Ausbildungsvertrag kündigen - Was kommt da auf mich zu?

7. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Stea
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausbildungsvertrag kündigen - Was kommt da auf mich zu?

Hallo und guten Tag,

ich brauch auch mal einen Rat.
Ich bin selbständig und habe einen Auszubildenen ( Kaufmann im Einzelhandel) beschäftigt. Leider vermehren sich in letzter Zeit die Krankheitstage meines Azubis und er beklagt sich auch , da zur Zeit Ferien sind ,und er sollte 8 Stunden täglich in den Betrieb ( 1 Tag frei in der Woche ) das es ihm zuviel ist. Im vergangenen Schuljahr hatte er 12 Fehltage davon 7 unentschuldigt ( in der Schule ). Auch ist er nicht bereit mal an jetzt anstehenden verkaufsoffenen Sonntagen zu arbeiten. Da ich nur einen kleinen Betrieb mit noch 2 Aushilfen führe ,fehlt mir natürlich seine Arbeitskraft und ich habe zusätzliche Lohnkosten. Nach reiflicher Überlegung würde ich gerne den Vertrag mit ihm auflösen. Was kommt da auf mich zu? Welche Ansprüche hat er gegen mich. Danke für Eure Antworten
Stea

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Stea, was ist den vertraglich zu den Arbeitszeiten des Azubi vereinbart?
Vielleicht auch noch wichtig: Wie alt ist der Azubi?
Auflösen kannst du den Vertrag nicht einfach, sondern nur kündigen und an die Kündigung eines Asbildungsverhältnisses werden seeehr hohe Ansprüche gestellt.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stea
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

der Azubi ist 20 Jahre alt und im Vertrag haben wir 40 Stdn / Woche vereinbart. In der Regel kommt er ( wenn Schule ist) so auf insgesamt 35 - 36 Stdn. mit den Schulstunden in der Woche. Jetzt in den Ferien war er täglich im Betrieb 5- 6 Stdn am Tag. Doch für nächste Woche habe ich einen freien Tag für ihn eingeplant und die tägliche Arbeitszeit auf 8 Stdn. erhöht, was zu heftiger Kritik seinerseits füherte, obwohl er auf den freien Tag besteht. Ich weiß nicht was ich davon halten soll.
Gruß
Stea

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Sorry, das ist jetzt etwas wirr für mich.
Heißt es jetzt 1 freier Tag innerhalb der Woche (also insgesamt 5 Tage arbeiten) oder 1 freier Tag pro Woche (= 6 Tage arbeiten)?

Wieso heftige Kritik? Gibt es denn eine konkrete Verteilung der Arbeitszeit im Vertrag? Wenn ich das richtig verstehe, hat er ja bisher weniger Stunden pro Woche leisten müssen als vertraglich vereinbart. Oder?

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wupps
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, ich bin mir fast sicher, dass der lehrling nicht dazu verpflichtet werden kann am verkaufsoffenen Sonntag zu arbeiten. Ich schließe aus Ihrer Darstellung, dass es sich bei der Arbeit um Verkauf handelt, da ist ein Sonntag nicht als Arbeitstag vorgeschrieben und kann nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Anders sieht es z. B. im Gastgewerbe aus. Die fehelnde Arbeitskraft eines Lehrlings bei seinem Fehlen zu bemängeln ist sehr gefährlich. Dieser ist während seiner Ausbildung icht dazu da, Ihren Betrieb mit aufrecht zu erhalten, im Gegenteil, Sie müssen sich die Zeit nehmen, ihn richtig und ausführlich anzuleiten, das kann mitunter sehr zeitaufwendig sein. Niemand wird Ihnen bei einer solchen Begründung recht geben, sondern man wird Ihnen nahelegen noch eine Arbeitskraft einzustellen, damit Sie dem Lehrling die ihm zustehende nötige Zeit auch geben können. Er ist nunmal keine Arbeitskraft, sondern ein Auszubildender. Bei seinen unentschuldigten Fehlzeiten in der Berufsschule können Sie aber durchaus Maßnahmen ergreifen. Was die Auflösung der Vetrages angeht, sehe ich das genauso wie im ersten Beitrag, das geht nicht so einfach.

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#5
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

tja die jugend von heute ... schaffts nicht mal 8h am tag zu arbeiten ... tsss

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