"Ausbildungsvertrag" kündigen?

30. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Uhuohnehu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
"Ausbildungsvertrag" kündigen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und ich hoffe, ihr könnt mir vielleicht helfen.

Kurz zur "Vorgeschichte": Ich bin Ende 20, habe ein abgeschlossenes Studium und mache momentan in einer PR-Agentur ein Volontariat. Das ist in der Branche üblich, aber keineswegs zwingend vorgeschrieben. Ich bekomme 900 Euro Brutto für 40 Stunden die Woche, kein Überstundenausgleich, 20 Urlaubstage im Jahr. Und ich mag nicht mehr. Ich möchte gerne kündigen, mein Chef ist ein echter Stinkstiefel, ich schreibe Tag ein Tag aus den selben Text in endlosen Variationen und habe oft nicht genug zu tun.

Jetzt habe ich die Chance, in ein großes Unternehmen zu wechseln. Statt klassische PR nun Unternehmenskommunikation, andere Aufgabenfelder, kein reines Texten mehr, sehr gute Bezahlung.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich kündigen kann. Der Vertrag ist grundsätzlich auf 18 Monate begrenzt und endet dann automatisch. Ich habe noch einige Monate vor mir. Der Vetrag nennt sich "Volontariatsvertrag" und beschreibt mein Ausbildungsziel. Ich gehe daher davon aus, dass es ein Ausbildungsvertrag ist. Gelten für solche nicht spezielle Regelungen? Ich bin ja aber nun auch kein Jugendlicher mehr, der vor sich selbst geschützt werden müsste...

Aber nun zum genauen Wortlaut:
"Nach Beendigung der Probezeit (Anmerkung: die dauerte 6 Monate und ist um) gilt der Ausbildungsvertrag als fest geschlossen. Dieser kann nur gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung ist nicht zulässig, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind."

Mehr steht nicht drin zum Thema.
Kann ich nicht trotzdem, wie andere Auszubildende auch, mit einer Frist von 4 Wochen die Ausbildung kündigen weil ich die Ausbildung abbrechen möchte (Recht auf freie Berufswahl)? Ich fange danach ja keine neue an, sondern beginne einen regulären, angemessen bezahlten Job, zwar grob im selben Bereich, aber mit anderen Tätigkeitsfeldern?

Es wäre klasse, wenn ihr mir dazu was sagen könntest.

Vielen herzlichen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

*Dieser kann nur gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.*

>> für dich ist es ein 'wichtiger grund', oder? (zwar ist diese klausel offenbar us der sicht des AG gedacht und geschrieben, was insbesondere aus dem folgesatz hervorgeht, doch muss das ja für deine interessen nichts bedeuten.)

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#2
 Von 
guest123-1178
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Uhuohnehu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
danke für Eure Antworten.
Der AG kann mir ja immer noch ein schlechtes Zeugnis geben, wenn ich einfach nicht mehr auftauche. Und das würde ich gerne vermeiden, immerhin bin ich ja schon einige Monate hier.

"Wichtiger Grund" sind doch eigentlich so Sachen wie "Ausbildungsziel wird nicht erreicht, Belästigung, Beleidigungen" usw? Klar ist für mich ein wichtiger Grund, endlich Geld zu verdienen, nur ob das auch ein gültiger Grund ist?

Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, aus diesem Vertrag herauszukommen, ohne gleich einfach nicht mehr aufzutauchen :(

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1178
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Uhuohnehu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke, ich denke, dann sag ich jetzt die andere Stelle zu. Ich mag hier einfach nicht mehr.

Viele Grüße!

1x Hilfreiche Antwort

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