Hallo erstmal. Ich schildere erst einmal wie es dazu gekommen ist. :-)
Ich war seit August 2016 in der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und das bis voraussichtlich Mai 2019. Im November 2017 haben meine Arbeitgeber
sich dazu entschieden eine Bürogemeinschaft mit einer anderen Anwältin zu gründen. Dies passierte im Januar 2018, jedoch war der Umzug Ende März 2018, deswegen musste ich im Januar 2018 alleine im neuen Büro arbeiten bis meine Arbeitgeber und meine Kolleginnen dazukamen.. (Nicht zu vergessen, ich war eine Auszubildende). Diese RA'in hat mich von Tag zu Tag fertig gemacht, wieso ich dies, das und jenes nicht könne. Einpaar Wochen später als es Karneval war und meine Arbeitgeber kurz vor dem Umzug standen, habe ich meinen eigentlichen Arbeitgebern den Vorschlag gemacht ihnen zu helfen, da die RA'in bei der ich seit 2 Monaten war, weder Termine noch was anderes hatte und alles an Aufgaben erledigt war. Diese RA'in hat es mir erlaubt, jedoch hat sie im Endeffekt, als ich auf dem Weg zum alten Büro war, alles anders erzählt und mich als Lügnerin dargestellt. Natürlich stand ich von Januar 2018 bis August 2018 als Lügnerin da. Meine Arbeitgeber haben mir kein einziges Wort geglaubt (wofür sie sich aber vor 2 Tagen persönlich bei mir entschuldigt haben). Sie hat mich psychisch so fertig gemacht, sodass ich mich entschlossen habe, einen Aufhebungsvertrag zu machen. Meine Arbeitgeber haben mich wochenlang versucht davon abzuhalten, jedoch hatte ich einfach keine Kraft mehr. Kommen wir zur eigentlichen Frage. Die Bürogemeinschaft besteht nicht mehr, meine alten Arbeitgeber und ich wollen wieder, dass ich die Ausbildung mache. Ich habe im August 2018, genau vor 7 Monaten abgebrochen. Kann ich die Ausbildung überhaupt nochmal antreten?
Vielen Dank im Voraus!
Ausbildung vor 7 Monaten abgebrochen (Aufhebungsvertrag)
Warum nicht?
Zitat :Warum nicht?
ich weiß mittlerweile nur, dass die Rechtsanwaltskammer zustimmen muss. Aber ich denke, es dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen oder?
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Ich denke nicht. Ich wüsste auf Anhieb nicht, was dagegen spricht.
Soll die Ausbildung denn komplett neu gemacht werden, oder ist auch eine Ausbildungsverkürzung geplant?
Die Chance dazu zumindest 12 Monate angerechnet zu bekommen besteht nämlich durchaus.
§8 BBiG
Zitat:Ich habe im August 2018, genau vor 7 Monaten abgebrochen. Kann ich die Ausbildung überhaupt nochmal antreten?
Das ist weder ein Problem, noch ungewöhnlich:
Du kannst
1. deine Ausbildung noch beenden
2. die 7 Monate anrechnen lassen, die du bereits absolviert hast - das jedoch nur in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb
Zitat :2. die 7 Monate anrechnen lassen, die du bereits absolviert hast - das jedoch nur in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb
Die TE hat bereits 24 Monate Ausbildung absolviert, die 7 Monate sind seit dem Abbruch der Ausbildung vergangen.
Das ist weder ein Problem, noch ungewöhnlich:
Du kannst
1. deine Ausbildung noch beenden
2. die 7 Monate anrechnen lassen, die du bereits absolviert hast - das jedoch nur in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb
Der Ausbildungsbetrieb möchte mich ebenfalls zurück, daher haben wir uns schon geeinigt, warten nur noch auf den Rückruf der Kammer. Es hat sich leider noch nichts ergeben. Laut einer Dame dürfte ich im 2. Lehrjahr wieder einspringen, jedoch wollte sich jeder sichergehen und deswegen steht die Antwort noch aus. Ich danke jeder Antwort!!! :-)
-- Editiert von mhgs am 01.04.2019 14:46
Zitat :Zitat:Ich habe im August 2018, genau vor 7 Monaten abgebrochen. Kann ich die Ausbildung überhaupt nochmal antreten?
Das ist weder ein Problem, noch ungewöhnlich:
Du kannst
1. deine Ausbildung noch beenden
2. die 7 Monate anrechnen lassen, die du bereits absolviert hast - das jedoch nur in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb
Der Ausbildungsbetrieb möchte mich ebenfalls zurück, daher haben wir uns schon geeinigt, warten nur noch auf den Rückruf der Kammer. Es hat sich leider noch nichts ergeben. Laut einer Dame dürfte ich im 2. Lehrjahr wieder einspringen, jedoch wollte sich jeder sichergehen und deswegen steht die Antwort noch aus. Ich danke jeder Antwort!!! :-)
Zitat :Zitat :2. die 7 Monate anrechnen lassen, die du bereits absolviert hast - das jedoch nur in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb
Die TE hat bereits 24 Monate Ausbildung absolviert, die 7 Monate sind seit dem Abbruch der Ausbildung vergangen.![]()
Ach ja, Lesefehler, danke!!!
Aber das Geschriebene gilt auch in dem Fall.
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