Hallo,
meine Tochter (18) macht seit 4 Monaten ihre Ausbildung in einer kleineren Gaststätte. Sie arbeitet oft bis zu 13 Stunden, obwohl im Ausbildungsvertrag 6,5 Stunden geschrieben stehen.
Ihr bleiben netto ca. 50 Euro von 478,- (Vertrag) über, nachdem die Kosten von Kost und Unterkunft abgezogen wurden.
Frage 1: Kann nach einer Kündigung eine Auszahlung der zuviel geleisteten Stunden verlangt (eingeklagt ) werden?
Frage 2: Wie werden die Unterbringungskosten auf einer Lohnabrechnung in Abzug gebracht? Werden sie direkt vom Nettogehalt abgezogen (So wurde abgerechnet)oder müssen sie mit zuerst versteuert werden, und werden dann abgezogen?
Danke für eure Auskunft!
-- Editiert von Jospo am 18.11.2007 19:24:25
-- Editiert von Jospo am 18.11.2007 19:25:16
Ausbildungsvertrag, Abrechnung v. zuviel geleisteten Stunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
das ist ja krass. Wieder so ein netter AG, der auch noch Azubis ausnutzt.
Siehe mal hier: klick hier
Ein Arbeitnehmer darf max. 10 h täglich arbeiten.
Stand zu den Unterbringungskosten etwas im Ausbildungsvertrag und wie die *Bezahlung* zu erfolgen hat? Wenn nicht, müsste der AG das komplette Gehalt überweisen und der Azubi die vereinbarten Kosten an den AG abführen.
Ist zu Mehrarbeit und deren Vergütung etwas vertraglich vereinbart?
Tja, was könnt ihr machen? Deine Tochter könnte nach der max. Höchstarbeitszeit den Laden verlassen. Das wird den AG sehr bockig werden lassen und er wird Gründe suchen, sie zu kündigen. Die Kündigung könnt ihr gerichtlich angehen.
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
quote:
...und er wird Gründe suchen, sie zu kündigen.
Da sie sich aber im Ausbildungsverhältnis befindet und evtl. die Probezeit nach 3 Monaten (Vertrag gucken) schon abgelaufen ist, dürfte eine Kündigung seitens des AG recht schwierig werden. Da müssten m.E. schon happige Gründe vorliegen. Dass er die Arbeitszeitenn fast verdoppelt pro Tag ist schon echt ein Hammer.
Wende dich doch evtl. an den zuständigen Ausbildungsberater (oder wie das heißt) bei der zuständigen Kammer oder Gaststättenverband. Müsste eigentlich auch mit im Ausbildungsvertrag stehen, wer für die Prüfung der ordnungsgemäßen Ausbildung verantwortlich ist.
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Wir haben schon eine neue Ausbildungsstelle für sie, ich werde nächste Woche das Kündigungsschreiben abgeben und sie dann mitnehmen. Es geht nur darum, wie ich den AG dazu bewege, das er möglichst freiwillig die zuviel geleisteeten Stunden bezahlt, wobei ich mir da nicht sicher bin, welchen Stundenlohn man da zugrunde legen kann.
Außerdem geht es ja um die Unterbringungskosten, von denen nichts im Azubi-Vetrag steht, bzw um dessen Verrechnung. Ich werde dann mal mit der IHK Rücksprache halten. Der AG beschäftigt weitere 2-3 Azubis, macht wohl damit seinen Profit.
Die Höhe der sog. Sachbezugswerte (also Unterkunft und/oder Kost) sind in der Ausbildung genau festgelegt. Die Zahlen muss die Kammer nennen können.
Statt der Kündigung kann man auch mit dem AG einen Aufhebungsvertrag versuchen, in dem dann z. b. der Resturlaub und auch die Überstunden berücksichtigt werden können, nur so eine Idee.
Die Kündigung erfolgt nächste Woche noch innerhalb der 4 monatigen Probezeit, hätte ein Aufhebungsvertrag Vorteile?
quote:
hätte ein Aufhebungsvertrag Vorteile?
Das kommt auf den Inhalt an.
MfG
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