Ausbildungsvergütung - Tarifvertrag Handwerkskammer

21. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kaemmchen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildungsvergütung - Tarifvertrag Handwerkskammer

Hallo,

ich habe folgendes gelesen:

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (z. B. Urteil vom 30.9.1998 - 5 AZR 690/97 ) ist eine
Ausbildungsvergütung, die sich an einem entsprechenden Tarifvertrag ausrichtet, stets als angemessen anzusehen. Liegt
die vereinbarte Ausbildungsvergütung jedoch um mehr als 20 % unter der tariflichen Vereinbarungen, so ist sie im Sinne
des § 17 Abs. 1 BBiG nicht mehr angemessen.

Für meine Branche Tarifvertrag vom 08.07.2009, Beginn 01.04.10.

Mein Ausbildungsbeginn war in 2008 und endet zum 30.06.11.
Ausbildungsvergütung liegt unter 50% der tarifl.Vereinbarung.Hätte das dann nicht angepasst werden müssen? Oder gilt gilt das für mich nicht?
Wenn ja, kann man das nachfordern?

Vieleicht hat jemand eine Antwort darauf.
Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17418 Beiträge, 6484x hilfreich)

bezieht sich denn dein vertrag auf den tarif? wenn ja gilt der auch für dich. vielleicht ist dein ag aber auch ein tarifflüchtling.

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#2
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

@ blaubär+
der branchenübliche Tarifvertrag gilt in dem Fall auch bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern als Richtwert. Ebenso könnte eine Einschätzung der Handwerkskammer hilfreich sein.

Bei dem Ausmaß der zu geringen Ausbildungsvergütung würde ich das auf jeden Fall versuchen! Das scheint ja schon fast sittenwidrig zu sein.
Nutz die Beratungsangebote der Gewerkschaft oder ggf. der Handwerkskammer.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@Kaemmchen, machen Sie eine betriebliche oder eine überbetriebliche Ausbildung?

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