Ausbildungsvertrag durch Azubi kündigen???

9. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mic8410
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildungsvertrag durch Azubi kündigen???

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem. Ich bin Auszubildener im 2.ten Lehrjahr. Da sich mein jetziger Betrieb nicht sonderlich für die Ausbildungs interessiert hat und mich sozusagen nur als günstige Arbeitskraft ausgenutzt hat habe ich mich bei der IHK gemeldet.

Die IHK hat mir geraten die Stelle zu wechseln da in meiner Ausbildung auch gar kein Bezug auf meinen Rahmenplan genommen wurden ist und ich in mehr als 50% der Ausbildungszeit im Betrieb alleine gelassen worden bin.
Es gibt also mehrere "wichtige Gründe" meine jetzigen Betrieb zu verlassen.

Ich habe bereits eine feste Zusage einer neuen Stelle wo ich auch ab dem 1.03 anfangen könnte. Leider stellt sich mein noch "jetziger Chef" gegen eine frühe Kündigung und möchte mich erst frühstens im April gehen lassen...

Wie kündige ich am besten? und kann er mich überhaupt zwingen bis april da zu bleiben?

mfg Micha

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, nimm mal zu dem Wechsel auch die IHK mit 'ins Boot' (= wende dich diesbezüglich Hilfe suchend an die). Deiner Beschreibung nach hat ja der Ausbildungsbetrieb seine Pflichten als Ausbilder massiv verletzt. Da dürfte ein schneller Wechsel nicht nur möglich, sondern auch dringend notwendig sein.

Nicht dass du dem Chef drohen soltest, aber vielleicht hilft eine Andeutung, dass er seine 'Billigarbeitskräfte' (= Azubis) in Zukunft vergessen kann, wenn ihm die IHK - nach deinen Bericht über die Zustände dort - die Erlaubnis zur Ausbildung entzieht.

MfG

-- Editiert von venotis am 09.02.2009 19:54

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Venotis hat vollkommen recht: Bei solchen Missständen in der Ausbildung ist eine fristlose und schriftliche (!) Kündigung deinerseits -unter Angabe der Kündigungsgründe- nicht nur ratsam, sondern auch dein gutes Recht.

Ob dein Chef damit einverstanden ist, ist völlig unerheblich: Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die dem Arbeitgeber zugehen muss (z. B. per Einschreiben). Er muss NICHT damit einverstanden sein.

1x Hilfreiche Antwort

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