Ausbildung zu "Ende", Gehalt?

16. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
mochi1122
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausbildung zu "Ende", Gehalt?

Hallo zusammen,

mit bestehen meiner mündlichen Prüfung habe ich meine Ausbildung ja theoretisch fertig.
Diese war am 12.01.2018.

Mein Vertrag geht jedoch bis zum 31.01.2018.
Bekomme ich dann noch das volle Gehalt für Januar oder steht mir das Gehalt nur bis zum 12.01. zu?

lg




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34366 Beiträge, 17780x hilfreich)

Man hat Sie folglich nicht nach Hause geschickt? Klingt nach "stillschweigender Weiterbschäftigung", könnte also Ihr Vorteil sein, wenn Sie da arbeiten wollen: https://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/ende-des-ausbildungsverhaeltnisses.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
mochi1122
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich habe meine Ausbildung sogesehen beendet und arbeite nicht mehr dort.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34366 Beiträge, 17780x hilfreich)

Verstehe - dann gibt es auch nur bis zum 12. Gehalt.

-- Editiert von muemmel am 16.01.2018 15:56

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3803x hilfreich)

Zitat:
mit bestehen meiner mündlichen Prüfung habe ich meine Ausbildung ja theoretisch fertig.
Diese war am 12.01.2018.


Nicht nur theoretisch:

Zitat:

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 21 Beendigung

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. ....

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

1x Hilfreiche Antwort

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