Ausbildung Schule

5. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Papa1978
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung Schule

Hallo, Stelle mir gerade was vor.
Man hat seinen Sozialassistentin vor vielen Jahren gemacht. Danach in einem anderen Beruf aber gearbeitet. Jetzt will man doch noch Erzieher werden will. Job in Teilzeit berufsbegleitend bei der Stadt bekommen. Von der Berufsschule auch die Zusage bekommen. Dann die Einschulung quasi und da dann auf einmal nee geht nicht sie müssen erstmal 1 Jahr im Beruf Arbeiten. Sie hat ihren festen Job gekündigt und steht nun vorm nix. Was kann man da machen sollte sowas passieren im Leben? Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39662 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von Papa1978):
Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen?
Wofür genau? Welches Recht hätte die frühere Sozialassistentin ohne Berufserfahrung?
Zitat (von Papa1978):
Job in Teilzeit berufsbegleitend bei der Stadt bekommen.
Ein Job in Teilzeit ...begleitend zu welchem Beruf? Oder doch ausbildungsbegleitend?
Ist von irgendwem irgendetwas Schriftliches vorhanden?
Wessen Einschulung?
Zitat (von Papa1978):
sie müssen erstmal 1 Jahr im Beruf Arbeiten.
Hat man das schriftlich und in ganzen Sätzen? Und wenn ja, von wem?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42127 Beiträge, 14681x hilfreich)

Man sollte vielleicht in Zukunft die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung ergründen.

wirdwerden

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Anwalt dürfte nicht helfen können. Mir scheint gerade die Suche einer Stelle im erlernten Beruf am sinnvollsten um die Ausbildungsvoraussetzungen in 1 Jahr zu erfüllen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Anwalt dürfte nicht helfen können. Mir scheint gerade die Suche einer Stelle im erlernten Beruf am sinnvollsten um die Ausbildungsvoraussetzungen in 1 Jahr zu erfüllen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128784 Beiträge, 41128x hilfreich)

Zitat (von Papa1978):
Was kann man da machen sollte sowas passieren im Leben?

Nun, als erstes mal prüfen, ob das
Zitat (von Papa1978):
nee geht nicht sie müssen erstmal 1 Jahr im Beruf Arbeiten.

so korrekt ist.

Notfalls daraus lernen, das die Vorgehendweise suboptimal war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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