Ausbildung zu Ende; was ist mit restlichem Urlaub?

3. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Simonopel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung zu Ende; was ist mit restlichem Urlaub?

Hallo Leute,

bin etwas verzweifelt über meine momentane Situation und hoffe, dass mir jemand helfen kann...

Ich habe meine Ausbildung als Mediengestalterin am 28.07.06 erfolgreich beendet.
Mir standen laut Ausbildungsvertrag 14 Urlaubstage zu, von denen ich aber erst einen genutzt habe.
Momentan lässt mich mein Chef in der Luft hängen und bietet mir keinen Arbeitsvertrag (befristet) an, haben uns aber mündlich darauf geeinigt, dass das bals geschehen soll.

Meine Frage jetzt:
Was ist mit meinen restlichen 13 Urlaubstagen?

Mein Chef ist der Meinung, da die 14 Urlaubstage sich vom 01.01.2006 bis zum 01.09.2006 berechnen, ständen mir mit der vorzeitigen Beendigung des Auszubildendenverhältnis, 01.01.2006 bis 28.07.2006 nur noch 11 Urlaubstage zu! die restlichen 2 Tage fielen weg und werden auch nicht ausgezahlt.

Das ist doch Quatsch, oder?!

Hoffentlich kann mir jemand von euch einen Rat geben! Danke!
Gruß, Simone

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Simonopel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

genauso gut könnte man ja meinen, hätte ich meine 14 Urlaubstage innerhalb der Ausbildungszeit genommen, so müsste ich ja die 2 Strittigen Tage wieder zurückgeben, da die nach seiner Aussage unrechtmäßig in Anspruch genommen worden sind...

Dem werd ich morgen erzählen...

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Simone, wieso nur 14 Tage bis September? Das wäre eh zu wenig. Wieviel Urlaub hattest du denn fürs ganze Jahr (z.B. 2005)?

Du sollst da befristet bleiben und hast noch gar keinen schriftlichen Vertrag dazu? Dann hast du bereits einen unbefristeten Vertrag. Da eine Befristung schriftlich sein muss ... und zwar nicht erst irgendwann mal, sondern ab Beginn! (<- aber das sagst du deinem Chef erst mal, aus taktischen Gründen, jetzt noch nicht!)

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Dem werd ich morgen erzählen...


Bevor man jemanden 'was erzählt' sollte man sich erst mal kundig machen, was überhaupt Sache ist. Was richtiges zum falschen Zeitpunkt erzählt kann noch schädlicher sein, als wenn man erst mal die Klappe hält solange keine Eile geboten ist.

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#4
 Von 
Simonopel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

für das jahr 2005 standen mir 21 Urlaubstage zu. Das ist zu wenig, ich weiß. Aber was soll man machen in der heutigen Zeit - man wird überall ausgenommen.
Das ist ein privates Gewerbe.
Aber was ist denn jetzt mit den Urlaubstagen?


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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Aber was ist denn jetzt mit den Urlaubstagen?


Die (21 Tage) stehen dir auch für dieses Jahr zu. Da man nicht weiß wie viel Urlaub du dann nach der Ausbildung (per Vertrag) haben wirst, kann man noch nicht sagen wie viel es fürs ganze Jahr sein werden.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Mindesturlaubsanspruch: 24 Werktage (bei 6-Tage-Woche) und 20 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche).
Urlaubsanspruch besteht nur für volle Monate.

Da das Ausbildungsverhältnis ein befristetes Arbeitsverhältnis ist, hättest du schon mit Sicht auf das ungefähr bekannte Ende (Prüfungstermin) deinen Urlaub vorplanen können!? Mit dem Tag der bestandenen Prüfung ist deine Ausbildung beendet.

Beschäftigt dich der Betrieb einfach weiter oder bist du derzeit zu Hause??

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#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

bitte obacht! ausbildungs- sind keine arbeitsverhältnisse - stellt sich also die frage, ob das burlg überhaupt greift. was gilt, sollte also im ausbildungsvertrag oder in einer ausbildungsordnung stehen.

weiter: es geht doch auch wohlum prioritäten, oder? übernommen zu werden, einen arbeitsvertrag bekommen. demgegenüber hat die klärung von urlaubsansprüchen noch zeit, finde ich - mindestens bis jahresende, wohl bis ende märz nach burlg. ich finde, es kommt nicht gut, gleich mit solchen sachen ins berufsleben zu starten. (das heißt nicht, seine ansprüche in den wind zu schreiben, wohl aber die dinge klug und nacheinander anzugehen.)

noch zur weiterbeschäftigung - anscheinend läuft das ausbildungsverhältnis bis ende august - wenn du bis zum 1.9. keinen vertrag mit befristung unterschrieben hast und am 1.9.06 arbeitest, hast du einen unbefristeten vertrag, denn die befristung muss vorher dokumentiert und unterschrieben sein. auf der anderen seite wird das nicht viel helfen, weil und insofern kündigung möglich ist.

-- Editiert von hinkelbein am 03.08.2006 08:58:39

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#8
 Von 
Simonopel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

mein chef will mich bis ende oktober Ÿbernehmen. ich will am 14 august urlaub nehmen.
Werden die ausstehenden Urlaubstage nicht einfach mit denen, die ich durch die weiterbeschŠftigung bekomme nicht addiert?
Ich arbeite durchgehend.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Doch: Ausbildungsverhältnisse sind BEFRISTETE Arbeitsverhältnisse. Es gilt auch das BUrlG - bei Minderjährigen das JArSchG.

Ein Ausbildungsverhältnis endet mit bestandener Abschlussprüfung; eine Weiterbeschäftigung - über diesen Tag hinaus - kann ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis begründen. Es muss ein neuer Arbeitsvertrag (oder auch ein Aushilfsverhältnis) gemacht werden, wenn man den Azubi weiterbeschäftigt.

Die Fragestellerin ist derzeit noch in diesem Betrieb tätig, könnte als ein Beschäftigungsverhältnis (ohne Befristung) einklagen......

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#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
ausbildungs- sind keine arbeitsverhältnisse - stellt sich also die frage, ob das burlg überhaupt greift


<font color=red>'Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten ...'</font>

http://bundesrecht.juris.de/burlg/__2.html

quote:
wenn du bis zum 1.9. keinen vertrag mit befristung unterschrieben hast und am 1.9.06 arbeitest, hast du einen unbefristeten vertrag


<font color=red>'(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. ... Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.'</font>

(BBiG §§ 21+24)

Das heißt es besteht bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

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#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Genau!!

Der AG wird das aber sicher nicht klaglos akzeptieren.

-- Editiert von HeHe am 03.08.2006 12:29:00

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#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Man muss es ihm ja jetzt noch nicht 'auf die Nase binden'.

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#13
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Die Auffassung, dass ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis entstanden sein müsste, wenn die Arbeitnehmerin dort beschäftigt ist, teile ich.

Im Hinblick auf den Urlaub stellt sich nach meiner Auffassung die Frage, ob nicht § 7 Abs. 4 BUrlG ("Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten") zur Anwendung kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Im Hinblick auf den Urlaub stellt sich nach meiner Auffassung die Frage, ob nicht § 7 Abs. 4 BUrlG ... zur Anwendung kommt. <hr size=1 noshade>


Bin ich mir jetzt auch nicht sicher, aber es wäre eigentlich unpraktisch, wenn sie da weiter arbeitet. Vermutlich (wir wissens ja nicht) besteht für die Zeit nach der Ausbildung ein höherer Anspruch. Der gesetzliche (volle) Mindestanspruch kann bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte nicht unterschritten werden. Also bleibt nur noch der 'Rest' der darüber hinaus geht zu verteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

[[ .. danke, wieder hinzuglernt :) ]]

dann ist doch die sinnvollste strategie wirklich, weiterarbeiten, erst einmal ruhe bewahren und nicht zuviel plaudern, und ende des jahres den urlaub nehmen oder übertragung beantragen. und erst dann streiten, wenn der antrag abgelehnt oder bestritten wird.

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