Hallole, folgender Fall: A beendet seine AUsbildung im Betrieb des B. Danach steht der Grundwehrdienst an, allerdings erst in 3 Monaten. Bestehen gegen eine Befristung auf diese 3 Moante vor Grundwehrdienstantritt Bedenken? Insbesondere ist im Sachverhalt der Klausur etwas angegeben,dass die Gégenmeinung vorträgt, durch das Sonderopfer des Grundwehrdienstes darf er nicht benachteiligt werden. Gibts dazu irgendeine Handhabe?
Ausbildung beendet -befristeter Vertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Interessante Frage! Wurden die 3 Monate erst festgelegt, nach
Bekanntwerden, dass in 3 Monaten der Wehrdienst ansteht? Wie war bisher die Rede von einer evt. Weiterbeschäftigung nach Ausbildung?
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"
ja, wurde erst danach vereinbart. Ob eine Übernahme stattfindet ,davon wurde noch nie gesprochen.
Hab mittlerweile den § 2 V ARbPlschG gefunden. Der dürfte der springende Punkt sein,nicht. Sprich war etwa eine Übernahme vereinbart oder wurde die Befristung erst nach Bekanntwerden geschossen, ist der § einschlägig und der Arbeitgeber hat sich schadensersatzpflichtig gemacht?
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