Ausbildungsvergütung Industriekaufmann

15. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hoff87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildungsvergütung Industriekaufmann

Hallo Leute,

folgende Grundlagen, ich arbeite in einem Betrieb der früher ein Industriebetrieb war nach einigen Jahren geändert worden ist auf Handwerksbetrieb. Bei meinem Vorstellungsgespräch hatte ich die Wahl zwischen Bürokaufmann oder Industriekaufmann weil der Betrieb wohl Teilweise noch der IHK angehört, also wählte ich die Ausbildung zum Industriekaufmann...

Nun werde ich offiziell zum Industriekaufmann ausgebildet und besuche natürlich auch die Industriekaufmannklasse der Berufsschule.

Doch werde ich nach Handwerkstarif bezahlt, ~360 Euro bleiben da für mich letzten Endes über. Ist das alles so korrekt vom Betrieb oder habe ich Anspruch auf Industrietarif?

Danke im vorraus für Antworten

Gruß

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, kommt drauf an, was ausbildungsvertraglich vereinbart ist.

MfG

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#2
 Von 
Hoff87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mein Ausbildungsvertrag ist von der IHK

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Das sagt mir aber nichts bezüglich Vereinbarung zur Vergütung.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)



Es gibt keine festgelegte Vergütung für bestimmte Ausbildungsberufe. Es kommt darauf an, an welchem Tarif das Unternehmen sich z.B. orientiert und für die Vergütung zu Grunde legt. Der gilt dann für alle Azubis – Beruf ist egal. Azubis können dasselbe Berufsbild erleben und völlig unterschiedlich verdienen.

Berufsbildungsgesetz § 10: Die Vergütung muss angemessen sein.

Urteil des BAG AZR 226/90:
Ausbildungsvergütungen sind <B>nicht</B> mehr angemessen, wenn sie die in einem für den Ausbildungsbetrieb einschlägigen TV enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 % unterschreiten.

Der Tarif sollte im Ausbildungsvertrag vermerkt sein. Wenn der Betrieb keine tariflichen Verpflichtungen hat, dann kann er sich also an einem einschlägigen Tarif orientieren und diesen sogar noch um 20 % unterschreiten.

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#5
 Von 
Hoff87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Daten genau braucht Ihr denn? Dann kram ich nacher mal meinen Ausbildungsvertrag raus...

mfg

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#6
 Von 
Hoff87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also muss ich mich damit abfinden das ich z.B. aus meiner Klasse am meisten arbeite und weit am wenigsten verdiene? Die Meisten meiner Klasse haben im Monat min. 100 Euro mehr inner Hand...

Wo bleibt n da die Gerechtigkeit? ^^

Da lohnt sich Pfandflaschen sammeln schon mehr :-/

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Beim Pfandflaschensammeln lern man vermutlich nichts Brauchbares für die Karriere und einen vorweisbaren Abschluss erlangt man da auch nicht.

Ja, die Vergütungen können unterschiedlich ausfallen. Nach angewendetem TV (oder nicht) und da gibts wieder Unterschiede in den Branchen und von Bundesland zu Bundesland ... usw.

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#8
 Von 
Hoff87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wer kann jetzt ma konkrete Antworten geben? ^^

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Zu was?

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#10
 Von 
Hoff87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dazu ob die geringe Ausbildungsvergütung rechtens ist...

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#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wir wissen doch nicht, was du an Brutto hast.

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#12
 Von 
Hoff87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Na sag das doch jemand :-D

Ich bin gerade noch auffer Arbeit, wenn ich heut Abend nach Hause komme schau ich das mal genau nach und poste es hier.

P.s. finds echt super das Ihr euch damit auseinander setzt !

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)



Auch mit deiner Bruttovergütung kann dir hier niemand weiterhelfen (evtl. den Tarif erraten):

Vergütungen sind NICHT festgelegt – es gibt hunderte tarifliche Vereinbarungen – was die Grundlage für deine Vergütung ist, kann NUR und AUSSCHLIESSLICH der Betrieb beantworten.

Fantasiegehälter darf er nicht zahlen - er muss sich an einem Tarif orientieren und darf den nur bis zu einem gewissen Prozentsatz unterschreiten (s. oben).

Sei froh, dass die anderen nur 100 EUR mehr verdienen, der Unterschied kann 3x. so hoch sein.

Vergütungen sind in der Ausbildung nicht für Berufe festgelegt. Auch nach der Ausbildung ist das nicht die Regel. Schön wäre es allerdings, dann würde jeder den Beruf wählen, der ihm in Ausbildung und Beruf das höchste Einkommen verspricht.

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#14
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@HeHe die Angabe ...

quote:
~360 Euro bleiben da für mich letzten Endes über.


... nützt uns aber noch viel weniger, weil wir nicht wissen, was der Fragesteller da schon alles abgezogen hat.

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