Ausbildung - Teilzeit beantragen?

24. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
diehexe97
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung - Teilzeit beantragen?

Hallo,

ich mache gerade eine Vollzeitausbildung zur MFA. Leider merke ich, dass meine Gesundheit darunter leidet (habe u.a Weichteilrheuma). Ausserdem ist meine familiäre Situation aktuell schwierig, da meine Mutter psychisch krank ist und ich mich als einziges Kind um sie kümmere. (Trotz Ausbildung die stressig ist)… jedenfalls geht mir das alles doch an die Substanz und ich wollte gerne wissen, ob ich meine Ausbildung auch Teilzeit machen könnte.
Mache mir auch etwas sorgen wie meine Chefin drauf reagiert. Will ungerne dass sie einfach denkt, dass ich kein Bock habe.

Wie kann ich das bei ihr ansprechen?
Und wie läuft sowas wenn sie einverstanden ist ab?

Vielen Dank schonmal.

LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Nach dem Berufbildungsgesetz ist eine Ausbildung in TZ (bis 50 %) möglich:
Einfach ansprechen; deine Begründung ist ja gegeben.

Zitat:


§ 7a Teilzeitberufsausbildung
(1) Die Berufsausbildung kann in Teilzeit durchgeführt werden. Im Berufsausbildungsvertrag ist für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen bestimmten Zeitraum der Berufsausbildung die Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit zu vereinbaren. Die Kürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen.
(2) Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist. Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung ist auf ganze Monate abzurunden. § 8 Absatz 2 bleibt unberührt.
(3) Auf Verlangen der Auszubildenden verlängert sich die Ausbildungsdauer auch über die Höchstdauer nach Absatz 2 Satz 1 hinaus bis zur nächsten möglichen Abschlussprüfung.
(4) Der Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages nach § 36 Absatz 1 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für eine Teilzeitberufsausbildung kann mit einem Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 Absatz 1 verbunden werden.

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#2
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 170x hilfreich)

Grundsätzlich ist Ausbildung in Teilzeit rechtlich möglich. Ansprechpartner für den entsprechenden Antrag ist die Ärztkammer, an die muss sich der Arzt wenden. Sprechen sie erst mit ihrem Chef, natürlich wird der nicht unbedingt in Begeisterung ausbrechen, aber was soll’s. Machen sie sich vorher Gedanken, wie sie dann arbeiten wollen. Denken sie dabei auch daran, dass der Arzt seine Praxis führen muss und vermutlich nicht unendliches MFAs hat….bleiben sie also zeitlich vielleicht ein bisschen flexibel. Dann denke ich lässt es sich auch gut umsetzten.

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