Ausbildungsverhältniss fristlos Kündigen ? Fehlen in der Berufsschule

10. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hansgekuendigt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Ausbildungsverhältniss fristlos Kündigen ? Fehlen in der Berufsschule

Hallo !
Ich hab mal ne Frage und zwar.. hat mein Arbeitgeber gestern mit meiner Schule telefoniert und herausgefunden das ich 4 unentschuldigte Fehltage habe ca. 15 Mal zu spät gekommen ,ausserdem hab ich mich oft (ca. 20mal) nach dem Unterricht abgemeldet (z.B. wegen Übelkeit) und bin vom jeweiligen Lehrer entlassen worden (nach Hause)<-Das Bedeutet ja das ich mich ordnungsgemäß abgemldet--oder ??. 3 Klassenbuch einträge habe ich auch. Reichen diese Sachen um mich fristlos zu kündigen ?? Muss ich vorher abgemahnt werden ??

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hi, und von welchem Zeitraum reden wir hier?

quote:
und bin vom jeweiligen Lehrer entlassen worden


Und in der Firma hast du auch bescheid gesagt oder nicht?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
flip1364
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 3x hilfreich)

abgesehen davon, dass ich als ag ein solches verhalten auch nicht tolerieren würde, da ich dafür bezahle, dass mein azubi in die schule geht und was lernt, würde ich deine frage wie folgt beantworten:

dein verhalten ist eine störung im leistungsbereich. jedoch muß vor einer kündigung diese auch angedroht werden. kurz: du musst vorher abgemahnt werden...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hansgekuendigt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Also... ich habe Blockunterricht (sprich 4x 1 Monat Schule pro Jahr) Ich bin nun im dritten Lehrjahr und bin im August 5 mal zu spät gekommen, im November/Dezember 7mal, im März/April 4mal. Meine Unentschuldigten Fehltage sind mittlerweile entschuldigt da ich die entsprechenden entschuldigungen im Klassenbuch gefunden habe. Ausserdem habe ich mich innerhalb zweier Schulblöcke ca. 18 mal beim Lehrer abgemeldet, meinem Arbeitgeber habe ich davon nichts erzählt.
Ausserdem habe ich im Klassenbuch gelesen das ich noch ca. 4 einträge wegen fehlverhaltens habe. rechtfertigen diese gründe eine fristlose Kündigung ohne vorgehende Abmahnung diesbezüglichen fehlverhaltens ???

-danke für Eure antworten !!!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Das sieht mir irgendwie nach einem massiven Problem aus. Ob du krank bist oder zeitweise unter Lustlosigkeit leidest, kann man aus der Ferne auch nicht beurteilen.
Wende dich an die für deine Ausbildung zuständige Kammer ... und zwar schnellstens. Unabhängig davon, was deine Firma nun für Konsequenzen zieht. Evtl. steht deine Ausbildung auf dem Spiel.

Ich wundere mich, dass die Schule keinen ständigen Kontakt zum Ausbildungsbetrieb zu haben scheint und da nicht schon mal eher was zwischen Schule und Firma hin und her gegangen zu sein scheint.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Im Berufsausbildungsverhältnis muß ein junger Mensch gefortmz werden, außerdem haben Sie die Ausbildung fast beendet. Insoweit wäre für eine fristlose Kündigung das fehlverhalten noch lange nicht erreicht, zumal es auche einer Abmahnung mangelt.
Ich denke hier haben Sie Glück.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)

Ein fristlose Kündigung wäre unverhältnismäßig und du kannst dich sicher erfolgreich dagegen wehren (Schlichtungsstelle der zust. Kammer, evtl. AG), <B>falls</B> du nicht bereits Abmahnungen wg. unentschuldigter Fehlzeiten erhalten hast.

Wie sieht es damit aus? Noch nie eine Abmahnung erhalten?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)

´´Ach ja, bei einer fristlosen Kündigung bedarf es keiner Abmahnung. Ob das Fehlverhalten hier ausreicht, können wir nicht abschätzen.´´

Das ist schlicht falsch, wenn es um die Berufsausbildung geht. Für eine fristlose Kündigung muss z. b. schon eine Straftat (Diebstahl, Unterschriftenfälschung usw.) vorliegen oder ein andrer gravierender Umstand, der es dem Betrieb unzumutbar macht, den Azubi weiter zu beschäftigen. Unentschuldigte Fehlzeiten sind ein da Kinkerlitzchen. Gerade weil die Ausbildung junger Menschen auch erzieherische Züge hat, ist vor der ´´Hinrichtung`` die Möglichkeit zur Besserung zu geben :grins:

-- Editiert von HeHe am 10.04.2008 13:25:55

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hansgekuendigt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe bereits ein Abmahnung vor ca. 8 Monaten erhalten aber aus einem ganz anderen Grund. Das erreichen des Ausbildungsziel ist nach wie vor möglich.
Meine Zwischenprüfung die neuerdings 30% der Gesellennote ausmacht habe ich mit "2" bestanden. Also Abmahnung ist vorhanden aber aus anderem Grund, soweit ich weiß muss aber aus dem selben Grund abgemahnt werden um eine Kündigung aussprechen zu können !?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Mit so einem hervorragenden Ergebnis (vielleicht sind sie so gut, daß ein paar Fehltage nix ausmachen) sind Ihre chancen ihre Ausbildung zu beendet sehr gut.

Ach ja, bei einer fristlosen Kündigung bedarf es keiner Abmahnung.
Das stimmt so nicht, bei einem steuerbaren verhalten 8Fehlzeiten, bummel) bedarf es idR einer Abmahnung, abgesehn von der Frage, daß es hier um existenzielle Bedeutung geht (Berufsausbildung junger Mensch), was weiterhin zu prüfen wäre.

Also Abmahnung ist vorhanden aber aus anderem Grund, soweit ich weiß muss aber aus dem selben Grund abgemahnt werden um eine Kündigung aussprechen zu können !?
Genau, außerdem ist die letzte Abmahnung schon 8 Monate her.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)

In der Ausbildung MUSS dem Azubi durch eine Abmahung die Möglichkeit gegeben werden, sein Fehlverhalten zu korrigieren. Mit einer fristlosen Kündigung -ohne Abmahnung- kommt der Betrieb nicht durch. Etwas anderes sind die genannten schwerwiegenden Vergehen wie z. B. Diebstahl.

Hätte er die erste Abmahnung bereits wg. unentschuldigter Fehlzeiten erhalten (am besten noch unter Androhung der fristl. Künd. im Wiederholungsfall) hätte der jetzigen Kündigung nichts im Wege gestanden. Aber die erste Abmahnung hatte wohl andere Gründe.
Nach mehreren Abmahnungen -aus verschiedenen Gründen- wird man einen Azubi auch kündigen können, das kommt immer auf den Einzelfall an.

Aber für solche Fälle gibt es den Schlichtungsauschuss bei den Kammern.

So kurz vor der Prüfung (schon zugelassen?) wird der Azubi ein Härtefall sein und solange über die Gültigkeit der Kündigung verhandelt wird, kann er nicht einfach davon ausgeschlossen werden. Die Kammer ist kein Richter. Wenn die Schlichtung versandet, gehts u. U. zum Arbeitsgericht und die Kündigung schwebt dann glaub ich bis zum Urteil und wenn das dann kommt, hat er seinen Abschluss in der Tasche.

Trotzdem: Ärger des Betriebes ist verständlich. Da tanzt ein Azubi auf der Nase rum....

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)


@chavah:

In dem Fall hier wurde der Betrieb nur darüber informiert, dass der Azubi Fehlzeiten hatte, ganz ausgeschlossen vom Unterricht wurde er ja nicht.

Es gibt Schulen, die unterrichten die Betriebe sofort über Fehlzeiten, andere sammeln und melden die Vorfälle z. b. am Jahresende. Wenn der Betrieb dann Kenntnis davon erhält, muss er innerhalb von zwei Wochen abmahnen - am besten für den Wiederholungsfall gleich die fristlose Kündigung androhen (ob man das auch dann durchzieht oder im Wiederholungsfall eine zweite Abmahnung schreibt, bleibt jedem offen). Mündliche Abmahnung würden übrigens auch ausreichen, nur fehlt dann die Beweisgrundlage - außer es sind Zeugen anwesend.


Es gibt aber auch Fälle -und davon bist du wohl ausgegangen- da wird ein Schüler so auffällig, dass die Berufsschule ihn nicht mehr beschult. Dann müsste er sich m. W. aber schon einiges geleistet haben. Durch den dann nicht mehr möglichen Schulbesuch (und die dadurch fehlenden theoretischen Inhalte für die Abschlussprüfung) hat der Azubi sein Ausbildungsziel selbst extrem gefährdet, dann ist auch eine Kündigung seitens des Betriebes gerechtfertigt.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen