die Frage ist mehr in die Richtung... muss da noch eine Rückzahlung geleistet werden? Bei einem Monat Vertragszeit wäre ja noch ein Urlaub anzurechnen. Der Auszubildende würde nur nicht rückzahlen wollen, weil faktisch bis auf den 31.08. (hier dem Streik geschuldet, bei einer Anfahrt von 80 Km) ja kein Fehltag vorlag (außer 2 Tage Krankheit). Der Urlaubsanspruch wäre egal.

Hoffe es ist jetzt etwas verständlicher.


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von terra123mitglied):
Die Firma hat jetzt eine Rückzahlung gefordert für 2 Tage Abwesenheit
Findet sich dazu was im Ausbildungsvertrag? Auch etwas zum Urlaubsanspruch? Wann endet die Ausbildung lt. Vertrag?
Zitat (von terra123mitglied):
Der Ausbildungsvertrag hat am 01.02 2021 begonnen. Der 1. Ausbildungstag war am 02.08.2021.
Diese Daten sind korrekt? Was hat der Azubi von 1.2. bis 1.8. gemacht? 6 Monate im Block Berufsschule?

Was steht denn ---genau--- in dem Schreiben zum Vertragsende. Der Wortlaut wäre wichtig.

Zitat (von terra123mitglied):
Danach ist der Auszubildende nicht mehr anwesend gewesen und hat der Firma auch nicht Bescheid gegeben, dass er nicht mehr kommt.
Warum kommt nun ein solcher Roman? 2 Wochen unentschuldigt. Die KK fragt nur, wie man sich ab jetzt versichern will, d.h. ab September.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

In dem Verhau ist mit 'Bordmitteln' nichts mehr zu machen, will scheinen.
Rückwirkende Kündigung gibt es nicht; das ist fast schon ein Witz.
Nicht viel anders der missglückte Versuch, im Streik der Lockführer zur Schule zu kommen: dass das durch den Streik verunmöglicht wurde, muss den AG nicht interessieren.
Es kann gut sein, dass jetzt sozusagen ein Schlusstermin mehr oder minder 'willkürlich' gesetzt werden muss. Da ist ein Datum so gut wie ein anderes.

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#5
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Diese Daten sind korrekt? Was hat der Azubi von 1.2. bis 1.8. gemacht? 6 Monate im Block Berufsschule?


Sorry, die Ausbildung hat am 1. August (01.08.2021) begonnen. Habe mich im Initialpost vertan. Sorry.


Kurz zusammengefasst_
Vertragsbeginn 1. August. Ausbildung hätte 3 Jahre gedauert.
Am 31.08. Abwesenheit (unentschuldigt) ohne Bescheid zu sagen (mitgeteilt nur einem Azubi-Kollegen).
Firma hat noch nicht gekündigt.
Azubi hat am ca. 12.09. per Post zum Monatsende August schriftlich per Post gekündigt (auf Verlangen der Firma, ohne Nennung eines Datums).
Im Vertrag stehen 13 Tage Urlaubsanspruch für 2021.

Es geht um die Rückzahlungsforderung für den Abwesenheitstag und die 2 Tage krank mit Attest und anteilig die Fahrkosten (44 für den ganzen Monat).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

Wenn du selbst gekündigt hast, muss die Firma doch nicht noch extra kündigen!
Deine beiden AU-Tage liegen offenbar in den ersten 4 Wochen - in den ersten 4 Wochen einer Beschäftigung bei einem AG gibt es noch keine Entgeltfortzahlung, da ist die KK mit Krankengeld dran. Wenn die Firma die Tage gleichwohl bezahlt hat, fordert sie mit Recht zurück.
Unentschuldigte Abwesenheit wird freilich nicht bezahlt.

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