Ich habe ordentlich in meiner letzten Firma gekündigt und zum Neujahr die Firma gewechselt.
Mein Ex Chef hat mir aber bisher noch nicht meinen Lohn
bezahlt. (habe Festbezüge)
Daraufhin habe ich ihn schriftlich abgemahnt mir mein Gehalt unverzüglich zu bezahlen. Ebenso habe ich die Verzugskostenpauschale mit aufgeführt.
Ich habe desweiteren vor gut 2 Jahren einen Hauskredit über die Ex Firma bekommen. Diesen zahle ich mit einem gesonderten Darlehensvertrag ab (die Rate wurde bisher immer vom Netto Lohn einbehalten l).
Nach meiner schriftlichen Aufforderung meinen Lohn zu zahlen, bekam ich nur einige WhatsApp Nachrichten was mir denn einfalle und ich hätte ja noch raten zu bezahlen etc.
Ich erklärte meinem Ex Chef daraufhin dass ich bereits eine Woche vor Auszahlungstermin angesprochen habe dass ich meinen Lohn erwarte. Ebenso dass meine Raten Tilgung nichts mit meinem Ausscheiden aus der Firma zu tun hat und ich mich abseits meiner Forderung natürlich an diesen Darlehensvertrag halten werde. Jetzt behält mein Chef aber bewusst das Gehalt ein (ohne offizielle Begründung) wegen dieses Darlehens.
Auf keine meiner Aufforderungen bzw Schreiben hat er gezielt Reaktion gezeigt.
Nun habe ich vor mein Gehalt einzuklagen weiß aber nicht wirklich weiter
Ausbleibender Lohn/Gehalt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein Darlehen vom Arbeitgeber ist in aller Regel etwas anderes, als eines von der Bank. Tatsächlich ist es durchaus üblich, dass beim Ausscheiden aus dem Betrieb der Rest des Darlehens vollständig zurückzuzahlen ist. Aber letztlich kommt es, wie in so vielen Fällen, auf den genauen Vertragstext an.
Also mir wäre das neu das der Vertrag an sich erlischt sobald man kündigt.
Ist auch inhaltlich nicht so definiert.
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ZitatEbenso habe ich die Verzugskostenpauschale mit aufgeführt. :
Die steht einem nicht zu.
ZitatIst auch inhaltlich nicht so definiert. :
Prima, dann ab zum Arbeitsgericht und dort den Lohn einklagen.
Also soweit ich weiß darf ich die Verzugskosten mit aufführen. Die stehen ab dem 1. Tag des Verzugs zu. Und ich muss hierfür den Arbeitgeber auch nicht erst in Verzug setzen. Das ist er automatisch.
Zumindest habe ich es soweit verstanden.
Ja gut klagen würde ich gerne, allerdings habe ich mit sowas noch keinerlei Erfahrungen gemacht.
Die verzugspauschale ist seit geraumer Zeit gekippt worden.
ZitatAlso soweit ich weiß darf ich die Verzugskosten mit aufführen. :
Korrekt. Nur bekommen wird man die nicht, denn das
ZitatDie stehen ab dem 1. Tag des Verzugs zu. :
ist veraltet.
ZitatJa gut klagen würde ich gerne, allerdings habe ich mit sowas noch keinerlei Erfahrungen gemacht. :
Macht nichts, beim Arbeitsgericht sind genug mit Erfahrung. Einfach mit allen Unterlagen zum Rechtspfleger gehen, der setzt die Klage auf.
Einfach mit allen Unterlagen zum Rechtspfleger gehen, der setzt die Klage auf. Genau. Die Klage wird dann dem AG zugestellt, und dann gibt es sehr flott (Ende Februar oder im März) einen Gütetermin zwecks gütlicher Einigung.
Ein Rat wäre, unter Angabe der Informationen, die du bekommen hast, doch noch eine gütliche Einigung zu finden. Vielleicht unter Einbeziehung einer Frist und wenn es sich dann nicht positiv wendet, dann auf jedem Fall vor Gericht. Ich würde mir aber einen Anwalt nehmen - ich habe da die beste Erfahrung gemacht. Alle Gute.
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