Ausbildungsstelle trotz unterschriebenen Arbeitsvertrag nicht angetreten: Schadenersatz durch AG mög

30. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ekki0211
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 14x hilfreich)
Ausbildungsstelle trotz unterschriebenen Arbeitsvertrag nicht angetreten: Schadenersatz durch AG mög

Hallo, meine Tochter hat sich nach der Schule kurzfristig für einen anderen Arbeitgeber entschieden obwohl sie
bereits 6 Monate vor Schulende einen Arbeitsvertrag bei der Firma xy gezeichnet hatte. Hat die Firma xy einen Schadenersatzanspruch gegenüber meiner Tochter?
Gibt es in diesem Zusammenhang Fristen, beispielsweise wieviel Wochen vor Arbeitsbeginn bei xy hätte meine Tochter xy informieren müssen, dass sie die Ausbildung nicht antritt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

'Schaden' müsste konkret und bezifferbar sein - bei einer Azubi nicht plausibel.
Kündigung der Stelle, die sie nicht antritt, ist schon aus Anstand nötig. Frist vor Arbeitsantritt wohl mit dem Maß, das für die Probezeit gilt. Ein Kündigungsverbot vor Start wird ja nicht anzunehmen sein und müsste im Vertrag stehen (geht aber wohl auch nicht bei Azubis).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Ekki0211):
Hat die Firma xy einen Schadenersatzanspruch gegenüber meiner Tochter?

Wann hat sie denn den Betrieb informiert, das sie nicht kommt?
Wurde das Ausbildungsverhältnis ordnungsgemäß gekündigt?



Zitat (von blaubär+):
bei einer Azubi nicht plausibel.

Lehrmaterialien, Hardware, Arbeits- / Schutzkleidung, Jobticket, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ekki0211
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 14x hilfreich)

sie hat ca. 4 Wochen vor Beginn des 1. Arbeitstages bei xy angerufen und dann schriftlich gekündigt. xy ist ein Großunternehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)

Das ist ok und ein Schadensersatzanspruch seitens des AG ist praktisch nicht durchsetzbar.

Jedes Ausbildungsverhältnis muss mit einer mind. 1-monatigen Probezeit vereinbart werden, während der beide Parteien jederzeit fristlosen kündigen können (Gründe müssen nicht genannt werden).
Würde der AG nun auf den Antritt der Ausbildungs bestehen, kann der Azubi einfach am ersten Tag der Ausbildung seine fristlose Kündigung abgeben und ist raus.

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