Ich habe vor einer Woche Post bekommen, eine Zusage meiner Ausbildungsstelle. Dies wäre allerdings mit ziemlicher Fahrerei verbunden. Ich habe allerdings noch ein Vorstellungsgespräch, (meine Favorisierte Stelle) muss aber die Zusage schon abschicken, da eine Frist angegeben ist (zur Stelle, die mit der Fahrerei verbunden ist).
Ich habe also zugesagt.
Nun meine Frage: Wenn ich die Ausbildungsstelle bekommen würde (Favorit), kann ich dann die andere Stelle kündigen? Ich habe bisher keinen Ausbidungsvertrag unterschrieben, nur eine Zusage geschickt.
MfG
die Summsebiene
Ausbildung - nach Zusage Stelle kündigen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Normalerweise verhält es sich so, dass man auch nach Unterschrift einen Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag kündigen kann und zwar mit der Frist, die auch in der Probezeit gilt. Manchmal ist des allerdings laut Vertrag ausgeschlossen, dann kannst du erst nach Antritt der Stelle kündigen.
Der Vertrag wird ja irgendwann kommen, dann guck dir den dahingehend genau durch.
Das Problem ist, dass der Ausbildungsvertrag erst am ersten/ zweiten Schultag ausgehändigt wird.
Gruß
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
In der Ausbildung gibt es in der Probezeit keine Kündigungsfrist. Die Kündigung vor Beginn der Ausbildung ist nicht geregelt.
Handelt es sich bei dem Favoriten um eine anderes Berufsbild? Dann wäre deine Kündigung vor Beginn der Ausbildung mit dem Wunsch, einen anderen Beruf lernen zu wollen, schnell begründet.
Im Grund ist der Vertrag bindend und die Ausbildung muss angetreten werden. Allerdings ist die PZ mit mind. 1 Monat zu vereinbaren und in dieser Zeit kann jede Seite jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen.
Fairensshalber: Sofort den Betrieb informieren, dass man nicht kommen möchte, so hat der noch Zeit, die Lehrstelle an einen anderen zu vergeben.
Mal abseits des rechtlichen Pfads:
Einerseits kann ich Ihr Verhalten verstehen, andererseits halte ich es für unfair gegenüber dem Arbeitgeber, dem Sie eine Zusage gegeben haben.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten