Ausbildungsabbruch - Vorher unbefristeter Vertrag

1. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Flossy81
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)
Ausbildungsabbruch - Vorher unbefristeter Vertrag

Guten Tag,

eine meiner Auszubildenden hat heute den Schulplatz (in Probezeit) gekündigt.
SIe wird also ihre Ausbildung nicht weiter fortsetzen wollen.
Vorher war sie aber schon als ungelernte Kraft unbefristet in unserem Unternehmen tätig.

Muss sie jetzt zu den vorherigen Konditionen wieder eingestellt werden oder ist mit Beendigung der Ausbildung keinen weiteren Anspruch auf eine weitere Beschäftigung bei uns?
Kurzum: Müssen wir sie weiter beschäftigen??


Gruß

Michael

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Wie sieht es denn mit der vertraglichen Gestaltung aus?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ich gehe mal einfach davon aus, dass ein regulärer Ausbildungsvertrag vereinbart wurde. Wenn der Ausbildungsvertrag gekündigt wird und sonst nichts anderslautendes vereinbart ist, dann besteht hier kein Beschäftigungsanspruch mehr.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17333 Beiträge, 6461x hilfreich)

Das will mir auch so scheinen, dass der Ausbildungsvertrag den zuvor geltenden Arbeitsvertrag ablöst, so dass mit dem Ausstieg aus der Ausbildung auch keine Rückkehr in das vorherige Vertragsverhältnis gegeben ist. Es sei denn natürlich, so etwas wäre ausdrücklich vereinbart worden.
Ihr müsst sie also nicht weiter beschäftigen, was ja eingangs die Frage war.
Die andere Frage ist, ob es ggf. Gründe gibt, dass ihr sie gleichwohl weiter beschäftigt mit einem neuen AV.

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