Ausbildung ohne Gehalt möglich?

21. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
lalajoe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung ohne Gehalt möglich?

Hallo,

ich mache seit einem Jahr ein Schulbegleitendes Praktikum. Der Betrieb ist mit meiner Leistung sehr zufrieden und möchte mir eine Ausbildungsstelle anbieten. Nur leider hat die Firma vor kurzen einen großen Rechtsstreit verloren und bekommt zudem kein Fördergeld mehr für Auszubildende. Kurz gesagt die Firma kann sich mich leider nicht mehr Leisten. Ich möchte aber dennoch gerne die Ausbildung in diesem Betrieb machen und würde dafür auch auf mein Gehalt verzichten. Wäre das möglich? Vielen Dank für eure Antworten und Tipps!




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo laljoe, auf sowas würd ich mich an deiner Stelle nicht einlassen (und wenn die Firma sich rechtlich beraten lassen würde, würde die das ebenfalls nicht machen).

http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__17.html

und

http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__25.html

MfG

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Eine Ausbildung ohne Vergütung ist nicht möglich. Lt. Berufsbildungsgesetz muss dem Azubi eine angemessene Vergütung gezahlt werden, die auch jährlich ansteigen muss.

Also selbst wenn du damit einverstanden wärst, wäre die Regelung nicht möglich.

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#3
 Von 
lalajoe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Typisch Deutschland! Dann steh ich halt ohne Ausbildung da und dann wundern sich alle das es soviele Arbeitslose gibt in einem Land das einem nicht mal erlaubt umsonst zu arbeiten.

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#4
 Von 
lalajoe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Gebe es vieleicht nicht eine Möglichkeit dieses Gesetz zu umgehen. Da steht doch auch:

Sachleistungen können in Höhe der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus.

Das heisst doch in etwa das ich statt meines Gehaltes auch Sachleistungen beziehen könnte oder nicht? Zwar nur zu 75% aber die restliche 25% wäre mein Betrieb sicher in der Lage zu finanzieren.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
Typisch Deutschland!


Aber hallo! Willst du uns jetzt dafür verantwortlich machen, dass wir dir - auf Anfrage in einem Rechtsforum - die rechtliche Seite dargelegt haben?

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#6
 Von 
lalajoe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte Helft mir ich steh sonst auf der Straße hab mich 1 Jahr lang krumm gemacht für diese Stelle und jetzt stehe ich dem nichts.

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#7
 Von 
lalajoe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein das mein ich nicht das hast du Falsch verstanden ich meinte Typisch Deutschland mit solchen idiotischen Gesetzten

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#8
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 259x hilfreich)

@lalajoe

Denk doch mal nach:
Dieses Gesetz ist nicht idiotisch. Würde jeder umsonst arbeiten, käme kaum ein Arbeitsgeber auf die Idee, jemanden für Geld einzustellen.

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#9
 Von 
lalajoe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja du hast ja recht aber das könnte man auch irgendwie anders Regeln. Ich will mich jetzt auch nicht über dieses Gesetzt streiten ich will nur diese stelle haben ob ohne Gehlt oder mit.

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Sachbezugswert betreffen Kost und Logis.
Oft in der Gastronomie der Fall: Der Azubi isst z. B. täglich im Betrieb (oder schläft auch dort in einem Zimmer) und je nach Anzahl der Mahlzeiten kann bis zu einem bestimmten Einzelbetrag und dann bis einem gewissen Prozentsatz, die Ausbildungsvergütung darum gekürzt werden.

Diese Regelung der Pflicht zur Vergütung soll die Azubi eigentlich schützen. Damit die Betriebe eben nicht sagen können, ich bilde zwar aus, aber zahlen kann ich nicht, ist eine Vergütung vorgeschrieben. In der heutigen Zeit (wenige Lehrstellen) würde das Fehlen einer solchen Regelung bedeuten, dass
die meisten Betriebe behaupten, sie könnten leider nicht zahlen.

Die Vergütung ist ja für ein Berufsbild nicht festgeschrieben. Was könnte der Betrieb denn zahlen?? Am besten mit der zuständigen Kammer in Verbindung setzen und Problemlösung versuchen. Wenn nicht, sollen die dir andere Betriebe nennen, bei denen du dich bewerben kannst.

Natürlich könnte er auch eine Vergütung in den Vertrag schreiben, auf die du dann verzichtest :-))

Aber mal ganz ehrlich: Ein Azubi verursacht nicht nur Kosten, sondern bringt auch eine Gegenleistung, die dem Betrieb Gewinn sein kann.

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#11
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

wirklich Gewinn macht man mit einem Azubi frühstens nach 2/3 der Ausbildungszeit, wo er schon viele Aufagben alleine erledigen kann.
Bis er dann die Kosten, die während der bisherigen Ausbildung angefallen sind, reingehjolt hat, muss er mindestens 3 bis 6 Monate im Betrieb nach der Ausbildung arbeiten.

eine Ausbildung ohne Gehalt ist nicht möglich, aber auch nicht sinnvoll.
Spätestens ab dem 2. jahr sollte die Firma auch zahlen können, sonst sieht es mit der Zukunft für den Azubi im Unternehmen ja auch sehr schlecht aus.
Leider geht es aber auch nicht, im ersten Jahr gar nichts, oder nur sehr wenig zu zahlen.
Das würde nämlich nicht nur in diesem Fall eine Ausbildungsstelle schaffen

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#12
 Von 
lalajoe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

quote: Natürlich könnte er auch eine Vergütung in den Vertrag schreiben, auf die du dann verzichtest :-))

also ist es doch möglich oder wie?

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#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
also ist es doch möglich oder wie?


Ja, macht aber keinen großen Unterschied dazu, ob nun Azubi-Gehalt vereinbart ist oder nicht - im Ergebnis.

<sub>(mal abgesehen davon, dass ich mich frage, wovon du in der Zeit leben willst ... aber egal)</sub>

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#14
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Die Variante, eine Vergütung im Vertrag zu vereinbaren, auf die der Azubi dann aber still und heimlich verzichtet, ist nicht risikolos und das würde ich als Betrieb auch nicht machen. Was ist wenn das Verhältnis zwischen Azubi und Betrieb schlechter wird und der Azubi auf Zahlung besteht? Was ist mit der Anmeldung Sozialversicherung usw.

Diese Vorgehensweist ist illegal, weil eben das BBiG eine Vergütung vorschreibt.

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#15
 Von 
Annylein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mich für einen Ausbildungsplatz als Immobilienkauffrau bewordebn und mir ist eben aufgefallen, dass bei der Stellenanzeige auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit steht:

Rahmenkonditionen:
Unterkunft wird nicht gestellt.

Ich habe mich gefragt, ob dieser Aspakt etwas mit der Ausbildungsvergütung zu tun hat. Anders könnte ich es mir nicht vorstellen, obwohl ich nach euren vorigen Aussagen davon ausgehe, dass auf jeden Fall ein Gehalt gezahlt wird. Gibt es also jemanden, der mir sagen kann, was es mit dieser "Rahmenkondition" auf sich hat?!

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#16
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Das hat nichts mit der Vergütung zu tun: Unterkunft stellen ist eine Ausnahme und nicht die Regel in der Ausbildung. Immer mehr Jugendliche, die in ihrem Bundesland keinen Ausbildungsplatz finden, sind bereit, in ein anderes Bundesland zu ziehen. Die Betriebe erhalten immer öfter Bewerbungen aus ganz Deutschland, nicht nur aus der Region. Vielleicht ist es in dem von dir genannten Betrieb genauso und es wird bereits im Vorfeld angekündigt, dass jeder Bewerber mit Umzugsabsichten für seine Unterkunft selber sorgen muss.

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#17
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

"Denk doch mal nach:
Dieses Gesetz ist nicht idiotisch. Würde jeder umsonst arbeiten, käme kaum ein Arbeitsgeber auf die Idee, jemanden für Geld einzustellen."

DANKE!!! GENAU SO SEHE ICH DAS AUCH. SONST KANN SICH BALD KEIN ARBEITGEBER MEHR IRGENDWELCHE BESCHÄFTIGTEN LEISTEN UND ALLE SOLLEN UMSONST ARBEITEN

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