Hallo,
es geht darum...
habe einen Ausbildungs-Vertragfür einen Ausbildungsplatz mit dem Berufsziel Heilpraktiker.
Die Ausbildungsstätte ist eine private Schule.
Diese Ausbildung zieht sich laut Vertrag über 18 Monate - Unterricht einen Tag wöchentlich (Samstags).
Die Schule hat nun vor, den Ausbildungsbetrieb für diesen Beruf einzustellen.
Da ich aber bis zu dem Zeitpunkt nur 12 Monate Ausbildung habe, kann ich auch keine Prüfung ablegen.
Welche Möglichkeiten bestehen hier für die "Auszubildenden"?
Bisher bezahlte Gebühren zurückfordern?? - oder zumindest zum Teil?
Auf die restliche Ausbildung bestehen??
Ausbildung won Schule beenden?
Hallo dane, steht dazu was im Vertrag?
Die Bestimmungen im Arbeitsrecht werden dir da nicht helfen und insofern das keine Auabildung nach dem Berufsbildungsgesetz ist greift auch das nicht.
Gibt es noch andere Filialen von dem Anbieter, wo ihr unterkommen könntet?
MfG
Hallo venotis,
er hat leider keine endere Filliale.
Der Vertrag is nur einseitig und lautet:
-------------------------
Ausbildungs-Vertrag
zwischen der Heilpraktiker-Ausbildungsstätte ...
und ...
in Teilzeitform
1. Herr/Frau ... erhält ab 20.11.2004 einen Ausbildungsplatz mit dem Berufsziel Heilpraktiker.
2. Die Ausbildungsdauer beträgt 18 Monate
3. Die monatliche Kursgebühr beträgt 180.00 Euro
4.
Lehrmittel wie ... sind vom Kursteilnehmer selbst zu beschaffen
5. Bei vorzeitiger Kündigungszeit während der Ausbildungszeit betragen die Kündigungsfristen 6 Wochen zum Semesterende (15.09. bzw 15.03. eines Jahres)
Die monatlichen Zahlungen gelten bis zu diesem Zeitpunkt.
---------------------
das war der gesammte Vertrag.
leider handelt es sich dabei wie ihr seht um eine ganze Menge Geld, die somit verloren geht, obwohl ich keine Ausbildung habe.
welcher Anwalt wäre für meinen Fall ggf der Richtige? (Fachgebiet Vertragsrecht?)
-- Editiert von dane1 am 15.10.2005 19:51:58
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--- editiert vom Admin
danke !!!
warte jetzt ma auf was schriftliches und lauf damit zum Anwalt.
Wenistens scheint die Schule noch zu bestehen. Ich würde auf jeden Fall Schadenersatz verlangen. Ihr habt einen Vertrag, den die Schule jetzt nicht mehr erfüllen will.
Ob es alternativ was bringt, sich darauf zu berufen, dass die Kündigungsfrist ja bis 15.3. geht ... ??? ...
Anwalt für Vertragsrecht scheint die richtige Richtung zu sein (Arbeitsrecht ist es nicht, Schulrecht???)
MfG
--- editiert vom Admin
Hallo,
ich würde mich auch dafür interessieren, was für ein Fachgebiet dafür zuständig ist.
Ich war auf einer Heilpraktikerschule, in der der Schulleiter nach einem Jahr weitere Kosten,für eine Kurs, der eigentlich in meiner Ausbildung enthalten sein sollte, von mir verlangte. Daraufhin musste ich eine Pausenzeit nehmen, wel ich dieses Geld nicht auch noch aufbringen konnte. Ich bin Schweizerin und wollte in Deutschland die Heilpraktikerausbildung absolvieren. Die Schule warb im Inernet mit einer Ausbldung in der die Schweizerischen Ausbildungsbedingungen einbezogen wären. Der Vertrag hingegen (im heutigen Licht gelesen) ist so schwammig abgefasst, dass es alles sein könnte. Ich habe mich leider auf seine mündlichen Versprechungen verlassen. (Wem soll man denn noch glauben, wenn nicht einer Heilpraktikerschule.)In einem pesönlichen Gespräch stellte er meine Forderungen als ,,Missverständnis" hin. Die ganze Sache ist so verworren, weil ich auch noch in der Schule für einen Teil des Ausbildungsgeldes gearbeitet hatte. Die moatlichen Raten für die Schule betrugen 225.-Euro. Ich war 13 Monate an der Schule und hätte noch 11 Monate hingehen sollen. Nun hat er mir gekündigt und verlangt zusätzliche Kosten die er per Rechtsanwalt einfordert. Gilt da wirklich nur das was im Vetrag steht? Dann wäre ich erledigt, würde ohne Ausbildung, ohne Stundennachweise, ohne Geld und mit weiteren ungerechtfertigten Schulden dastehen.
Könnte mir auch jemand sagen, was so eine Beratung bei einem Rechtsanwalt kosten würde?
Ich wäre wirklich froh, wenn irgendjemand einen Rat für mich hätte.
Heute weiss ich, dass ich niemals mehr einen Vertrag, ohne rechtlichen Beistand, unterschreiben werde.
Grüsse
Farnfee
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