Ausbildung Ueberstunden

30. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Meuchel94
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung Ueberstunden

Moin,

nächste Woche beende ich erfolgreich meine Ausbildung nach der mündlichen Prüfung.

Mein Zeitkonto weist Überstunden von 80 Std. auf. Die letzten zwei Wochen durfte ich gerade mal jeden Tag 0,5 h eher Nachhause gehen. Mein Ausbilder sagte mir, die Stunden verfallen, da es mein Wille ist, dass der Vertrag mit bestehen der mündlichen Prüfung endet und ich ab 1.7 bei einer neuen Firma anfange.

Im Netz find ich verschiedenes dazu (da ich ja nicht der Erste bin der diese Frage stellt, dennoch eine Vielzahl von unterschiedlichen Meinungen lese) und habe Assistenz der Geschäftsführung um ein Gespräch gebeten, was mit den Stunden passiert, eine verlässliche Aussage konnte er mir nicht geben.

Welche Rechte stehen mir jetzt zu, hab ich garantierten Anspruch auf Auszahlung?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
. demnach gilt für Azubis wie für andere AN auch: Ausgleich in Freizeit oder Auszahlung
Aber nur bei angeordneten Überstunden. Beim TE hört sich das für mich mehr nach Gleitzeit ("Zeitkonto") an. Und dazu sollte man zuerst mal in den AV, in Betriebsvereinbarungen oder evtl. Tarifvereinbarungen nachlesen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Meuchel94
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für eure Antworten. Die Infos habe ich natürlich auch gefunden, aber wie ihr sehr auch wieder zwei unterschiedliche Meinungen. Habe einen klassischen IHK Ausbildungsvertrag wie den hier ab Seite 3:

https://docplayer.org/15120315-Antrag-auf-eintragung-in-das-verzeichnis-der-berufsausbildungsverhaeltnisse-zum-nachfolgenden-berufsausbildungsvertrag.html

Dort ist nichts sonderlich geregelt was Überstunden angeht, werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen?

Danke euch!

-- Editiert von Meuchel94 am 30.05.2022 12:33

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

... die Frage bzw. der Hinweis von bostonxl zielt darauf ab, ob es echte Überstunden sind, also ausdrücklich angeordnet oder sich aus der Sache ergebend, oder ob es schlichte Plusstunden, Mehrarbeitsstunden sind aus der freien Entscheidung (z.B. weil Zug, Bus oder Tram eh' nicht früher fahren).
Bei angeordneten Überstunden ist die Sache klar.

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#5
 Von 
Meuchel94
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Perfekt, sie waren an sich angeordnet, da er immer wollte, dass von 8-17 Uhr der Helpdesk besetzt ist und so hat es sich oft durch anrufe die weit bis nach 16:30 gingen, dass ich öfter mal länger geblieben bin. Ich denke das wird dann wohl dazu zählen.

Dann ist es für mich auch klar :)

Danke an alle.

-- Editiert von Meuchel94 am 30.05.2022 12:43

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

... du kannst dich ggü dem Betrieb auf den Standpunkt stellen, dass die Mehrarbeit angeordnet war, also echte Überstunden sind und somit zu bezahlen. Bei Widerspruch kannst du immer noch entscheiden, was du letztendlich tust.

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat (von Meuchel94):
Mein Ausbilder sagte mir, die Stunden verfallen, da es mein Wille ist, dass der Vertrag mit bestehen der mündlichen Prüfung endet und ich ab 1.7 bei einer neuen Firma anfange.


Dein Ausbilder hat keine Ahnung: Dass Ausbildung ggfs. vor Zeitablauf mit bestandener Prüfung endet , regelt BBiG § 21 Abs. 2.

Wie die Vorschreiber schon festgestellt haben, müssen Überstunden vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden. Einen Ü-Zuschlag sieht das Gesetz nicht vor. Der Ausbildungsbetrieb kann gem. § 262 BGB wählen, ob er die Überstunden vergüten oder durch Freizeitgewährung ausgleichen will.

Unterm Strich hat ein Azubi mehr vom Freizeitausgleich, da der "Stundenlohn" umgerechnet hier relativ niedrig ist. Evtl. kannst du noch ein paar Tage abfeiern und dich auf die Prüfung vorbereiten

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Meuchel94):
Perfekt, sie waren an sich angeordnet
Also waren es doch keine angeordneten Überstunden.

Nochmal: Was heißt "Zeitkonto"? Habt ihr eine Gleitzeitregelung? Wer führt dieses Zeitkonto?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Zitat (von Meuchel94):
Die letzten zwei Wochen durfte ich gerade mal jeden Tag 0,5 h eher Nachhause gehen

... m.a.W: der Ausbilder hat einen gründlicheren Abbau der Plus- oder Überstunden unterbunden. Wenn das Runterfahren aus dienstlichen Gründen nicht möglich war, steht wieder Auszahlung im Raum ..

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#10
 Von 
Meuchel94
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
m.a.W: der Ausbilder hat einen gründlicheren Abbau der Plus- oder Überstunden unterbunden. Wenn das Runterfahren aus dienstlichen Gründen nicht möglich war, steht wieder Auszahlung im Raum ..


genau so war es, ich wollte natürlich den Freizeitausgleich, aber aufgrund eines größeren Projektes hat mein Arbeitgeber mir gesagt, dass dies aktuell nicht möglich sei und ich höchstens mal wenn es passt die 0,5 h eher gehen kann.

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