Guten Tag,
eine meiner Auszubildenden hat heute den Schulplatz (in Probezeit) gekündigt.
SIe wird also ihre Ausbildung
nicht weiter fortsetzen wollen.
Vorher war sie aber schon als ungelernte Kraft unbefristet in unserem Unternehmen tätig.
Muss sie jetzt zu den vorherigen Konditionen wieder eingestellt werden oder ist mit Beendigung der Ausbildung keinen weiteren Anspruch auf eine weitere Beschäftigung bei uns?
Kurzum: Müssen wir sie weiter beschäftigen??
Gruß
Michael
Ausbildungsabbruch - Vorher unbefristeter Vertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wie sieht es denn mit der vertraglichen Gestaltung aus?
Ich gehe mal einfach davon aus, dass ein regulärer Ausbildungsvertrag vereinbart wurde. Wenn der Ausbildungsvertrag gekündigt wird und sonst nichts anderslautendes vereinbart ist, dann besteht hier kein Beschäftigungsanspruch mehr.
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Das will mir auch so scheinen, dass der Ausbildungsvertrag den zuvor geltenden Arbeitsvertrag ablöst, so dass mit dem Ausstieg aus der Ausbildung auch keine Rückkehr in das vorherige Vertragsverhältnis gegeben ist. Es sei denn natürlich, so etwas wäre ausdrücklich vereinbart worden.
Ihr müsst sie also nicht weiter beschäftigen, was ja eingangs die Frage war.
Die andere Frage ist, ob es ggf. Gründe gibt, dass ihr sie gleichwohl weiter beschäftigt mit einem neuen AV.
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