Hallo,in meinem Betrieb (ich arbeite mit Kindern) ist mein Chef wegen angebl. Kindesmisshandl. angeklagt und entlassen worden.
Er war aber auch derjenige, der meinen Ausbildungsvertrag und auch die Vergütung besprochen und festgelegt hat. Seither habe ich regelmäßig meine abgemachte Vergütung bekommen und meine Frau eine neue Lehre angefangen, weil wir es uns mit dieser Vergütung leisten konnten. Jetzt hat sie angefangen und derjenige, der jetzt für die Bezahlung etc. zuständig ist, will die Ausbildungsvergütung kürzen, weil die Höhe nicht berechtigt sei. Auch einem weiteren Mitarbeiter soll das Gehalt gekürzt werden, weil es auch von o.g. entlassenen Mitarbeiter festgelegt wurde. Mit dem neuen Lohn kämen wir hinten und vorne aber nicht aus, deshalb habe ich dem natürlich nicht zugestimmt. Er hat jetzt mit Arbeitsgericht gedroht. Hat er Chancen auf Erfolg?
Kann man mir einfach die Vergütung kürzen? Wo finde ich eine Regelung dazu?
Ausbildungsgehalt kürzen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, sorry aber die Geschichte ist so wirr, dass man sie nicht versteht. Was hat die Ausbildung deiner Frau mit deiner Ausbildung zu tun? Selbe Firma?
MfG
Sorry, is halt ne lange Geschichte. Die Ausbildung meiner Frau habe ich nur genannt, weil wir jetzt halt darauf angewiesen sind, dass mein Gehalt so bleibt wie es ist. Mit dem Gehalt im Nacken haben wir halt überlegt, dass sie eine neue Ausbildung (Floristen, also eine sehr kleine Vergütung)anfangen kann und wir so gut über die Runden kommen. Wenn meine Ausbildungsvergütung jetzt gekürzt werden sollte, ist das alles etwas schwierig
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Man kann nicht einfach die Vergütung kürzen. Gibts schriftlich was vertragliches/tarifvertragliches zu deiner Vergütung? Wenn ja, was steht dazu wörtlich
im Vertrag/Tarifvertrag?
wörtlich = der originale Vertragstext
a) und immer wieder: was steht im vertrag?
b) eine kürzung im sinne einer willkürlichen absenkung kommt sicher nicht infrage, allenfalls wäre drin, dass bei offenkundig falscher eingruppierung dieser fehler berichtigt wird, auch wenn das zu einer absenkung führt (korrigierende eingruppierung).
c) entsprechend unterschiedlich stellen sich die chancen vor dem arbeitsgericht dar - bis zum gütetermin könnt ihr die sache in jedem fall laufen lassen, dann wisst ihr, woher der wind weht.
--- editiert vom Admin
Seh ich auch so. Wenn die Ausbildungsvergütung mit diesem Betrag im Vertrag drin steht, dann gilt das !
Denke, da gewinnst Du jeden Prozess.
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"Chylla"
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