Hallo Forum
hab mal ne Frage:
Ich bin im 2 Ausbildungsjahr und hab ein bischen mist gebaut! Nu steh ich vor dem Problem, das die Schule meinen Ausbilder informiert hat, das ich von der Schule fliege, weil ich eh nie da bin und wenn ich da binn, penn ich im Unterricht!
Die meinten ich sollte in einem Kolpinwerk unterrichtet werden.......
Mein Arbeitgeber will sich jetzt einen Nachweis über meine Fehlzeiten geben lassen und mir die Zeit, wo ich nicht in der Schule war vom Urlaub abziehen.
Jetzt war ich aber auch nicht bei der schriftlichen Zwischenprüfung.......
Kann mein Chef mich wegen sowas raussetzen??
Darf er mir jetzt den Urlaub streichen ( sind dann sicher auch schon Urlaubtage für nächstes Jahr mit drin :-( )
Wenn ich durch die prüfung falle, wie lange muss er mich weiter behalten?
Danke für eure Antwort!!
Ausbildung und von Schule geflogen - was nu?
"ein bischen mist" ist gut ....
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Kann mein Chef mich wegen sowas raussetzen??
Sicher, schließlich ist das Ausbildungsziel massiv gefährdet.
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Mein Arbeitgeber will sich jetzt einen Nachweis über meine Fehlzeiten geben lassen und mir die Zeit, wo ich nicht in der Schule war vom Urlaub abziehen.
Moderate Lösung. Vermutlich weiß er aber noch gar nicht, um wie viele Tage es da geht, richtig?
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Darf er mir jetzt den Urlaub streichen ( sind dann sicher auch schon Urlaubtage für nächstes Jahr mit drin :-( )
Du hast Deine Urlaubstage doch schon genommen - und das sogar unbewilligt. Was also wäre schlimm daran?
quote:
Jetzt war ich aber auch nicht bei der schriftlichen Zwischenprüfung.......
Wenn diese Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist, hast Du da echte Probleme. Bitte sofort beim Ausbilder bzw. der zuständigen Handwerkskammer/IHK ansprechen und versuchen eine Lösung zu finden. Da kannst Du auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass das Gewitter vorbeizieht. Tu was - sofort!
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Wenn ich durch die prüfung falle, wie lange muss er mich weiter behalten?
Darum würde ich mir momentan keinen Kopf machen. Du kannst froh sein, wenn Du überhaupt bis zur Prüfung noch da bist.
Was macht eigentlich der Antrag auf BAB?
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
Hallo Schnuckelchen
Das bab macht noch nix! hab da noch nichts gehört, obwohl die schon seit mitte MAi die Unterlagen dahaben.
Was soll ich bei der Handwerkskammer regeln? ich hab kein Plan!
Die Schule hat meinen Betrieb gesagt, das die nicht glauben, das ich eine Prüfung schaffen kann und wenn die mich jetzt raus setzen, schaff ich das echt nicht......
Mein Chef weiß echt nicht, wie oft ich nicht in der Schule war - es wäre einfacher zu sagen wann ich da war im letzten Schuljahr. Und ich hab nun mal nur 28 Tage Urlaub.
Und wenn der mir das verrechnet, hab ich bis Ende der Lehre bestimmt keinen Urlaub mehr. Das kann der echt machen?
Muss er mich nicht erst mal abmahnen, bevor der mich feuert? bin doch Lehrling und hab da einen besonderen Schutz, wenn ich das richtig verstehe.
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Sei so schlau und bitte Deinen Chef/Ausbilder, erstmal gemeinsam mit Dir einen Termin in der Schule wahrzunehmen, um eine Lösung zu finden. Ernst gemeinte Reue hilft dabei.
Die Kammer gibt Dir Auskunft was bezüglich der nicht angetretenen Zwischenprüfung zu tun ist.
quote:
Und ich hab nun mal nur 28 Tage Urlaub.
Damit unterscheidest Du Dich nicht von x anderen Arbeitnehmern und Azubis, etliche davon haben sogar weniger. Und die nehmen ihn sich normalerweise nicht einfach nach Gutdünken selbst, wenn sie grad mal keinen Bock haben aufzustehen. Ich geb Dir den wirklich gut gemeinten Rat: Halt bloß den Mund und beharre nicht auf Deinem völlig unverständlichen Standpunkt "Darf der das echt?"
quote:
bin doch Lehrling und hab da einen besonderen Schutz, wenn ich das richtig verstehe.
Leider (oder zum Glück?) schützt es Dich nicht so umfassend, dass Du Dich in einer pflichtlosen Luftblase durchs Universum bewegst und tun und lassen kannst was Du magst.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
-- Editiert am 30.06.2010 14:57
quote:
Muss er mich nicht erst mal abmahnen, bevor der mich feuert?
Die Abmahnung wird schon noch kommen.
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--- editiert vom Admin
Vielleicht langt es sogar für ne fristlose Kündigung. Dann muss auch nicht abgemahnt werden.
wirdwerden
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Es würde für eine Kündigung reichen:
Eine Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) ist für beide Vertragspartner nur aus wichtigem Grund möglich (§22 BBiG 2005). Wichtige Gründe können sein:
* Diebstahl
* Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht
* Unentschuldigtes Fehlen
* Handgreiflichkeiten
* Nichterbringen der geforderten Leistung
* Nichtzahlen der Ausbildungsvergütung
* Nichtnachkommen der Ausbildungspflicht
* Nichtnachkommen der Ausbildungspflicht
Vielleicht würde ein solcher Schritt einmal eine gute Lehre für Dich sein, wenn ich mich so durch Deine bisherigen Fragen lese...
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m. W. kann man unentschuldigte Fehlzeiten nicht mit dem Urlaub verrechnen, wohl aber mit der Vergütung. Fristlose Kündigung dürfte kein Problem sein (kündigen kann jeder jedem, das A-Gericht entscheidet letztendlich ob rechtens, die Mühe einer Klage müsste er sich machen, die Rechtfertigung ist sicher interessant) und Nichterscheinen bei der Prüfung - ohne Entschuldigung - gilt schlicht als ´´nicht bestanden´´. Aber: Neues Spiel, neues Glück.........die demogr. Entwicklung verheißt sinkende Schülerzahlen und da findet sicher auch ein blindes Huhn noch ein neues Korn, falls seine Einstellung zur Gesellschaft in der er lebt verbesserungsfähig ist.
@all:
Schaut euch die anderen Beiträge des Darkblue an, da ist nicht mehr zu helfen. Entweder sind seine Beiträge ein Fake oder er ist einer.
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-- Editiert am 30.06.2010 15:55
auch wenn ich wieder mächtig was auf die Nuss bekommen habe sag ich danke an alle die mir hilfreiche Antworten gegeben haben.
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Anständiger Abgang, das erkenne ich an!
Jeder hat mehr als ein Chance; ich wünsche dir Erfolg.
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@briana ... deine liste von gründen für eine 'fristlose' scheinen mir einerseits ergänzungsbedürftig, andererseits aber sehr diskussionswürdig. abgesehen davon, dass es immer auf den einzelfall ankommt, scheint mir die mehrzahl der punkte auf deiner liste abmahnbedürftig, weil und insofern im verhaltensbereich anzusiedeln.
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"... nach bestem Wissen
.
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
Das sehe ich auch so.
Siehe auch hier:
Klick
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Das würde ich als Ausbilder in so einem Fall tun:
-Gesprächsrunde mit Azubi/Schule (/Eltern - falls minderjährig) mit dem Ziel "Androhung Schulausschluß", aber Verbleib dort wenn keine weiteren Fehlzeiten
-folgend Anwesenheit in der Schule kontrollieren
-Verlängerungsantrag Ausbildung bei der Kammer (dadurch Chance auf neue Zwischenprüfung)
-Abmahnung
-Vereinbarung wie die Fehlzeiten "verrechnet" werden (teils U, teils Vergütung)
-AbH bei der AA beantragen um die Defizite aufzuarbeiten
Eine Chance sollte man jedem Schluri gönnen - diesem sollte aber deutlich klar werden, dass dies die letzte ist.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
@ blaubär 49
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit - sie ist eine "Beispielliste".
Damit bin ich auch nur auf ein direktes Vorposting eingegangen und habe Informationen, die der TE im Familienforum machte, mit einfließen lassen. Dort schrieb er, dass sein Ausbilder ihm "wohl nicht" kündigen werde. Aber was nicht ist kann ja noch kommen ;-)
Und ja, diskussionswürdig ist eine solche Kündigung, bzw. Kündigungsgründe wohl im Ausbildungsverhältnis immer - jedoch scheint mir der TE hier ein wenig zu sehr darauf bedacht zu sein, seinen Lebensunterhalt auf Kosten anderer bestreiten zu könen.
LG
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Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
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