Hallo zusammen,
ich hoffe hier kann mir schnell geholfen werden!
zuerst einmal die Ausgangssituation:
Ich bin aktuell Auszubildender in einem Unternehmen und habe meine schriftlichen Prüfungen bereits hinter mir ich habe am Donnerstag 13.07.2017 meine mündliche Prüfung und bekomme an diesem Tag auch meine Prüfungsergebnisse vom Prüfungsausschuss mitgeteilt.
Mein Ausbildungsvertrag läuft bis 31.08.2017.
Laut BBIG §21,2 ist das Ausbildungsverhältnis vorläufig beendet wenn die Prüfung bestanden ist. Und die Ergebnisse bekannt gegeben wurden.
Aktuell habe ich von meinem Unternehmen noch keinerlei Informationen, ob ich nach meiner Ausbildung übernommen werde. Ich habe mich aus diesem Grund im Internet ein klein wenig schlau gemacht und bin auf den §24 BBIG gestoßen.
Dort steht nach meinem Verständnis drin, dass wenn ich am Freitag 14.07.2017 wie gewohnt in den Betrieb gehe, die Ergebnisse vorlege (Angenommen die Prüfung ist bestanden), dann an meinen Arbeitsplatz gehe und meiner gewohnte Tätigkeit nachgehe, ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe.
Meine Fragen dazu sind jetzt Folgende:
Bin ich dann wirklich unbefristet angestellt oder muss mein Arbeitgeber zuerst "realisieren" dass ich bestanden habe und immer noch im Betrieb Arbeite "ohne schriftlichen Vertrag". Also ob diese "weiterarbeit" aus §24 eine zeitliche Begrenzung hat.
Angenommen ich bin dann wirklich unbefristet angestellt:
Kann mein Arbeitgeber dagegen Vorgehen? z.B. Am Montag 17.07.2017 Kündigen oder einen befristeten Vertrag aushändigen.
Gibt es dann trotzdem noch eine Probezeit? Da es im Grunde genommen eine Weiterbeschäftigung ist und die Probezeit schon zu Beginn der Ausbildung absolviert wurde.
Muss mein Arbeitgeber mir dann einen schriftlichen Arbeitsvertrag aushändigen? Da Vergütung Urlaub Arbeitszeit
sich nach der Ausbildung alles ändern könnte.
Ich hoffe mir wird schnell geholfen, denn mein Betrieb gibt mir keine Auskunft ob ich übernommen werde oder nicht.
Danke schon einmal im Voraus!
ADEV
Ausbildung endet
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Natürlich muss der Arbeitgeber erst einmal realisieren, dass Du die Ausbildung beendet hast, was denn sonst?
wirdwerden
Hallo wirdwerden,
vielen Dank für deine Antwort.
ZitatNatürlich muss der Arbeitgeber erst einmal realisieren, dass Du die Ausbildung beendet hast, was denn sonst? :
wirdwerden
Die Frage ist was für ein zeitlicher Faktor dahinter steckt.
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Dazu gibt es keine gesetzliche Vorgabe.
Aber sowieso gilt: Wenn die Anstellung vom Arbeitgeber nicht gewünscht ist, dann dürfte sie ungefähr genau so lange dauern wie die Kündigungsfrist. Dafür lohnt sich der Stress wohl eher nicht.
Hier wäre es doch wirklich besser, mal zu fragen, wie es mit der Weiterbeschäftigung aussieht und bei Ablehnung neue Wege zu suchen.
ZitatAber sowieso gilt: Wenn die Anstellung vom Arbeitgeber nicht gewünscht ist, dann dürfte sie ungefähr genau so lange dauern wie die Kündigungsfrist. Dafür lohnt sich der Stress wohl eher nicht. :
Wie ein potenzieller neuer Arbeitgeber diese Kündigung bewertet, kann man sich vermutlich denken.
Desweiteren sollte man sich bewusst sein das es sehr gut sein könnte, das ein potenzieller neuer Arbeitgeber (bzw. der Personaler) mal beim alten Arbeitgeber anfragt wieso der Arbeitnehmer gekündigt wurde u. je nach Branche u. Region kann das schon das Karriere-aus bedeuten.
Über die Zeitdauer gibt es tatsächlich unterschiedliche Auslegungen. Allen ist jedenfalls gemeinsam, dass es sich bei der "bemerkenden" Personen um eine Person in leitender Position handeln muss. Wenn also nur deine Kollegen feststellen, dass du da bist und weiter arbeitest, wird das überhaupt nichts. Es müsste schon ein Chef, hier am besten sogar ein Chef mit Personalverantwortung sein, der realisiert dass dein Arbeitsvertrag zu Ende ist und du trotzdem weiter arbeitest und er das hinnimmt.
Ist es dazu gekommen, dann gilt eigentlich dein Arbeitsvertrag unbefristet weiter. Du musst im Nachgang keinen anderen oder befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben. Das würde aber bei wörtlicher Auslegung dazu führen, dass du schlimmstenfalls für dein Ausbildungsgehalt weiter beschäftigt wirst. Eine Automation, dass es dann zu so einer Art Gehaltszahlung "für Personen mit Ausbildung" kommt, gibt es meines Wissens nach nicht. Du müsstest dann, wenn es tatsächlich dazu käme, gerichtlich eine Gehaltszahlung einklagen, die deiner Position und deiner Erfahrung und Ausbildung nach angemessen ist.
Als letztes gilt, dass jeder Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der ihm nicht passt, früher oder später los wird. Es ist dann halt einfach eine Frage der Mittel, die dafür eingesetzt werden.
Also alles in allem: Besser jetzt schon fragen, wie bereits geraten wurde.
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