Hallo Forumsgemeinde!
Bitte kurz um Eure persönlichen Meinungen zu folgendem fiktiven Fall:
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Angenommen Herr A. hätte an einer priv. Höheren Berufsfachschule einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet und die Ausbildung, wie vertraglich vereinbart, zum 01.09. diesen Jahres begonnen.
Leider hätte A. aber psychische Probleme, käme mit der Entfernung zu seinem Heimatort nicht zu Recht, trinke vermehrt und sei bereits in der Schule hierdurch negativ aufgefallen. Ein Arzt stelle zudem fest, dass er starke Depressionen hätte, woraufhin er den Vertrag vorzeitig beenden wollen würde. Im Vertrag wäre jedoch keine Probezeit festgehalten.
Zur vorzeitigen Kündigung sei aber definiert, dass A. bis zu einer Woche nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten könne, ohne dass hierdurch eine Verpflichtung der Entrichtung des Schulgeldes anfiele. Nach Ablauf dieser Frist könne der Vertrag jedoch frühestens zum 31.08 des Folgejahres gekündigt werden. Für A. wäre dies jedoch ein unhaltbarer Zustand.
Welches Sonderkündigungsrecht oder anderweitige Möglichkeit bestünde für A. den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Auch könnte A., auf Grund seines schlechten psychologischen Zustands das monatlich zu entrichtende Schulgeld nicht aufbringen, da langfristig krankgeschrieben. Eine weitere finanzielle und psychologische Bindung bis zum frühesten Kündigungsdatum (weitere 9 Monate) würden sich weiterhin negativ auf den Gemütszustand auswirken und evtl. nicht absehbare Folgen mit sich bringen.
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Herzlichen Dank für Eure Meinungen
Ausbildung mit Schule frühzeitig beenden
23. November 2008
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Frage vom 23. November 2008 | 21:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung mit Schule frühzeitig beenden
#1
Antwort vom 23. November 2008 | 22:02
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
Hallo, das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun. Frag mal im Forum Vertragsrecht.
MfG
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