ich habe bezüglich der Berufsschule eine Frage. Wenn diese nun 2 Stunden früher endet, muss ich zum Betrieb?
Da ich ein PKW habe, bin ich verständlicher Weiße schneller als Leute wo mit Fahrrad und Zug fahren. Das ganze habe ich einmal umgerechnet. Mit Fahrrad/Bus und Zug bräuchte ich mindestens 1 1/2 Stunden. Dazu kommt das ich ja nicht weiß, das heute in der Berufsschule Ausfall entsteht. Bedeutet ich muss auch wieder nach Hause meine Arbeitsmaterialen und Kleidungen holen. Und dann müsste ich erst mal warten bis ein Bus kommt, oder wieder eine Halbe Stunde mit dem Fahrrad fahren. So komme ich auf weit über 2 Stunden.
Dazu kommt das in der Schule, wenn 2 Stunden ausfallen ich auch 30min weniger Mittagspause habe, als wenn ich arbeite.
Da während der Betriebszeit alle Arbeiter unterwegs sind, muss ich zusätzlich mit meinem eigenen PKW zum Einsatz fahren. Kurz vor Feierabend wieder mit eigenem PKW zum Betrieb und noch helfen.
Wie steht es da überhaupt mit der Versicherung? Auf dauer könnte ich das nicht einmal finanziell stemmen. Ich bekomme zwar schon Unterstützung, aber auch die ist begrenzt. Der Sprit den ich an diesem Tag verfahre, übersteigt mein Einkommen.
Was mich jetzt noch interessiert, ein anderer Lehrling, anderer Jahrgang und ohne Auto müsste jetzt nicht in den Betrieb kommen. Gilt da nicht gleiches recht für alle?
LG
Ausbildung/Berufsschule
20. August 2020
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Frage vom 20. August 2020 | 14:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung/Berufsschule
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#1
Antwort vom 20. August 2020 | 15:01
Von
Status: Unbeschreiblich (32828 Beiträge, 17249x hilfreich)
Wenn diese nun 2 Stunden früher endet, muss ich zum Betrieb? Ganz einfach - hatte man "mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten", muss man nicht mehr in den Betrieb: https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__9.html
#2
Antwort vom 20. August 2020 | 15:04
Von
Status: Unbeschreiblich (31961 Beiträge, 5628x hilfreich)
Ich frage mal vom anderen Ende her: Wer verlangt denn überhaupt sowas? Oder ist das nur ein Gedanke aus deinem Rechenmodell?ZitatWenn diese nun 2 Stunden früher endet, muss ich zum Betrieb? :
Das ist unglaubwürdig und hilft nicht bei der Antwort auf deine Frage.ZitatDer Sprit den ich an diesem Tag verfahre, übersteigt mein Einkommen. :
Welches RECHT soll für alle gelten?ZitatGilt da nicht gleiches recht für alle? :
Darf ich fragen, ob du gerade jetzt Anfang August mit deiner Ausbildung angefangen hast?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. August 2020 | 15:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Ich frage mal vom anderen Ende her: Wer verlangt denn überhaupt sowas? Oder ist das nur ein Gedanke aus deinem Rechenmodell?
Nein ist kein Gedanke. Als wir gegen 13:00 Schluss hatten musste ich in den Betrieb.
Zitat:Das ist unglaubwürdig und hilft nicht bei der Antwort auf deine Frage.
Absolut nicht, ich rechne alles was man an dem Tag zum (Über)-Leben braucht mit ein. Und ich schaffe es auch ohne den Sprit nur mit Finanzieller Hilfe von der Familie.
Zitat:Welches RECHT soll für alle gelten?
Wenn ein anderer Azubi im selben Betrieb, nur in einem anderen Jahrgang und ohne Auto in der selben Situation nicht in den Betrieb kommen muss.
Zitat:Darf ich fragen, ob du gerade jetzt Anfang August mit deiner Ausbildung angefangen hast?
Ja Klar darfst du. Habe ein paar Monate früher als Aushilfe angefangen. Da hat das alles auch noch gut funktioniert. Doch jetzt in der Ausbildung kamen Faktoren in das Spiel, die ich leider nicht mit einberechnet hatte.
-- Editiert von Farliam am 20.08.2020 15:23
#4
Antwort vom 20. August 2020 | 15:42
Von
Status: Unbeschreiblich (31961 Beiträge, 5628x hilfreich)
Ich frag nochmal: Wer verlangt das und aufgrund welcher Vereinbarung? Bloß, weil du ein Auto hast, wird kein Recht neu geschrieben.ZitatAls wir gegen 13:00 Schluss hatten musste ich in den Betrieb. :
Es bleibt unglaubwürdig, dass dein Einkommen geringer ist als:ZitatAbsolut nicht, :
ZitatDer Sprit den ich an diesem Tag verfahre, übersteigt mein Einkommen. :
Ja, eine andere Situation. Aber welches RECHT meinst du?ZitatWenn ein anderer Azubi im selben Betrieb, nur in einem anderen Jahrgang und ohne Auto in der selben Situation nicht in den Betrieb kommen muss. :
Wer kein Auto hat und X Stunden brauchen würde und nach Feierabend im Betrieb ankommen würde--- der braucht doch zu Recht nicht erst losfahren.
Ansonsten: Druck dir den § aus Antwort 1 aus und falls jemand wieder solch Unerhörtes verlangt--- zeig ihm deine Rechte.
#5
Antwort vom 20. August 2020 | 15:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Ich frag nochmal: Wer verlangt das und aufgrund welcher Vereinbarung? Bloß, weil du ein Auto hast, wird kein Recht neu geschrieben.
Natürlich mein Chef.
Zitat:Es bleibt unglaubwürdig, dass dein Einkommen geringer ist als:
Man braucht mehr als nur Sprit um einen Tag zu überleben. Dazu gehören sowohl Essen,Trinken,Miete,Verträge und sonstige Abgaben.
Zitat:Ja, eine andere Situation. Aber welches RECHT meinst du?
Wer kein Auto hat und X Stunden brauchen würde und nach Feierabend im Betrieb ankommen würde--- der braucht doch zu Recht nicht erst losfahren
Dann kann ich also mein Auto beim nächsten mal einfach stehen lassen, und ich fahre auch mit Bus und Bahn fertig.
#6
Antwort vom 20. August 2020 | 16:24
Von
Status: Unbeschreiblich (31961 Beiträge, 5628x hilfreich)
Ich frag gern nochmal: Aufgrund welcher Vereinbarung? Könntest du die Fragen bitte erst lesen, bevor du sie stückchenweise beantwortest? Spart Zeit und Beiträge...ZitatNatürlich mein Chef. :
Das Rumdiskutieren über deine Einkommensrechnerei ist hier völlig fehl am Platze. Dir geht es doch ums Recht.
Das habe ich nicht geschrieben und dir auch nicht empfohlen.ZitatDann kann ich also mein Auto beim nächsten mal einfach stehen lassen, und ich fahre auch mit Bus und Bahn fertig. :
Druck dir den § aus dem Gesetz aus. Lies ihn genau. Prüfe, was auf dich zutrifft... dann handle entsprechend. Es ergibt sich, welches Recht du hast.
#7
Antwort vom 20. August 2020 | 18:46
Von
Status: Lehrling (1346 Beiträge, 508x hilfreich)
ZitatMan braucht mehr als nur Sprit um einen Tag zu überleben. Dazu gehören sowohl Essen,Trinken,Miete,Verträge und sonstige Abgaben. :
Aber an solchen Tagen fallen diese Kosten ja auch an.
Es geht ja nur um die zusätzlichen Spritkosten.
Über wieviele Schultage mit Ausfall reden wir denn pro Monat?
Wenn dich schon so wenige Tage an den Rand deines Einkommens bringen, dann solltest du mal über deine Ausgabenstruktur nachdenken
#8
Antwort vom 20. August 2020 | 19:18
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatGilt da nicht gleiches recht für alle? :
Natürlich.
Also schaff Dein Auto ab und schon muss man nicht mehr in den Betrieb ...
#9
Antwort vom 21. August 2020 | 15:21
Von
Status: Richter (8406 Beiträge, 3770x hilfreich)
Zitat:ich habe bezüglich der Berufsschule eine Frage. Wenn diese nun 2 Stunden früher endet, muss ich zum Betrieb?
Das ist die falsche Frage!
Du bist volljährig (hast ein Auto, ich gehe davon aus), dann gilt für dich seit dem 01.01.2020 folgende Novellierung im Berufsbildungsgesetz:
Zitat:Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 15 Freistellung, Anrechnung
(1) Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben Auszubildende freizustellen
1. für die Teilnahme am Berufsschulunterricht,
2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
.......
(2) Auf die Ausbildungszeit der Auszubildenden werden angerechnet
1. die Berufsschulunterrichtszeit einschließlich der Pausen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1,
2. Berufsschultage nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit,
......
Wieviele Schulstunden hast du an den Berufsschultagen?
Wann beginnt der Unterricht und wann endet er?
Wann beginnt deine Arbeitszeit im Betrieb, falls du keine Schule hast?
Wenn du mir die Fragen beantwortest, kann ich dir sagen, ob und wielange du nach der Schule noch arbeiten musst.
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