Hallo, ich habe folgendes Problem.
Ich habe mich bei einer bekannten Krankenkasse zum Sozialversicherungsfachangestellten beworben.
Habe alle Auswahlverfahren bestanden und bereits den Ausbildungsvertrag unterschrieben.
Allerdings muss ich noch mein Führungszeugnis nachreichen.
Es gibt 3 Eintragungen. Eine davon: 26 Monate Haft. ( keine Körperverletzung, kein Sexualdelikt, kein Betäubungsmitteldelikt )
Was habe ich zu erwarten, wenn ich mein Führungszeugnis einreiche?
Ausbildungsvertrag unterzeichnet - Eintrag im Führungszeugnis (wird nachgereicht)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn du die Haft schon im Lebenslauf erwähnt hast und es da keine Probleme gab, dürfte auch jetzt nichts passieren. Wenn du aber bisher nicht ausgepackt hast, dürfte es eng werden (= Kündigung des Ausbildungsverhäktnisses).
Ich habe es nicht erwähnt, es wurde allerdings auch nichts hinterfragt.
Ich bin aber auch schon seit Jahren bei der Krankenkasse gemeldet, vor meinem Haftantritt habe ich mich angemeldet und gesagt, dass ich mich in Haft begeben werde.
Der Berater meinte, er trägt das ins System ein und ich solle mich nach der Haft einfach wieder melden.
Deshalb gehe ich indirekt davon aus, dass Sie bereits davon wissen.
ZitatWenn du die Haft schon im Lebenslauf erwähnt hast und es da keine Probleme gab, dürfte auch jetzt nichts passieren. Wenn du aber bisher nicht ausgepackt hast, dürfte es eng werden (= Kündigung des Ausbildungsverhäktnisses). :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es dürfte einen Unterschied machen, ob man bei einer Krankenkasse als Kunde geführt ist, oder ob man eine Bewerbungsverfahren unterliegt, um dort zu arbeiten. Jedenfalls halte ich es für reichlich optimistisch zu argumentieren: die wissen ja eigentlich Bescheid. Und auch das Argument, dass man dich im Bewerbungsgespräch nicht gefragt habe, zieht überhaupt nicht. Solche Tatsachen hättest du schon von alleine offenbaren müssen.
-- Editiert von blaubär+ am 06.01.2021 18:05
Also die Mitgliedsdaten dürfen sie mit Sicherheit nicht für das Auswahlverfahren nehmen.
Was hast du denn im Lebenslauf stehen? Eine so lange Lücke und keiner fragt nach?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
24 Antworten