Hallo zusammen,
mit bestehen meiner mündlichen Prüfung habe ich meine Ausbildung ja theoretisch fertig.
Diese war am 12.01.2018.
Mein Vertrag geht jedoch bis zum 31.01.2018.
Bekomme ich dann noch das volle Gehalt für Januar oder steht mir das Gehalt nur bis zum 12.01. zu?
lg
Ausbildung zu "Ende", Gehalt?
16. Januar 2018
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Frage vom 16. Januar 2018 | 15:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausbildung zu "Ende", Gehalt?
#1
Antwort vom 16. Januar 2018 | 15:24
Von
Status: Unbeschreiblich (34366 Beiträge, 17780x hilfreich)
Man hat Sie folglich nicht nach Hause geschickt? Klingt nach "stillschweigender Weiterbschäftigung", könnte also Ihr Vorteil sein, wenn Sie da arbeiten wollen: https://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/ende-des-ausbildungsverhaeltnisses.html
#2
Antwort vom 16. Januar 2018 | 15:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Also ich habe meine Ausbildung sogesehen beendet und arbeite nicht mehr dort.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Januar 2018 | 15:55
Von
Status: Unbeschreiblich (34366 Beiträge, 17780x hilfreich)
Verstehe - dann gibt es auch nur bis zum 12. Gehalt.
-- Editiert von muemmel am 16.01.2018 15:56
#4
Antwort vom 16. Januar 2018 | 16:22
Von
Status: Richter (8427 Beiträge, 3803x hilfreich)
Zitat:mit bestehen meiner mündlichen Prüfung habe ich meine Ausbildung ja theoretisch fertig.
Diese war am 12.01.2018.
Nicht nur theoretisch:
Zitat:
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 21 Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. ....
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
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