Hallo,
ich arbeite in einem Jugendheim für behinderte Jugendliche, habe einen Übungsleitervertrag. Dürfte ich im Falle einer Ausgangssperre überhaupt weiter zur Arbeit kommen? Würde hier die Ausnahme-Regelung "Hilfeleistung für Bedürftige" gelten? Momentan brauchen wir jeden Mitarbeiter, da durch die Schulschließungen ein erhöhter Arbeitsbedarf besteht.
Und darf man bei einer Ausgangssperre mit Tierheimhunden Gassi gehen?
MfG
Ausgangssperre und (bezahltes Ehrenamt)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wie wäre es denn mit Abwarten? Ob da was kommt, wie es dann genau geregelt sein wird ...
Glaskugeln sind auch grad Mangelware.
Die Ausgangssperre sehe ich hier weniger problematisch. Wurde für diese Einrichtung denn noch kein Betretungsverbot ausgesprochen?
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-- Doppelpost --
-- Editiert von Stofferl am 19.03.2020 20:35
Für Besucher gibt es natürlich ein Betretungsverbot. Aber logischerweise nicht für Bewohner und Mitarbeiter.
Naja, so logisch ist das derzeit nicht, du schreibst ja von Ehrenamt. Und da sind mir einige Fälle bekannt, in denen das eben gerade nicht ausgeübt werden kann/darf, weil die Heimleitungen mit dem Betretungsverbot und dessen Auslegung überfordert sind.
Wenn du also bis jetzt dort arbeiten durftest, wirst du das sicher auch während einer möglichen Ausgangssperre dürfen - sofern du eben ggfs. nachweisen kannst, dass du dort arbeitest (Passierschein).
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